hallo,
Auch hallo
der AG bescheinige:
Anlageform: Direktversicherung
Beitrag AG 2.251,68
Entgeltumwandlung 0,00
Gesamtbeitrag 2.251,68
steuerfrei nach §3 63 EStG 0,00
Steuerfreibetrag (max. 1.800,00) 0,00
pauschalversteuert nach § 40b EStG 1.752,00
individuell versteuert nach § 10a EStG 499,68
Wenn ich mir diese Angaben so anschaue, sieht es für mich so aus, als ob es sich ob eine „alte“ Direktversicherung handelt, in die höhere Beträge eingezahlt werden, als pauschal besteuert werden können.
Mit „alt“ meine ich:
- Abschluss vor dem 01.01.2005
und
- Vertrag sieht nur eine Kapitalzahlung vor und keine Rentenzahlung, der Vertrag erfüllt also die Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG nicht
oder
- der Vertrag erfüllt zwar die Voraussetzungen des § 3 Nr. 63 EStG, der Arbeitnehmer hat aber auf die Steuerfreiheit zugunsten der Pauschalierung verzichtet.
Die übersteigenden Beträge sind dann meines Erachtens in der Anlage Vorsorgeaufwand einzutragen, und zwar unter Beiträge zu Rentenversicherungen ohne oder mit Kapitalwahlrecht. Ob sich das überhaupt auswirkt ist dann wieder eine andere Frage.
Mich stört nur die Bezeichnung individuell versteuert nach § 10a EStG.
Man kann zwar auch über den Arbeitgeber eine Riester-Rente abschließen, aber das in Kombination mit einer Pauschalversteuerung halte ich für etwas fragwürdig. Vielleicht wirft das Lohn-Programm diese Bezeichnung automatisch aus?
Grüße