Ich habe folgendes Problem:
Nach einem Wechsel meines Arbeitgebers habe ich wie folgt meine Direktversicherung anpassen lassen.
Versicherung wurde vor dem 01.01.05 abgeschlossen.
Alt: Versicherung wurde zweimal im Jahr mit 600€ Einmalzahlungen pauschal besteuert. Durch die Zahlungsweise wurden auch keine Sozialabgaben bezahlt.
Alles bestens!
Nun neu:
Beim neuen AG habe ich keine Einmalzahlungen mehr!
Also wurde die Versicherung auf 100€ monatlich umgestellt.
Nun versteuert der AG den „alten“ Vertrag nach neuem Recht!
Also er versteuert erst mal gar nicht und sag mir des er auch keine Sozialabgaben abführt.
Die Persotante lässt auch leider mit sich nicht reden (bzw. ich glaube die hat noch weniger Ahnung als ich…)
Nun habe ich viele Fragen:
1.) Darf man einen „alten“ Vertrag überhaupt nach neuen Gesetzt besteuern?
Ich würde natürlich gerne wieder pauschal besteuern, ohne Sozialabgaben. Sozialabgabefrei ist aber leider wegen der Zahlungsweise (monatlich) nicht mehr möglich.
Zusatzfrage: Wenn ich über 63000€ verdienen würde (also mehr als die Bemessungsgrenze) und monatlich eine Direktrente zahlen würde, müsste ich dann trotzdem Sozialabgaben zahlen? Ich denke nicht, damit währen die Vielverdiener schon wieder im Vorteil -oder?
2.) Falls Persoltante den „alten“ Vertrag nach neuem Recht besteuern darf, sind Ihre Informationen richtig?
Ich habe nirgends gefunden, das man für die 100€ im Monat keine Sozialabgaben zahlen muss. Ich habe nur gefunden, dass man das 1.1.2009 muss! Würde das dann nur für die Verträge ab 01.01.09 gelten?
3.) Falls ich die Wahl habe, welchen Weg der Besteuerung sollte ich denn wählen? Lohnt sich den dann noch die pauschale Besteuerung?
Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
Falls ich wählen dürfte, bzw. der neu AG nichts ändert, bin ich mal in 35 Jahren gespannt, wer das noch ausgerechnet bekommt… Mal so besteuert, mal so besteuert…
Gruß
Sascha

