Direktversicherung und Arbeitgeberwechsel?!

Ich habe folgendes Problem:
Nach einem Wechsel meines Arbeitgebers habe ich wie folgt meine Direktversicherung anpassen lassen.

Versicherung wurde vor dem 01.01.05 abgeschlossen.
Alt: Versicherung wurde zweimal im Jahr mit 600€ Einmalzahlungen pauschal besteuert. Durch die Zahlungsweise wurden auch keine Sozialabgaben bezahlt.
Alles bestens!

Nun neu:
Beim neuen AG habe ich keine Einmalzahlungen mehr!
Also wurde die Versicherung auf 100€ monatlich umgestellt.

Nun versteuert der AG den „alten“ Vertrag nach neuem Recht!
Also er versteuert erst mal gar nicht und sag mir des er auch keine Sozialabgaben abführt.

Die Persotante lässt auch leider mit sich nicht reden (bzw. ich glaube die hat noch weniger Ahnung als ich…)

Nun habe ich viele Fragen:

1.) Darf man einen „alten“ Vertrag überhaupt nach neuen Gesetzt besteuern?
Ich würde natürlich gerne wieder pauschal besteuern, ohne Sozialabgaben. Sozialabgabefrei ist aber leider wegen der Zahlungsweise (monatlich) nicht mehr möglich.

Zusatzfrage: Wenn ich über 63000€ verdienen würde (also mehr als die Bemessungsgrenze) und monatlich eine Direktrente zahlen würde, müsste ich dann trotzdem Sozialabgaben zahlen? Ich denke nicht, damit währen die Vielverdiener schon wieder im Vorteil -oder?

2.) Falls Persoltante den „alten“ Vertrag nach neuem Recht besteuern darf, sind Ihre Informationen richtig?
Ich habe nirgends gefunden, das man für die 100€ im Monat keine Sozialabgaben zahlen muss. Ich habe nur gefunden, dass man das 1.1.2009 muss! Würde das dann nur für die Verträge ab 01.01.09 gelten?

3.) Falls ich die Wahl habe, welchen Weg der Besteuerung sollte ich denn wählen? Lohnt sich den dann noch die pauschale Besteuerung?

Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
Falls ich wählen dürfte, bzw. der neu AG nichts ändert, bin ich mal in 35 Jahren gespannt, wer das noch ausgerechnet bekommt… Mal so besteuert, mal so besteuert…

Gruß
Sascha

Ich habe folgendes Problem:
Nach einem Wechsel meines Arbeitgebers habe ich wie folgt

Versicherung wurde vor dem 01.01.05 abgeschlossen.

Alt: Versicherung wurde zweimal im Jahr mit 600€
Einmalzahlungen pauschal besteuert. Durch die Zahlungsweise
wurden auch keine Sozialabgaben bezahlt.

ja durchführung nach dem 40 b

Nun neu:
Beim neuen AG habe ich keine Einmalzahlungen mehr!
Also wurde die Versicherung auf 100€ monatlich umgestellt.

wenn der neue ag den alten vertrag nach 40 b übernimmt wäre das ok, da es keine einmlzahlungen ( urlaubsgeld oder weihnachtsgeld ) gibt wird der alte vertrag auf die neue versorgung übertragen. das entspricht einer neuen zusagen nach dem recht des 363

Nun versteuert der AG den „alten“ Vertrag nach neuem Recht!
Also er versteuert erst mal gar nicht und sag mir des er auch
keine Sozialabgaben abführt.

richtig.

Die Persotante lässt auch leider mit sich nicht reden (bzw.
ich glaube die hat noch weniger Ahnung als ich…)

der ag kann bei übernahme des alten vertrages zustimmen muss aber nicht, da er die haftung des alten ag übernimmt

1.) Darf man einen „alten“ Vertrag überhaupt nach neuen
Gesetzt besteuern?

siehe oben

Ich würde natürlich gerne wieder pauschal besteuern, ohne
Sozialabgaben. Sozialabgabefrei ist aber leider wegen der
Zahlungsweise (monatlich) nicht mehr möglich.

pauschal geht nicht mehr nach 363

Zusatzfrage: Wenn ich über 63000€ verdienen würde (also mehr
als die Bemessungsgrenze) und monatlich eine Direktrente
zahlen würde, müsste ich dann trotzdem Sozialabgaben zahlen?

die frage stellt sich nicht da auch unterhalb bbg keine soz.abgaben anfallen.
vorsicht: in grenzfällen kann eine höhere entgeltumwandlung oberhalb der bbg eine pflichtversicherung in der gkv bedeuten !

2.) Falls Persoltante den „alten“ Vertrag nach neuem Recht
besteuern darf, sind Ihre Informationen richtig?

sie versteuert nicht sondern es wirs nachgelagert besteuert

Ich habe nirgends gefunden, das man für die 100€ im Monat
keine Sozialabgaben zahlen muss.

ist gesetz und zur zeit bis 31.12.2008 befristet. wird gerade diskutiert.

Ich habe nur gefunden, dass:man das 1.1.2009 muss! Würde das dann nur für die Verträge ab
01.01.09 gelten?

nein für alle.

3.) Falls ich die Wahl habe, welchen Weg der Besteuerung
sollte ich denn wählen? Lohnt sich den dann noch die pauschale
Besteuerung?

nicht mehr möglich

Ich bin mal auf die Antworten gespannt.
Falls ich wählen dürfte, bzw. der neu AG nichts ändert, bin
ich mal in 35 Jahren gespannt, wer das noch ausgerechnet
bekommt… Mal so besteuert, mal so besteuert…

nachgelagert besteuert - sozialabgabenpflichtig seit 1.7.2004

grüße

a.s.

Also ich fasse nochmal kurz zusammen:
Die Persotante hat leider recht: (Asche über mein Haupt)

  • Eine Wahl habe ich nicht mehr! Es muss nach neuem Recht (nachgelagert) besteuert werden, da ich keine Einmalzahlung mehr erhalte und der Vertrag somit umgestellt wurde.
  • Sozialabgaben muss ich voraussichtlich ab dem 01.01.2009 zahlen.

Wenn ich noch etwas weiter fragen darf.

Mal angenommen ich würde wieder den AG welchseln und würde wieder Einmalzahlungen erhalten.
Kann der Vertrag dann wieder umgestellt werden? bzw. sollte ich?

Wie und wer muss/kann nachweisen in welchen Zeiträumen wie besteuert wurde?
Auf der Lohnsteuerkarte steht für mich nichts erkennbares?
Habe keine Lust das Ganze für den ersten Zeitraum doppelt zu bestueren.

Also ich fasse nochmal kurz zusammen:
Die Persotante hat leider recht: (Asche über mein Haupt)

  • Eine Wahl habe ich nicht mehr! Es muss nach neuem Recht
    (nachgelagert) besteuert werden, da ich keine Einmalzahlung
    mehr erhalte und der Vertrag somit umgestellt wurde.
  • Sozialabgaben muss ich voraussichtlich ab dem 01.01.2009
    zahlen.

oder auch nicht das wird gerade diskutiert

Mal angenommen ich würde wieder den AG welchseln und würde
wieder Einmalzahlungen erhalten.
Kann der Vertrag dann wieder umgestellt werden? bzw. sollte
ich?

geht nicht mehr da es sich in diesem fall um eine neuzuage gem. 363 handelt
dh. der wert der alten versicherung wurde übertragen auf den neuen vertrag. der ag hätte des alten vertrag nach 40 b weiterführen können. aber wie gesagt ist eine kann bestimmung und kein muss.

wenn der alte vertrag schon älter ist wäre ggf die beitragsfreistellung zu prüfen, und nicht die übertragung. die späteren renten oder kapital wären dann nicht steuerpflichtig. danach bei neuen ag nach 363 neu anfangen.

Wie und wer muss/kann nachweisen in welchen Zeiträumen wie
besteuert wurde?

gar nicht da neue zusage nach 363

Auf der Lohnsteuerkarte steht für mich nichts erkennbares?

doch steht da steuer auf den betrag der entgeldumwandlung nicht erhoben wird.

warum doppelt? der pauschalisierte steuersatz war ja gegeben ohne bav hätte nach § 40 b in der regel mehr steuer abgeführt werden müssen.

Tag,

Ich habe folgendes Problem:
Nach einem Wechsel meines Arbeitgebers habe ich wie folgt

Versicherung wurde vor dem 01.01.05 abgeschlossen.

Alt: Versicherung wurde zweimal im Jahr mit 600€
Einmalzahlungen pauschal besteuert. Durch die Zahlungsweise
wurden auch keine Sozialabgaben bezahlt.

ja durchführung nach dem 40 b

Nun neu:
Beim neuen AG habe ich keine Einmalzahlungen mehr!
Also wurde die Versicherung auf 100€ monatlich umgestellt.

wenn der neue ag den alten vertrag nach 40 b übernimmt wäre
das ok, da es keine einmlzahlungen ( urlaubsgeld oder
weihnachtsgeld ) gibt wird der alte vertrag auf die neue
versorgung übertragen. das entspricht einer neuen zusagen nach
dem recht des 363

Wie ist denn die Vererbbarkeit in dem alten Vertrag geregelt?
Kann das sein das die noch eine nicht allzu unerhebliche Rolle spielt bei einer Antwort auf die Frage?

Nun versteuert der AG den „alten“ Vertrag nach neuem Recht!
Also er versteuert erst mal gar nicht und sag mir des er auch
keine Sozialabgaben abführt.

richtig.

Ich schlage vor wir klären erstmal die Frage oben, bevor wir hier komplett aus dem Fenster fallen.
Grüße
H.

Ganz andere Frage, die vielleicht eine Möglichkeit geben würde:

Wenn man mit dem neuen AG in der Gehaltsverhandlung ausmacht, dass man auf gewisse Lohnbestandteile verzichtet und diese stattdessen als Einmalzahlungen in den bestehenden Vertrag überführt, wäre doch das Problem gelöst, oder nicht?
Was auch in ähnlicher Form interessant sein dürfte, falls die Sozialabgabenbefreiung doch wegfällt. Bei einem Wechsel des AG einfach das Gehalt so niedrig halten, dass noch Platz für eine AG-finanzierte AV übrig ist.
Sofern der AG diesen Vertrag auch übernehmen würde und gewisse Tarifverträge nicht dagegen sprechen.

Hallo Sascha,

auch von mir eine Antwort:

1.) Darf man einen „alten“ Vertrag überhaupt nach neuen
Gesetzt besteuern?

Das darf man in vielen Fällen nicht. Wie mein Vorredner schon mit dem Thema Vererbbarkeit andeutete - an einen Direktversicherungsvertrag der nach §3 Nr. 63 EStG besteuert werden soll werden bestimmte Anforderungen gestellt. Es MUSS eine Rentenversicherung sein und es ist auch nur ein eingeschränkter Hinterbliebenenkreis zulässig. Per Ferndiagnose kann niemand aus dem Forum ohne nähere Informationen somit die Frage in Deinem konkreten Fall richtig beantworten.

Zusatzfrage: Wenn ich über 63000€ verdienen würde (also mehr
als die Bemessungsgrenze) und monatlich eine Direktrente
zahlen würde, müsste ich dann trotzdem Sozialabgaben zahlen?
Ich denke nicht, damit währen die Vielverdiener schon wieder
im Vorteil -oder?

Wo ist der Vorteil? Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze. Gehalt darüberhinaus wird nicht verbeitragt. Ob ich das nun nehme und in eine Direktversicherung packe ist doch egal. Die Frage zielt doch eher in eine Diskussion der Beitragsbemessungsgrenzen, sozialer Gerechtigkeit, Weltfrieden und was weiß ich :smile:

2.) Falls Persoltante den „alten“ Vertrag nach neuem Recht
besteuern darf, sind Ihre Informationen richtig?
Ich habe nirgends gefunden, das man für die 100€ im Monat
keine Sozialabgaben zahlen muss. Ich habe nur gefunden, dass
man das 1.1.2009 muss! Würde das dann nur für die Verträge ab
01.01.09 gelten?

Also nochmal zusammengefasst: ganz allgemein betrifft die Sozialabgabenverbeitragung nur Verträge mit Entgeltumwandlung. Dass diese möglicherweise sozialabgabenfrei ist wird gesetzlich befristet nur bis zum 31.12.2008, aber es gibt Diskussion und Tendenzen, dies darüberhinaus zu verlängern.
Und im Detail zur Entgeltumwandlung: alte Verträge, mit Pauschalbesteuerung nach § 40b EStG sind nur dann sozialabgabenfrei, wenn die Beiträge aus Sonderzahlungen geleistet werden, Verträge nach §3 Nr. 63 EStG sozialabgabenfrei unabhängig von der Beritragszahlungsmodalität. Das alles aber nur in den jeweiligen Höchstgrenzen der Beiträge die da im Gesetz genannt werden…

3.) Falls ich die Wahl habe, welchen Weg der Besteuerung
sollte ich denn wählen? Lohnt sich den dann noch die pauschale
Besteuerung?

Wenn Du genau mitteilst, welchen Grenzsteuersatz Du jetzt und in den Folgejahren Deines Arbeits- und Rentnerlebens hast, dazu genau angibst, wie die Sozialversicherungsbehandlung auch in Zukunft aussieht (auch ob Du privat oder gesetzlich versichert bist und insbesondere wie das in Zukunft alles gehändelt wird) und das alles genau weißt, Dir auch sicher bist, inwieweit ein eingeschränkter Hinterbliebenenkreis Dich betrifft und vieles mehr - DANN könnte man vielleicht eine fundierte Angabe machen. Aber möglicherweise scheidet bei einer solchen Beratung dann sogar die Direktversicherung als Ganzes aus? Ja, klingt jetzt wenig hilfreich usw., aber bei der Geschwindigkeit in der sich die Gesetze und die Regelungen ändern, braucht es wohl schon eine gut funktionierende Glaskugel um da einen vernünftigen Rat zu geben.

Ich würde als erstes mal klären, ob die existierende Versicherung überhaupt fähig ist, damit Beiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei eingezahlt werden dürfen. Vielleicht hilft da ein Anruf bei der Versicherungsgesellschaft oder jemand schaut sich die Vertragsunterlagen an, der sich WIRKLICH auskennt. Das ist dann evtl. nicht die Personalsachbearbeiterin :smile:

Das Thema ist nicht ganz einfach und viele Punkte sind von mir auch nur angeschnitten oder gar nicht genannt…

viele Grüße

Thomas K.

Wie ist denn die Vererbbarkeit in dem alten Vertrag geregelt?
Kann das sein das die noch eine nicht allzu unerhebliche Rolle
spielt bei einer Antwort auf die Frage?

jo aber offensichtlich wurde ja schon umgestellt und diese frage ( hoffentlich ) geklärt.

a.s.

Das geht leider nicht, wäre mir auch am liebsten gewesen :frowning:

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