Direktversicherung und GKV Beiträge

Hallo Wissende,

es geht mal wieder um mein Lieblingsthema, die Direktversicherung.

Hierzu hatte ich im November 2007 bereits eine Frage gestellt (/t/direktversicherung–22/4345559

Nun habe ich mal wieder gelesen und etwas Neues entdeckt: GKV Beitragsabgaben auf die Auszahlung der DV.

Nicht schlimm dachte ich, zahle ich doch seit mehreren Jahren den Vertrag als Privatvertrag direkt von meinem Nettogehalt und die können doch nicht erwarten, dass ich dann auf die Auszahlung erneut Beiträge zur GKV zahle.

Errare humanum est! Jetzt lass ich folgendes:

  • ist nicht wirklich eindeutig geklärt, was mit Direktversicherungen passiert, die zwischendurch für eine bestimmte Zeit als Privatvertrag (nicht über Arbeitgeber durch Entgeltumwandlung) mit rein privaten Beiträgen teilweise bezahlt wurden: volle Leistung verbeitragt oder anteilig???

Quelle: /t/beitragspflicht-fuer-auszahlung-direktversicherun…

Nun meine Frage: Ist das mittlerweile geklärt?

Wenn nein und ich müsste zahlen, dann sind 3,25% Verzinsung und die paar Euro Ausschüttung kein wirklicher Grund die Versicherung weiterzuzahlen…

Kann mir jdm helfen? Achja und noch eine Frage: Ist die Versicherung mir zu solchen Fragen Auskunftsverpflichted?

Vielen Dank vorab und (leicht frustrierte) Grüße Jan

Kann mir jdm helfen? Achja und noch eine Frage: Ist die
Versicherung mir zu solchen Fragen Auskunftsverpflichted?

Die Versciehrung und der Vermittler, mit dem man diese Fragen alle schon vor dem Abschluß hätte klären können. Mit solchen Fragen kann man nämlich sehr schön feststellen, ob man bei dem Berater in guten Händen ist oder ob dieser nur mit wenig Aufwand ein für ihn lukratives Geschäft abschließen will.

Hallo

Nun habe ich mal wieder gelesen und etwas Neues entdeckt: GKV
Beitragsabgaben auf die Auszahlung der DV.

Nicht schlimm dachte ich, zahle ich doch seit mehreren Jahren
den Vertrag als Privatvertrag direkt von meinem Nettogehalt
und die können doch nicht erwarten, dass ich dann auf die
Auszahlung erneut Beiträge zur GKV zahle.

Errare humanum est! Jetzt lass ich folgendes:

  • ist nicht wirklich eindeutig geklärt, was mit
    Direktversicherungen passiert, die zwischendurch für eine
    bestimmte Zeit als Privatvertrag (nicht über Arbeitgeber durch
    Entgeltumwandlung) mit rein privaten Beiträgen teilweise
    bezahlt wurden: volle Leistung verbeitragt oder anteilig???

Quelle:
/t/beitragspflicht-fuer-auszahlung-direktversicherun…

Nun meine Frage: Ist das mittlerweile geklärt?

Wenn nein und ich müsste zahlen, dann sind 3,25% Verzinsung
und die paar Euro Ausschüttung kein wirklicher Grund die
Versicherung weiterzuzahlen…

Kann mir jdm helfen? Achja und noch eine Frage: Ist die
Versicherung mir zu solchen Fragen Auskunftsverpflichted?

Was soll die Versicherung dazu sagen?? Das ist Sache des Gesetzgebers und der schraubt je nach Kassenlage an den Gesetzen rum. Also frag mal deinen MDB

Vielen Dank vorab und (leicht frustrierte) Grüße Jan

LG
Mikesch

Hallo Jan,

zumindest vor dem Bundessozialgericht wurden in 2007 die Sache geklärt. Sobald der Vertrag irgendwann einmal in seiner Laufzeit über den Arbeitgeber gezahlt wurde, so unterliegt die gesamte Versicherungsleistung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse.

Hierzu gab es zwei Urteile die dies eindeutig bestätigten.

Mittlerweile geht man sogar soweit, dass es für die Beitragspflicht ausreicht, wenn der Arbeitgeber am Abschluß des Vertrages beteiligt war, zum Beispiel im Rahmen eines Gruppentarifes in dem die Mitarbeiter private Versicherungen abschliessen. Dies wird meines Wissens in der Praxis aber zur Zeit noch nicht umgesetzt.

Die letzte Hoffnung liegt beim Bundesverwaltungsgericht. Mir ist aber bisher dort kein Fall bekannt. Soweit ich weiß suchen einige Verbände nach Verträgen für eine Musterklage. Insbesondere solche Fälle wo zum Beispiel nur 1% der Beiträge über den Arbeitgeber gezahlt wurden und 99% privat.

Eine Aufklärungspflicht der Versicherungunternehmen sehe ich heute schon. Denn spätestens ab 01.01.2009 muß der Versichere bei sog. Altverträgen auch während der Vertraglaufzeit beraten. Was m.E. heißt, wenn ein Kunde eine Direktversicherung privat übernimmt sollte der Versicherer zu diesem Zeitpunkt spätestens informieren. Zuvor sehe ich die Informationspflicht eher bei den Vermittlern.

LG
Sven

Hallo Sven,

vielen Dank für Deine ausführliche (und vor allem auf meine Frage) bezogene Antwort! Auch wenn das nicht das war was ich hören wollte ;-( , war es ausgesprochen hilfreich.

Vor allem nachdem ich wußte nach was ich suchen musste (Bundessozialgericht & Direktversicherung) habe ich auch entsprechende Artikel zu dem Urteil gefunden!

Daher nochmals Danke und ein Stern von mir als kleine Dankeschön!

LG Jan

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