Direktversicherung und nachgelagerte B

nachgelagerte Besteuerung?
Eigentlich wollte ich meine Direktversicherung vom letzten Jahr etwas erhöhen. Dabei habe ich erfahren, dass dies nicht mehr geht.
Ich könnte euine neue abschließen, mit einer nachgelagerten Besteuerung.
Bringt diese mir die gleichen Vorteile, wie die alte?
Was sind die wesentlichen Unterschiede?

Danke für Hilfe!

Caro

Posting auch bei Steuern…

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Hallo Caro,

Vorteile und Nachteile kannst du dem PDF-Dokument, dessen Link unter Steuern gepostet ist, gut entnehmen.

Interessant wäre allerdings, von wem Du erfahren hast, dass man die bestehende Direktversicherung nicht mehr erhöhen kann. Wenn man sich so die Bafin-Rundschreiben zu dem Thema anschaut, stolpert man über den Punkt, was nach deren Meinung eine Neuzusage und was nur eine Erhöhung einer Altzusage ist und wann somit vorgelagerte oder nachgelagerte Besteuerung greift.
Davon unabhängig ist allerdings selbst bei einer Erhöhung einer Altzusage eine mögliche Ertragsanteilsbesteuerung einer Kapitalzahlung zu sehen, da hier Novationsregelungen zum tragen kommen.

usw.

Also alles in allem: nicht gerade trivial das Thema…

Hoffe, habe zu allgemeinen Verwirrung beigetragen :wink:

Thomas

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Hallo Carolin,

zuerst einmal fände ich eine Anrede sehr nett.

Bei der alten Form der Direktversicherung war die Auszahlung am Ende der Laufzeit steuerfrei, da die Einzahlung - vorausgesetzt sie waren aus Sonderzahlungen - pauschal mit 20% versteuert wurden.

Die neue Direktversicherung erlaubt dir eine monatliche Einzahlung, die komplett steuerfrei und bis 2008 auch sozialversicherungsfrei ist.
Gefördert werden Einzahlungen bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze (= 2.496 € im Jahr oder 208 € im Monat).
Die Leistungen aus der neuen Direktversicherung sind später voll zu versteuern.

Gruß
Thomas Oppenhäuser

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Danke Thomas!

Das heißt doch dann, dass meine Ersparniss bei einem Steuersatz von 35-40 Prozent erst einmal größer ist.
Aber wer weiß, wie hoch mein Steuersatz bei der Auszahlung ist?
Müßte so um die 2035 sein.
Kann das jemand beantworten?

Grüße
Caro

Hallo Caro,
das kann mit Gewissheit natürlich niemand genau sagen. Das einzige was machbar wäre, wäre eine Aussage über die heutigen Steuersätze von Rentnern und deren Freibeträge. Was aber 2035 ist, tja…

Viele Grüße
Andreas

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Hallo Thomas (O.),

auch wenn es nur bedingt mit der Frage von Carolin zu tun hat, möchte ich Deinen Text doch nicht so stehen lassen.

Eine Einzahlung aus Sonderzahlungen war KEINE Voraussetzung für die Pauschalversteuerung mit 20%, sondern nur für die Sozialversicherungsfreiheit der Beiträge bei Entgeltumwandlung (zur Zeit befristet bis 2008).

Viele Grüße

(auch) Thomas

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