Direktversicherung und Steuererklärung

Hallo zusammen,

ich habe seit 01.12.2011 über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung als Rentenversicherung bei der mir jeden Monat € 220 vom Bruttolohn abgezogen und der Versichrung gutgeschrieben wurden.
Diesen Betrag habe ich bisher nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben.
Seit 30.11.2017 bin ich Arbeitslos, führe aber die Versicherung weiter und zahle monatlich die € 220 ein.

Kann ich bei der Einkommensteuererklärung den Beitrag für 12.2017 angeben und wo trage ich das ein ?
Hätte ich schon früher die Beiträge in den vergangenen Erklärungen angeben können ?

Vielen Dank !
Raimund

Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 51 oder 52 (ist meist egal, wirkt sich bei typischen Arbeitnehmerfällen ohnehin nicht aus).

Denke nicht dass das zu einer steuerlichen Entlastung führt, da bereits vom Bruttolohn abgezogen.

Er zahlt im Dezember die Beiträge aus eigener Tasche, also keine Gehaltsumwandlung mehr.

Eine steuerliche Entlastung ergibt sich bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen meistens ohnehin nicht, da Arbeitnehmer die Höchstbeträge sehr oft bereits durch den Krankenversicherungsbeitrag erreichen.