Hallo,
ich bekomme eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung d.h. der Arbeitgeber zahlt jährlich einen Betrag X in eine DV zu meinen Gunsten.
Ich selbst bezahle dabei nichts.
Im Vertrag steht folgendes:
„Ein Anspruch auf die Versicherungsleistungen besteht nach 6 Jahren Versorgungszusage“
Was bedeutet das genau ?
Wann geht die Versicherung auf mich über d.h. nach wieviel Jahren kann der AG mir die Versicherung nicht mehr wegnehmen (Unverfallbarkeit)? Die DV läuft seit 12/99.
Danke
Arni