Direktversicherung (Unverfallbarkeit)

Hallo,

ich bekomme eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung d.h. der Arbeitgeber zahlt jährlich einen Betrag X in eine DV zu meinen Gunsten.
Ich selbst bezahle dabei nichts.

Im Vertrag steht folgendes:
„Ein Anspruch auf die Versicherungsleistungen besteht nach 6 Jahren Versorgungszusage“

Was bedeutet das genau ?

Wann geht die Versicherung auf mich über d.h. nach wieviel Jahren kann der AG mir die Versicherung nicht mehr wegnehmen (Unverfallbarkeit)? Die DV läuft seit 12/99.

Danke
Arni

Hallo Arni,
die Versicherung ist auf deinen Namen abgeschlossen. Lediglich in der Phase wo keine Unverfallbarkeit vorherrscht kannst du diese beim AG Wechsel nicht Ansprüche daraus geltend machen.

Schau mal unter:
http://www.sozialgesetzbuch.de/rententips/betrieb/01…
da stehts genau.

Bei Fragen melden.

Gruß
Martin