Die Kapitalauszahlungen für ‚Altzusagen‘ (vor 01.01.2005) sind grundsätzlich steuerfrei. Rentenzahlungen unterliegen der Ertragsanteilbesteuerung.
Sofern Du gesetzlich krankenversichert bist, sind auf die Auszahlung(en)in jedem Fall Krankenversicherungsbeiträge zu zahlen.
der Freund hat keine Ahnung.
Oder vermittelt dieser Freund selbst Versicherungen und will etwas anderes verkaufen ?
hallo
habe eine direktversicherung ( über arbeitgeber, vom
bruttolohn abgezogen mit pauschalversteuerung ) im januar 2004
abgeschlossen.
diese bekomm ich ja im rentenalter ausbezahlt.
Als Einmalbeitrag steuerfrei
oder als monatliche Rentenzahlung - mtl. Versteuerung nach dem Ertragswert?
nun meinte ein freund das ich damit aufhören sollte, sie wäre
total unrentabel.
Unsinn - siehe oben.
im alter müsste ich durch die nachgelagerte versteuerung 100 %
davon versteuern ( würde 2042 in rente gehen ) und das würde
sich niemals rechnen.
Unsinn - das einzigste was passieren kann ist, wenn man in der GKV ist, dass man für die Auszahlung einen Krankenversicherungsanteil zahlt (bei Kapitalauszahlung - Aufteilung auf 5 Jahre möglich).
Auf jeden Fall die BAV aufrecht erhalten und dem Freund nichts mehr glauben. Der erzählt nur Unsinn und hat keine Ahnung.