zum steuerlichen problem habe ich schon im steuerbrett geschrieben. ggf. schaut mal da rein…
es geht um folgendes: ein arbeitgeber (einzelunternehmung) hat für ein paar arbeitnehmer DV abgeschlossen.
nach rücksprache wurde aufgrund liquider engpässe die DV vorher gekündigt. ist es regel, das die rückzahlbeträge an den AG gehen. haette nicht die gesamte summe an die jeweiligen AN fliessen muessen?
wer bekommt die kapest gutgeschrieben… ist hier ein unterschied zu machen, wie die DV besteuert wurde (pauschal oder regel) und und und…
wer kann sachdienliche hinweise zum nachlesen geben. links?
die grundlegende Frage ist doch die: Wer hat die Beiträge
bezahlt?
rehi,
naja, die wurden vom arbeitgeber überwiesen. einmal wurden sie regelbesteuert durch den arbeitnehmer, also bei ihm als bruttolohn erfasst, versteuert und ver-sv’t und vom netto wieder abgezogen.
beim anderen fall hat der AG pauschal besteuert.
in beiden fällen, zahlungen vom AG für die AN an die versicherung…
damit kannst du dir deine Frage alleine beantworten.
Wem gehörte das Geld, welches der Arbeitgeber überwiesen hat? War es seins, kann er es, so die Ansprüche unverfallbar sind, kündigen. Ist es nicht sein Geld, darf er es nicht. Ist ja nicht sein Geld.
aber warum stellt dann die versicherung die KapESt-Bescheinigungen auf den Namen des AG aus? Ist das nur ein Versehen der Versicherung… das ist, was mich stutzig machte…