Hallo,
habe festgestellt, hier im Board sind ja Spezialisten
für Versicherungen. Dazu habe ich folgende Frage:
Ich bin im Vorruhestand und meine Direktversicherung
wurde auf mich übertragen und ruht nun seit 4 Jahren.
Gibt es eine Möglichkeit, diese Versicherung zu kündigen und
auszahlen zu lassen? Meine Versicherung weigert sich,
sie zu kündigen, bevor ich nicht ein Beleg der BFA vorlegen kann,
ich bin der Meinung, man kann jede Versicherung kündigen…
Für einen Tip wäre ich dankbar.
Hallo Koka,
die D-LV hat zu den Vertragszeiten einen steuergünstigen Effekt. Diese Vorteile haben natürlich Verpflichtungen, d. h. Laufzeit bis mind. 60 Lebensjahr. Das setzt natürlich vorraus, das die Beitragszeit mind. Jahre war und die Gesamtlaufzeit mind. 12 Jahre, sodaß du keine Kapitalertragssteuer (25%) zahlen muß und die Steuervorteile aus der Vertragszeit erhalten bleiben. Du kannst nur unter bestimmten Punkten eine Kündigung erwirken, die sich unschädlich für die Steuervorteile erweisen (siehe Posting vorher). Die Regelung der BfA trifft aber nicht die Steuerfreiheit der Kapitalerträge, es sei den du hättest ein Altersvorsorgevertrag im Rahmen der deutschen Wiedervereinigung.
Am besten rufst du mal die BfA an, die können dir dazu auch ein Infoblatt zuschicken.