Direktversicherung wechseln, aussetzen

Im Jahr 2009 habe ich über meinen damaligen Arbeitgeber eine Direktversicherung bei einem bestimmten Versicherer meiner Wahl abgeschlossen. In 2011 habe ich den Arbeitgeber gewechselt, der wiederum ausschließlich mit einem anderen Versicherer zusammengearbeitet hat. Deshalb hat der Arbeitgeber für einen Wechsel meiner Direktversicherung zu „seinem“ Versicherer gesorgt. Das hat Monate gedauert und seit 4 Monaten bin ich jetzt notgedrungen dort versichert. Etwas unfreiwillig deshalb, weil ich bereits eine andere kleine Lebensversicherung aus dem Jahr 2004 bei diesem Versicherer habe und meine Anlagen gerne streuen wollte, nun habe ich beides beim gleichen Versicherer.

Da es mir bei dem neuen Arbeitgeber aber überhaupt nicht gefallen hat, habe ich dort mittlerweile gekündigt. Da ich die Direktversicherung erst vor so kurzer Zeit gewechselt habe, kann ich laut Vertrag nicht aussetzen, obwohl ich zur Zeit arbeitssuchend bin. Das bedeutet für mich über 200€ im Monat aus eigener Tasche. Zudem fallen die Begünstigungen durch die Gruppenversicherung des alten Arbeitgebers nach der Kündigung nun weg und nun habe ich schlechtere Konditionen als beim alten Versicherer.

Nun die Fragen:

  1. Besteht derzeit eine Möglichkeit für mich ohne Verluste wieder zurückzuwechseln genauso wie mein Arbeitgeber angeblich ohne Verluste für mich zu „seinem“ Versicherer hinwechseln konnte? Sobald ich einen neuen Arbeitgeber habe und falls ich es mir dort aussuchen kann, würde ich nämlich gerne wieder zurück.
  2. Was ist, wenn ich zukünftig nur noch in Teilzeit arbeite und sich mein Einkommen dadurch halbiert? Gibt es Höchstgrenzen der Beitragszahlung und gibt es die Möglichkeit die Beitragszahlung bei einer Direktversicherung einfach zu verringern?
  3. Wie sind andere Versicherungen mit dem Aussetzen oder der Reduzierung von Beiträgen umgegangen, wenn sie eine bestehende Versicherung übernommen haben?

Ich weiß, dass das vermutlich ohne die Vertragsdetails schwer ist zu beantworten und ich habe bei den Versicherungen auch noch nicht nachgefragt. Grund: Für mich ist das der reinste Dschungel und mein Vertrauen, dass ich richtig beraten werde, ist recht gering, weshalb ich auf ein paar Meinungen oder Erfahrungen aus diesem Forum hoffe. Danle!

Versicherer zusammengearbeitet hat. Deshalb hat der
Arbeitgeber für einen Wechsel meiner Direktversicherung zu
„seinem“ Versicherer gesorgt.

Das darf er.

  1. Besteht derzeit eine Möglichkeit für mich ohne Verluste wieder zurückzuwechseln

Ohne Verluste nicht. Der Vertrag, der bei Versicherung A ist, bleibt dort und könnte höchstens beitragsfrei gestellt werden (was hier offenbar noch nicht geht). Bei Versicherung B müßte dann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Gibt es Höchstgrenzen der Beitragszahlung

Ja. um die 380 € im Monat.

und gibt es die Möglichkeit die Beitragszahlung bei einer Direktversicherung einfach zu verringern?

Das hängt vom abgeschlossenen Tarif ab, das kann man nicht mit Allgemeingültigkeit beantworten.

  1. Wie sind andere Versicherungen mit dem Aussetzen oder der
    Reduzierung von Beiträgen umgegangen, wenn sie eine bestehende
    Versicherung übernommen haben?

Ein bestehender Vertrag kann nicht von Gesellschaft A auf Gesellschaft B übertragen werden, da hast du etwas falsch verstanden. Die Übertragung von Werten kenne ich bisher nur von AVMG (=Riester) Verrtägen.

Hallo,

bei der betrieblichen Altersvorsorge sieht es folgendermaßen aus:

Bei einem Arbeitgeberwechsel und einem Fortführen des Vertrages bei einem anderen Versicherer mit dem ein Übertragungsabkommen besteht, fallen keine neuen Abschluss- oder Vertriebsskosten an.

Gesellschaften die nach diesem Abkommen handeln übertragen der anderen Gesellschaft den gesamten Vertragswert, der beim neuen Unternehmen so weitergeführt wird.

Beispiel: Ein Vertrag der seit 15 Jahren bei der Allianz läuft und dessen Fortführung nun Aufgrund eines Arbeitnehmerwechsels beim Volkswohlbund weitergeführt wird, weil der neue AG nur mit dieser Gesellschaft zusammenarbeitet wird beim Volkswohlbund nach der Wertübertragung einfach weitergeführt. Dadurch soll vermieden werden das nur durch den Arbeitgeberwechsel neue Abschlussgebühren fällig werden und der Arbeitnehmer für eine Versorgung nicht doppelt Gebühren zahlen muss.

Anscheinend aber ist es in diesem Fall nicht zu einer Übertragung, sondern zu einem Neuabschluss gekommen, weswegen sich ein erneuter Wechsel als schwierig darstellt da keine Vertragswerte vorhanden sind.

Genauere Daten über Laufzeiten der Verträge und Höhe der Beitragszahlungen wären hier einmal interessant um zu sehen ob hier nicht jemand zweimal verdienen wollte.

Viele Grüße

Zahao

Hallo,

Gibt es Höchstgrenzen der Beitragszahlung

Ja. um die 380 € im Monat.

374,–€ um genau zu sein.

  1. Wie sind andere Versicherungen mit dem Aussetzen oder der
    Reduzierung von Beiträgen umgegangen, wenn sie eine bestehende
    Versicherung übernommen haben?

Ein bestehender Vertrag kann nicht von Gesellschaft A auf
Gesellschaft B übertragen werden, da hast du etwas falsch
verstanden. Die Übertragung von Werten kenne ich bisher nur
von AVMG (=Riester) Verrtägen.

Das Deckungskapital kann sehrwohl von einem Versicherer auf den anderen übertragen werden. (Stichwort Portabilität)
Der Mitarbeiter hat m.W. sogar einen Rechtsanspruch auf die Übertragung.

Im „wirklichen Leben“ wird aber wohl fast immer ein Neuvertrag abgeschlossen, bei dem natürlich volle Kosten anfallen.

Gruß
tycoon

Hallo!

Nun die Fragen:

  1. Besteht derzeit eine Möglichkeit für mich ohne Verluste
    wieder zurückzuwechseln genauso wie mein Arbeitgeber angeblich
    ohne Verluste für mich zu „seinem“ Versicherer hinwechseln
    konnte? Sobald ich einen neuen Arbeitgeber habe und falls ich
    es mir dort aussuchen kann, würde ich nämlich gerne wieder
    zurück.

Ohne Verluste??!
Das halte ich für ein Gerücht! Nach den gesetzlichen Regelungen ist ein Wechsel möglich, allerdings nach den „allgemeinen Versicherungstechniken“ und diese beinhalten regelmäßig entsprechende Gebühren und Kosten. Lass dir doch mal vom ersten Unternehmen den letzten Guthabenstand mitteilen und vergleich den mit dem aktuellen.

  1. Was ist, wenn ich zukünftig nur noch in Teilzeit arbeite
    und sich mein Einkommen dadurch halbiert? Gibt es
    Höchstgrenzen der Beitragszahlung und gibt es die Möglichkeit
    die Beitragszahlung bei einer Direktversicherung einfach zu
    verringern?

Höchstgrenzen? Du kannst so viel einzahlen, wie du lustig bist! Aber es werden maximal 4% der BBG gefördert, in der allseits bekannten Form.
Verringern sollte eigentlich kein Problem darstellen. Die Kollegen haben dies bereits entsprechend präzisiert!
„Eigentlich“, weil man ja im Vertrag entsprechende Zahlungen vereinbart hat. Deswegen gibt es keinen Anspruch auf Verringerung. Da allerdings in der Regel als einzige Alernative dann eine Beitragsfreistellung des bestehenden Vertrages und ein möglicher Neuabschluss bei der Konkurrenz folgt, sind die Unternehmen dann doch meistens gewillt einer Vertragsänderung zuzustimmen.

  1. Wie sind andere Versicherungen mit dem Aussetzen oder der
    Reduzierung von Beiträgen umgegangen, wenn sie eine bestehende
    Versicherung übernommen haben?

Hmmmhh! Eine Direktversicherung ist kein Sparbuch, bei dem mal etwas einzahlen kann, dann wieder Pause macht, nachher wieder mehr einzahlt und dann …
Sinn einer Direktversicherung ist bspw., dass man einen AN an das Unternehmen bindet - also jetzt positiv gemeint!
Abweichungen vom ursprünglichen Vertrag sind daher IMMER individuell zu beurteilen - da helfen dir andere Erlebnisse nicht weiter - Sorry!

Ich weiß, dass das vermutlich ohne die Vertragsdetails schwer
ist zu beantworten und ich habe bei den Versicherungen auch
noch nicht nachgefragt. Grund: Für mich ist das der reinste
Dschungel und mein Vertrauen, dass ich richtig beraten werde,
ist recht gering, weshalb ich auf ein paar Meinungen oder
Erfahrungen aus diesem Forum hoffe. Danle!

Das Thema „Direktversicherung“ ist unglaublich komplex!
Hier gibt es auch noch anhängige Verfahren, weil bei privater Fortführung der Verträge, eine doppelte Sozialversicherungsabgabe fällig ist - einmal, weil man vom Netto die Beiträge gezahlt hat und danach in der Auszahlungsphase auf die gesamte Rente wieder KV-Beiträge zahlen darf. Ferner gibt es wie in deinem Fall die Problematik, dass der AG den Vertrag gestaltet, du diesen dann aber nach Kündigung an den Hacken hast, um es einmal salopp zu formulieren. Hier gab es auch schon Verfahren, die auf die Fürsorgepflicht des AG abzielten und im Endeffekt nur ungezillmerte Verträge als Direktversicherung forderten. Diese sind bislang aber nicht gerade zugunsten der jeweiligen AN ausgefallen.

Mein Tipp:
Sieh zu, dass du den Vertrag beitragsfrei gestellt bekommst - im Notfall auch, wenn es bedeutet, dass du mit 67 dann exakt 1,67 EUR inkl. Überschüssen einmalig ausgezahlt bekommst.
Wenn du dann einen Job mit Perspektive hast, informier’ dich beim neuen AG über die dort angebotene bAV und fang’ da etwas neues an!

Schönen Abend noch und viel Glück bei der Job-Suche wünscht
BerndP

Danke für eure Antworten! Da bestätigt sich mein ungutes Gefühl, dass das mit dem „Wechsel ohne Verluste“, der mir versprochen wurde, nicht wirklich richtig war. Da bleibt mir nur zu hoffen, dass mein neuer Arbeitgeber die Direktversicherung übernimmt, die ich jetzt habe.