Direktversicherung

Hallo Leute,

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu einer Direktversicherung (KLV direkter Abzug vom Brutto).
Leider hat man sich mit einem Gruppenvertrag an einen Anbieter gebunden, den ich nicht für gut halte.
Wenn man für mich diese Versicherung abschliesst und ich irgendwann mal die Firma verlasse, bin ich dann immernoch an die Versicherung gebunden? Oder könnte ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch einen anderen Anbieter wählen??

Danke für die Antwort

Steffen

leider bist Du immer noch gebunden.

alf

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Hallo,

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
einer Direktversicherung (KLV direkter
Abzug vom Brutto).

Eine Direktversicherung, die nicht aus einer Boni bezahlt wird, lohnt sich nicht.

Leider hat man sich mit einem
Gruppenvertrag an einen Anbieter
gebunden, den ich nicht für gut halte.

Gibt es gute Lebensversicherer???

Wenn man für mich diese Versicherung
abschliesst und ich irgendwann mal die
Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
die Versicherung gebunden?

Für den gesetzlichen Zeitraum ja

Oder könnte ich dann bei einem neuen ::Arbeitgeber auch einen anderen Anbieter wählen??

Klar kammst Du, dann hast Du schon zwei Lebensversicherungen.

Gruß und viel Glück

Andi

Guten Tag!

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
einer Direktversicherung (KLV direkter
Abzug vom Brutto).

Fondsgebundene Lebens- oder fondsgebundene
REntenversicherung ist genauso möglich; von
der Rendite her natürlich wesentlich besser als die KLV!

Leider hat man sich mit einem
Gruppenvertrag an einen Anbieter
gebunden, den ich nicht für gut halte.

Legen Sie der Geschäfts- oder Personalleitung das Angebot vor, das Ihnen
vorliegt; in begründeten Einzelfällen wird
sie darauf eingehen (denke ich) - technisch
ist das Ganze per Gehaltsabrechnung und ÜW
wie die VL vermögenswirksamen Leistungen ja
Kein Problem!
Sie haben dann zwar keinen Rabatt - weil Ihr
Vertrag nicht im Kollektiv geführt wird - doch dies wird durch die höheren Erträge einer Fondspolice mehr als wett gemacht.

Wenn man für mich diese Versicherung
abschliesst und ich irgendwann mal die
Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
die Versicherung gebunden?

NEIN, ABER…

Oder könnte
ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
einen anderen Anbieter wählen??

…der Wechsel beschränkt sich auf die
Gesellschaft, mit der der neue Arbeitgeber
einen Kollektivvertrag hat (wichtig: es MUSS
ein Kollektivvertrag direkt mit der Gesellschaft sein; kein Rahmen- oder Sammelvertrag mit einem Verband o.ä.)

Danke für die Antwort

Steffen

Leider ist die Entscheidung nicht einfach.

ACHTUNG: Bei KLV-Direktversicherungsangeboten wird des öfteren die Rendite „schöngerechnet“, in dem
der Steuervorteil der Direktversicherung
gleich miteingerechnet wird, obwohl dieser
später gar nicht mehr zwingend in dieser Höhe vorhanden ist.

Viele Grüße
Heinz

Ebenfalls Hallo,

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
einer Direktversicherung (KLV direkter
Abzug vom Brutto).

Bitte Arbeitgeberleistung und Arbeitnehmerleistung nicht verwechseln!
Wenn der Beitrag von Deinem Brutto-Einkommen abgezogen wird, dann zahlst Du die Beiträge durch eine Gehaltsumwandlung und nicht Dein Arbeitgeber. Dein Arbeitgeber ist lediglich für Bezahlung/Überweisung zuständig.

Leider hat man sich mit einem
Gruppenvertrag an einen Anbieter
gebunden, den ich nicht für gut halte.

Grzuppenvertrag hin, Gruppenvertrag her, das bedeutet noch lange nicht, dass alle Direktversicherungen über diesen Gruppenvertrag laufen müssen. Dies erst recht dann nicht, wenn es sich bei den Beiträgen um Dein Geld handelt und nicht um eine Arbeitgeberleistung.

Da es sich allerdings um eine Kann-Bestimmung des Arbeitgebers handelt, Betriebliche Altersversorgungen (auch Gehaltsumwandlungen) abzuwickeln, also keine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht, kann Dein AG allerdings kräftig mit dem Kopf schütteln, wenn Du für Deinen vertrag einen anderen Versicherer haben willst. Ich nenne das „Kopfschütteln“ einfach mal indirekten Zwang. Warum das gelegentlich so ist, liegt meistens auf der Hand, soll hier aber kein Diskussionspunkt sein.

Also, was bleibt Dir übrig:
Rede mit Deinem Arbeitgeber bzw. Personalchef und leg Deine Beweggründe offen dar. Wenn er fair ist, erklärt er sich damit einverstanden, wenn nicht, dann steht tatsächlich zu vermuten, dass er (oder die zuständige Person) an dem Abschluss (durch Provisionsbeteiligung?) mitverdient.

die Versicherung gebunden? Oder könnte
ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
einen anderen Anbieter wählen??

Das erübrigt sich ggf. - siehe oben.

An der restlichen Diskussion über den Sinn und Unsinn von Kapital-LV bzw. priv. Rentenvers. möchte ich mich nicht beteiligen, da Du 1. nicht danach gefragt hast und 2. darüber in diesem Brett schon genug schräge Meinugsäusserungen erfolgt sind.

Gruß
WALTER

Hallo Leute,

meine Frima zahlt mir einen Beitrag zu
einer Direktversicherung (KLV direkter
Abzug vom Brutto).
Leider hat man sich mit einem

Hi Steffen,

daß du dich für eine Kapital-LV entschieden hast, gehört eigentlich schon bestraft. Zwar ist die steuerliche Seite direkt auf der Abrechnung zu sehen und deine ettoauszahlung ist höher, aber es gibt weitaus bessre Absicherungen bei wesentlich kleinerem Aufwand. Hast du noch nie von dem Urteil des Bundesgerichtshofes gehört, das da heißt:
Kapitallebensversicherungen sind legaler Betrug.

Gruppenvertrag an einen Anbieter
gebunden, den ich nicht für gut halte.
Wenn man für mich diese Versicherung
abschliesst und ich irgendwann mal die
Firma verlasse, bin ich dann immernoch an
die Versicherung gebunden? Oder könnte
ich dann bei einem neuen Arbeitgeber auch
einen anderen Anbieter wählen??

Danke für die Antwort

Steffen

daß du dich für eine Kapital-LV
entschieden hast, gehört eigentlich schon

bestraft.

Bevor Du hier urteilst, solltest Du Dich erst einmal über eine Direktversicherung durch Gehaltsumwandlung erkundigen.

ist die steuerliche Seite

direkt auf der Abrechnung zu sehen und
deine ettoauszahlung ist höher,

Verstehe ich irgenwie nicht.

gibt weitaus bessre Absicherungen bei
wesentlich kleinerem Aufwand.

Welche?

Hast du

noch nie von dem Urteil des
Bundesgerichtshofes gehört, das da heißt:
Kapitallebensversicherungen sind legaler
Betrug.

Poste oder maile mir doch einmal, wo ich dieses Urteil finden kann.

Gruß
Jochen

Anscheinend kennst Du dich ja doch nicht so gut aus, da dur den ganzen Tag vorm Internet sitzt, wirst du soch dort auch selbst die Literatur dazu gelesen haben. Was ich geschrieben habe, ist eine Aussage vom >Bund der Versicherten[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erst informieren, dann meckern
Hallo Petra,

zunächst eine kurze Anmerkung. Es sollten eigentlich Antworten auf die Fragen gegeben werden und keine persönlichen Kleinkriege über die Meinungen zu Versicherungen ausgetragen werden.
Sicherlich gibt es bessere Alternativen zu Lebensversicherungen. Aber hier geht es nun einmal um eine Direktversicherung und dies ist eine besondere Gestaltungsmöglichkeit. Daher hierzu ein paar steuerliche Informationen:

Nach § 40b EStG unterliegen Beiträge zur Direktversicherung bis zu 3.408 DM pro Jahr der Pauschalbesteuerung. Diese Regelung ermöglicht Arbeitnehmern eine steuerlich besonders interessante Form der Altersversogung, bei der auch anteilige Sozialversicherungsbeiträge gespart werden können.

Neben der Gehaltsumwandlung können Sie besonders engagierten Mitarbeitern über die firmenfinanzierte Direktversicherung einen zusätzlichen Leistungsanreiz bieten.

Arbeitnehmer, welche unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können bei der Direktversicherung die Sozialabgaben sparen, wenn die Beiträge aus Weihnachts- oder Urlaubsgeld finanziert werden.

Geht man nur davon aus, dass man seinen eigenen Anteil an Sozialabgaben, zu leichteren Berechnung hier einmal von 10 % ausgehend spart und vorraussetzt, dass der Arbeitgeber, weil auch er seinen Anteil an den Sozialabgaben spart, die pauschale Lohnsteuer trägt, zahlst Du bei einem jährlichen Aufwand von DM 3.408,-- nach Abzug Deiner gesparten Sozilaabgaben in Höhe von DM 340,80 DM tatsächlich also nur 3.067,20 DM.

Sicherlich doch nicht uninteressant oder?

Gruß Norbert

Hallo Steffen,

wie wird Deine Direktversicherung finanziert? Handelt es sich um die Umwandlung von Barlohn in Versorgungslohn oder um eine echte Direktversicherung, welche von Deinem Arbeitgeber voll bezahlt wird.

Vielleicht kannst Du mich auch direkt anmailen, um eventuell weitere Punkte abzuklären.

Gruß Norbert

Anscheinend kennst Du dich ja doch nicht
so gut aus, da dur den ganzen Tag vorm
Internet sitzt, wirst du soch dort auch
selbst die Literatur dazu gelesen haben.

Erstens ist es diffamierend (oder sitzt Du daneben, das Du das einschätzen kannst?) und zweitens beantwortet das die Frage natürlich erschöpfend!

Was ich geschrieben habe, ist eine
Aussage vom >Bund der
Versicherten

Hallo Norbert, du hattest recht mit der Aussage, hier keine Kleinkriege zu führen. Dies war auch nicht meine Absicht. Doch ist es so, daß unserem Fragenforum jemand beiwohnt, der nichts andres zu tun hat, als diesen Kleinkrieg anzufangen, da werd ich mich sicherlich zur Wehr setzen.

Nun zum Thema

Ich weiß nicht, ob die jährliche Ersparnis von 300-400 DM so interessant ist. Für mich sind solche Beträge Kleingemüse.

Petra

Hallo Petra,

zunächst eine kurze Anmerkung. Es sollten
eigentlich Antworten auf die Fragen
gegeben werden und keine persönlichen
Kleinkriege über die Meinungen zu
Versicherungen ausgetragen werden.
Sicherlich gibt es bessere Alternativen
zu Lebensversicherungen. Aber hier geht
es nun einmal um eine Direktversicherung
und dies ist eine besondere
Gestaltungsmöglichkeit. Daher hierzu ein
paar steuerliche Informationen:

Nach § 40b EStG unterliegen Beiträge zur
Direktversicherung bis zu 3.408 DM pro
Jahr der Pauschalbesteuerung. Diese
Regelung ermöglicht Arbeitnehmern eine
steuerlich besonders interessante Form
der Altersversogung, bei der auch
anteilige Sozialversicherungsbeiträge
gespart werden können.

Neben der Gehaltsumwandlung können Sie
besonders engagierten Mitarbeitern über
die firmenfinanzierte Direktversicherung
einen zusätzlichen Leistungsanreiz
bieten.

Arbeitnehmer, welche unterhalb der
Beitragsbemessungsgrenze liegen, können
bei der Direktversicherung die
Sozialabgaben sparen, wenn die Beiträge
aus Weihnachts- oder Urlaubsgeld
finanziert werden.

Geht man nur davon aus, dass man seinen
eigenen Anteil an Sozialabgaben, zu
leichteren Berechnung hier einmal von 10
% ausgehend spart und vorraussetzt, dass
der Arbeitgeber, weil auch er seinen
Anteil an den Sozialabgaben spart, die
pauschale Lohnsteuer trägt, zahlst Du bei
einem jährlichen Aufwand von DM 3.408,–
nach Abzug Deiner gesparten Sozilaabgaben
in Höhe von DM 340,80 DM tatsächlich also
nur 3.067,20 DM.

Sicherlich doch nicht uninteressant oder?

Gruß Norbert

Noch eine Info
Hallo Petra,

bitte entschuldige, dass ich noch einmal Stellung zur Direktversicherung nehme.

Sie ist mit Sicherheit nicht das non plus ultra, aber immerhin eine staatlich geförderte Alternative zur zusätzlichen Altersabsicherung.

Wird die Direktversicherung mit monatlicher Zahlweise abgeschlossen, ist sie eigentlich nur für Gehaltsempfänger in höheren Gehaltsgruppen zu empfehlen.

Für den Arbeitnehmer, der, wie bereits ausgeführt, unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist die Finanzierung über Einmalzahlung - z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld - doch als interessant anzusehen, da hier der Effekt der Ersparnis der Sozialabgaben zum Tragen kommt.

Das nachfolgende Beispiel soll versuchen, diesen Effekt zu verdeutlichen.

Als Beispiel dient eine 30jährige Frau und es liegt eine 30jährige Beitragszahlungs- und Versicherungsdauer zugrunde. Bei der Direktversicherung ist der früheste Ablauftermin mit Vollendung des 60. Lebensjahres möglich

Für einen Beitrag von jährlich DM 3.408,-- (dieser Betrag wird an die Versicherung überwiesen) erhält Sie eine Versicherungssumme von 174.000,-- DM (garantierte Auszahlung bei Ablauf) Der Nettoaufwand, da die Zahlung aus einer Sonderzahlung finanziert wurde, beträgt aber nur DM 3.067,20, da, wie bereits erwähnt, keine Sozialabgaben gezahlt werden brauchen.

Würde diese 30jährige von Anfang an eine Versicherung mit einem Jahresbeitrag von DM 3.067,20 abschließen, würde sie hierfür nur eine Versicherungssumme und somit garantierte Ablaufleistung von 157.000 DM erhalten.

Bis hierin handelt es sich um garantierte Leistungen des Versicherers.

Nach den Hochrechnungen der hier angenommenen Versicherungsgesellschaft (Name wird aus Werbegründen verschwiegen aber sie hat wohl irgendwas mit Europa zu tun :smile:) ergibt sich bei Ablauf eine Leistung von 368.000,-- (DM 3.408,–) bzw 331.000,-- (3.067,20).

Sicherlich gibt es weitere Alternativen. Nicht vergessen sollte man dabein aber, dass, je höher der zu erwartende Gewinn ist, destö höher auch das Risiko ist, alles zu verlieren.

Eventuell sich hier ergebende weitere Steuerersparnisse, da eventuell eine andere Progression zum tragen kommt, sind im Beispiel nicht berücksichtigt worden.

Freundliche Grüße

Norbert

Hä?

Hallo Norbert, du hattest recht mit der
Aussage, hier keine Kleinkriege zu
führen. Dies war auch nicht meine
Absicht. Doch ist es so, daß unserem
Fragenforum jemand beiwohnt, der nichts
andres zu tun hat, als diesen Kleinkrieg
anzufangen, da werd ich mich sicherlich
zur Wehr setzen.

Bin ich hier im falschen Film, wer hat denn hier nichts zur Beantwortung der Frage beigetragen und erstmal alles zusammengehaun???

Nicht zu fassen ?
Du mußt ja ganz schön was an der Waffel haben.

Du auch !
Du mußt ja ganz schön was an der Waffel haben.

Hallo Steffen,

da ich jetzt leider immer noch nicht weiß, ob die Direktversicherung von Dir oder Deinem Arbeitgeber finanziert wird, kann ich Dir zunächst nur mit einem Link weiterhelfen:

http://verbraucherschutz.wtal.de

Auf dieser Seite mußt du links in der Navigation auf Versicherungen klicken, auf der darauffolgenden Seite unter der Rubrik Altersrente + Versicherungssparen kannst Du dann direkt in das Thema Direktversicherung einsteigen. Hier wird auch das Thema „Versichererwahl durch den Arbeitgeber“ angesprochen.

Gruß
Jochen

Hallo Leute,

da ich jetzt langsam garnicht mehr durch Eure Antworten durchblicke antworte ich nochmal pauschal.

Die Vor- u. Nachteile einer KLV kenne ich.
Genauso weiß ich was eine Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung ist.
Mein AG gibt mir 200,- im Monat in eine solche Versicherung bei der SIGNAL, die laut Stiftung Warentest nicht besonders gut ist. Eine andere Gesellschaft darf ich nicht wählen.

Wenn ich ihn nun die 200,- da reinzahlen lasse entsteht für mich erstmal kein Nachteil, aber was ist, wenn ich mal den AG wechsle und dann eine bessere Gesellschaft wählen könnte, bin ich dann an den Vertrag mit der Signal gebunden?

danke nochmal

Steffen

Ja Steffen,

Du kannst dann eine Versichererwechsel vornehmen, aber Vorsicht: Dieser eventuelle Neuvertrag wird mit neuem Eintrittsalter, neuen Kosten etc. gerechnet.
Bisher eingezahlte Beiträge werden nicht angerechnet.
Kann sich also negativ auswirken. Also genau durchrechnen,

Gruß Jochen