Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über meinen AG zwei Direktversicherungen laufen.
Versicherung seit 2002, habe die Versicherung vom alten AG mit gebracht und selbst wegen arbeitslosigkeit 10Monate selbst eingezahlt. Die Versicherung wurde von meinen jetztigen AG zum 01.05.2010 übernommen.
Versicherung seit August 2011, was passiert mit den Versicherungen, wenn ich aufhören würde. Hat mein AG darauf ein Anrecht mir die Versicherungen nicht mit zugeben? Falls es der Fall sein sollte kann ich Ansprüche auf das bisher eingezahlte Geld anmelden.
Ich würde mich auf eine Anwort von Ihnen freuen. Mit freundlichen Grüßen
§ 1b Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
(1) Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat (unverfallbare Anwartschaft). […]
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über meinen AG zwei Direktversicherungen laufen.
Versicherung seit 2002, habe die Versicherung vom alten AG
mit gebracht und selbst wegen arbeitslosigkeit 10Monate selbst
eingezahlt. Die Versicherung wurde von meinen jetztigen AG zum
01.05.2010 übernommen.
Versicherung seit August 2011, was passiert mit den
Versicherungen, wenn ich aufhören würde. Hat mein AG darauf
ein Anrecht mir die Versicherungen nicht mit zugeben? Falls es
der Fall sein sollte kann ich Ansprüche auf das bisher
eingezahlte Geld anmelden.
Zu 1.) Das ist eine Altzusage (DV als Barlohnumwandlung) im Sinne
§ 40b EStG. Hier bekommst du den Vertrag in jedem Falle mit und wirst damit anstelle des AGs Versicherungsnehmer. Du kannst ihn dann unterbrechen, stillegen oder mit privaten Beiträgen weiterführen!
Zu 2.) Hier müsste Folgendes geklärt werden:
Ist es eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder eine Entgeltumwandlung im Durchführungsweg DV nach §3/63 EStG. Ist sie arbeitgeberfinanziert, ist es hilfreich in die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen reinzuschauen (Exemplar musst du haben). Es gibt durchaus Vereinbarungen, wo der AG bekundet, dass du den Vertrag bei Ausscheiden sofort mitnehmen kannst, ansonsten fußen die genannten mind. 25 J. alt und 5 J. Betriebszugehörigkeit!
Ist es aber eine Entgeltumwandlung, dann gehört´s dir sowieso!
(vielleicht hast du aber die alte DV nur aufgestockt, dann gehört alles auch dir)
Ich würde mich auf eine Anwort von Ihnen freuen. Mit
freundlichen Grüßen