Dirketversicherungen - BAV

Hallo Zusammen,

habe folgenden Fall:

Mein Chef bietet mir eine Direktversicherung (bav) an, Beiträge werden voraussichtlich vom chef selbst bezahlt.

Jetzt bin ich am überlegen, soll ich das Angebot annehmen oder lieber etwas privates abschliesen (riester usw.)?

Gibt es irgendwelche Nachteile bei einer bav? Was ist beispielsweise bei Arbeitgeberwechsel, Elternzeit, längere Krankheit usw., wer bezahlt dann die Beiträge, gibt es irgendwas zu beachten.

Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank im Voraus

lg

Sonnenschein

Was gibt es denn zu überlegen, wenn der Chef die Beiträge zahlt?

Hallo Sonnenschein,

Vor- und Nachteile hat jeder Durchführungsweg der Altersvorsorge.
Hier im Groben dargestellt:
bei arbeitgeberfinanzeirten Direktversicherungen bitte die sog. Unverfallbarkeit prüfen (sofort oder nach 5 Jahren und Alter mind 30), d.h. ab wann der Vertrag Dir wirklich gehört, ist wichtig bei Arbeitgeberwechsel.
Der Vertrag kann ab der Unverfallbarkeit mitgenommen werden (zum neuen Arbeitgeber, privat etc.)

Wie flexibel der Vertrag bzgl. Beitragspausen etc. ist, kommt auf die Versicherung und den Tarif an, eine Ferndiagnose ist da leider nicht möglich… :smile:

Genauso hat Riester Vor- und Nachteile, ebenso wie die private Vorsorge.

Die Mail kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen.

Viel Erfolg!

Martin

Guten Morgen Sonnenschein,

wenn dein Chef die Beträge bezahlt, kannst du eigentlich nur gewinnen.
Allerdings musst du dir diese Betriebsrente erst erdienen und zwar in einem Zeitraum von 5 Jahre (60 Monate), es sei denn, dein Chef tritt die Ansprüche aus dieser Direktversicherung sofort unwiderruflich an dich ab.
Dann kannst du bei Ausscheiden aus der Firma diesen Vertrag zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen und dort weiterführen. Allerdings musst du bei Abschluss des neuen Arbeitsvertrages mit dem neuen Chef verhandeln wer die Beiträge zukünftig bezahlt, es gibt keinen Rechtsanspruch also halt Verhandlungssache.
Bei einer arbeitgeberfinanzierten bAV hast du Anspruch auf Zahlung der Beiträge so lange du im Unternehmen beschäftig bist.
Einen privaten Riestervertrag solltest du unbedingt zusätzlich abschließen, da damit nur ein Teil der beschlossen Rentenkürzungen in der Gesetzlichen Rentenversicherung aufgefangen wird!

Liebe Grüße

Joachim Zbrug

HI,

lass dich am besten direkt beraten und ruf mich an. Die Mail würde zu lange werden, um dir ale Vor und NAchteile im Detail zu erklären.

Meine Rufnummer lautet 0172-5183489.

Gruß,
Dennis aus Hannover

Hallo Sonnenschein,

es kommt darauf an, wofür Du diese Direktversicherung bekommen sollst und wie sie ausgestattet ist.

Riester ist grundsätzlich unrentabel, wenn Du weniger als 4 bis 5 Kinder hast, weil die Kosten viel höher sind als die Zuschüsse und auch ein privater Abschluß ist in aller Regel nicht besonders attraktiv, denn die behauptete Steuerabsetzung funktioniert meist in der Praxis wegen der Anrechnung anderer Posten nicht.

Die Übertragbarkeit ist bei Direktversicherungen gesetzlich vorgeschrieben, kann aber zu Streiterein zwischen dem alten und dem neuen Arbeitgeber wegen des Übertragungswertes führen, weil die Werte einer Versicherung unter der Zeit meist nicht ausreichend sind.

Wenn Dein Chef die Direktversicherung allein bezahlt, kann damit verbunden sein, daß sie Dir erst in 5 Jahren wirklich gehört (gesetzliche Unverfallbarkeit), das wäre dann nicht gut, wenn er dafür z.B. eine Gehaltserhöhung wegfallen läßt.

Du mußt auch darauf achten, daß die Ansprüche Dir wirklich zustehen (unwiderrufliches Bezugsrecht, ggf. Verpfändung) denn eine Direktversicherung, die Betriebsversicherung ist, kann in die Konkursmasse fallen und im Ernstfall futsch sein.

Schau Dich einmal auf ib2s.biz um, dort wirst Du sehr wahrscheinlich etwas finden, was sowohl für Dich als auch für Deinen Chef besser ist, als eine Direktversicherung, allerdings auch nicht ganz so einfach. Aber einfach ist ja auch nicht automatisch gut.

Schöne Grüße und wenn Du ein wenig mehr weißt, kannst Du gerne noch einmal fragen.

Heidi Lange

Hallo Zusammen,

habe folgenden Fall:

Mein Chef bietet mir eine Direktversicherung (bav) an,
Beiträge werden voraussichtlich vom chef selbst bezahlt.

Jetzt bin ich am überlegen, soll ich das Angebot annehmen oder
lieber etwas privates abschliesen (riester usw.)?

Da will Dir jemand etwas schenken, eine Altersorsorge, die nix kostet, und Du überlegst und zweifelst … hmmm.

Gibt es irgendwelche Nachteile bei einer bav? Was ist
beispielsweise bei Arbeitgeberwechsel, Elternzeit, längere
Krankheit usw., wer bezahlt dann die Beiträge, gibt es
irgendwas zu beachten.

Kennt sich jemand damit aus?

Bei AG-Wechsel den Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen, wenn er vorher 5 Jahre gelaufen ist. (Thema Unverfallbarkeit)… bei Elternzeit beitragsfrei stellen, … längere Krankheit ??? ja,ja… und bei 37Grad Aussentemperatur !! Hilfe, was wird dann aus dem Vertrag ??

Zu beachten ? !! vielleicht, wenn der AG alles selbst zahlt, die sofortige Unverfallbarkeit vereinbaren; wird er wahrscheinlich nicht machen … aber Du wärest dumm, wenn Du bei solch’ einem Geschenk kündigen würdest.

… und selbst, wenn der Vertrag hinterher weg sein sollte… was hst Du verloren … nothing !! (Monty Python)

Vielen Dank im Voraus

lg

Sonnenschein

hey Heidi,

danke für deine Rückmeldung,

jetzt ist es soweit, mein Chef bietet mir die Direktversicherung an, zahlt allein monatlich € 100,-- in den Topf, alle Voraussetzungen sprechen dafür, dass ich nun zu sagen werde.

Jetzt stellt sich bloß die Frage bei welcher Versicherungsagentur. Zur Auswahl steht: Allianz, die Stuttgarter und die alte Leipziger.

Kennst du mir einen Tipp geben? Welche Agentur besser ist?

Und Punkt zwei wäre:
Direktversicherung mit Überschussbeteiligung oder ohne?

Was sind Vorteile bzw. Nachteile??

Danke und lg

Hallo Sonnenschein,

paß auf, daß Du eine vertragliche Unverfallbarkeit bekommst (muß man vereinbaren) und ein unwiderrufliches Bezugsrecht. Sonst kann es sein, das Geld bleibt Dir nicht, wenn Du vor 5 Jahren aufhörst oder wenn Dein AG in Insolvenz muß (kann immer passieren).

Bei Direktversicherung auf keinen Fall eine Fondspolice, die ist zwar attraktiv, aber Du darfst den Fonds nicht wechseln und wer weiß heute schon was in 30 Jahren ist.

Nimm einen Tarif ohne Schlußdividende, weil Dir sonst eine Menge Geld fehlt, wenn Du vorzeitig auflösen mußt (das geht übrigens, muß aber der Arbeitgeber tun und kostet natürlich).

Garantiezinsen sind nicht wirklich garantiert und können nach VVG in der Zukunft trotzdem geändert werden, daher ist es Geschmackssache, welche Agentur. Schau Dir die Bedingungen an (durchlesen!), manchmal findet sich etwas drin, was Du brauchst und die andere Versicherung nicht hat, Policen sind nicht alle gleich.

Überschußbeteiligungen verschwinden manchmal wieder, weil sie benutzt werden um einen hohen Garantiezins aufrecht zu erhalten. Dann ist es dumm, wenn Du sie auf den Beitrag hast anrechnen lassen. Tritt der Versicherungsfall ein, ist die Leistung aber bei Anrechnung höher (du hast nur nichts mehr davon).

Wenn Du jünger bist und unter die Neuregelung der Invalidenrente fällst, solltest Du eine Berufsunfähigkeitsrente einschließen (macht die Versicherung ein bischen niedriger aber BU ist für jüngere das wichtigste Risiko). Bei BU-Renteneinschluß ist die höhere Versicherungssumme durch Anrechnung der Gewinnanteile wichtig, weil dann auch die Rente höher ist und die erlebst Du (im Gegensatz zur Versicherungssumme).

Keine Dynamik! Bringt wenig, macht aber den Beitrag am Ende riesig teuer.

Viel Erfolg

Heidi

Für einen gesetzlich Krankenversicherten lohnt sich die bAV nur, wenn der Arbeitgeber mindestens zu einem Viertel minfinanziert bzw. dazugibt.

Grund:

Sie zahlen später in der Rente ca. 17,5 % Sozialversicherungsbeiträge sprich Kranken- und Pflegeversicherung. Selbst dann, wenn die Ansparung mal, zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel, ausschließlich privat erfolgt ist.

Privat ansparen heißt, daß die Ansparung aus dem Nettoeinkommen erfolgt, also nach Steuern und Sozialabgaben. Was nichts anderes bedeudet, als daß Sie insoweit doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist im Sozialrecht ausdrücklich zulässig.

Ausnahme ist nur bei dem Durchführungsweg „Direktversicherung“ möglich, wenn man sich die Versicherung als Privatzahler auf sich umschreiben läßt.

Denken Sie daran, Versicherungsprodukte sind wie schwimmende Eisberge, Sie sehen nur die obere Hälfte. Auch sollte es zu Denken geben, wenn Sie der Staat schon so mit Sozialversicherungsbeiträgen „schröpft“, was haben sie dann von den anderen Beteiligten zu erwarten?

Ein weiterer Tipp: Lesen Sie bei der Internetseite des ZDF was Plus-Minus am 24.10.2012 zu der bAV gesagt bzw. geschrieben hat

Hallo Zusammen,

habe folgenden Fall:

Mein Chef bietet mir eine Direktversicherung (bav) an,
Beiträge werden voraussichtlich vom chef selbst bezahlt.

Jetzt bin ich am überlegen, soll ich das Angebot annehmen oder
lieber etwas privates abschliesen (riester usw.)?

Gibt es irgendwelche Nachteile bei einer bav? Was ist
beispielsweise bei Arbeitgeberwechsel, Elternzeit, längere
Krankheit usw., wer bezahlt dann die Beiträge, gibt es
irgendwas zu beachten.

Kennt sich jemand damit aus?

Vielen Dank im Voraus

lg

Für einen gesetzlich Krankenversicherten lohnt sich die bAV nur, wenn der Arbeitgeber mindestens zu einem Viertel minfinanziert.bzw. dazugibt.

Grund:

Sie zahlen später in der Rente ca. 17,5 % Sozialversicherungsbeiträge sprich Kranken- und Pflegeversicherung. Selbst dann, wenn die Ansparung mal, zum Beispiel nach einem Arbeitgeberwechsel, ausschließlich privat erfolgt ist.

Privat ansparen heißt, daß die Ansparung aus dem Nettoeinkommen erfolgt, also nach Steuern und Sozialabgaben. Was nichts anderes bedeudet, als daß Sie insoweit doppelt Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Dies ist im Sozialrecht ausdrücklich zulässig.

Ausnahme ist nur bei dem Durchführungsweg „Direktversicherung“ möglich, wenn man sich u.a. die Versicherung als Privatzahler auf sich umschreiben läßt.

Denken Sie daran, Versicherungsprodukte sind wie schwimmende Eisberge, Sie sehen nur die obere Hälfte. Auch sollte es zu Denken geben, wenn Sie der Staat schon so mit Sozialversicherungsbeiträgen „schröpft“ (fast ein Fünftel), was haben sie dann von den anderen Beteiligten zu erwarten? Immerhin wollen ja auch der Vermittler, die Versicherung bzw. die Pensionskasse und der Arbeitgeber was vom Kuchen ab. Was werden die sich vom Kuchen, von ihren Beiträgen abzweigen?

Ein weiterer Tipp: Lesen Sie bei der Internetseite des ZDF was Plus-Minus am 24.10.2012 zu der bAV gesagt bzw. geschrieben hat