Dirkt. Bewerbung nach Gespräch bei Personalvermitt

Hallo an alle,

angenommen PersonA hat bei einer Personalvermittlungsagentur (PVA) ein Vorstellungsgespräch. Der Personalvermittler meint nach dem Gespräch, er würde das Profil der PersonA (CV usw.) an den Kunden Firma Mayer weiter leiten.

Es wird kurz vom Vermittler kurz über den Kunden Firma Mayer etwas berichtet, was der Kunde so sucht usw …
Person A ist damit einverstanden, da dies mit den Kenntnissen und Erfahrungen von PersonA übereinstimmt.

2 Tage später steht auf jobscout.de eine Stellenanzeige von Firma Mayer, die genau dieser Beschreibung entspricht. Person A bewirbt sich noch einmal direkt bei der Firma Mayer und weisst auch darauf hin, dass sein Profil bereits seit 2 Tagen über der PVA vorliegt.

Firma Mayer ruft Person A sowohl zu Hause als auch auf Handy an und bittet um ein Vorstellungstermin.
Firma Mayer hat sich offensichtlich auf seinen persönlichen Unterlagen berufen, denn nur so konnten Sie die Telefunnummern kennen. Bis dato gab es keine Rückmeldung der PVA an PersonA.

Ist Person A der Personalvermittlungsagentur irged etwas schuldig, falls es hier zu einer direkten Einstellung bei Firma Mayer kommen sollte?

Person A ist nicht bei der PVA angestellt, hat lediglich eine Datenschutzerklärung bei PVA unterschrieben, worin er sich einverstanden erklärt, dass seine persönlichen Daten gespeichert und weiter gegeben werden dürfen.

Vielen dank!

LG Jasmin

Hallo Jasmin

Die Personalvermittlungsagentur (PVA) ist für Person A tätig geworden, indem sie das Profil an Firma Mayer weiter geleitet hat. Daafür steht PVA eine Aufwandsentschädigung zu.
Gruß
Michael

Hallo,

Die Personalvermittlungsagentur (PVA) ist für Person A tätig
geworden, indem sie das Profil an Firma Mayer weiter geleitet
hat. Daafür steht PVA eine Aufwandsentschädigung zu.

Das widerspricht meiner Logik.
Dann sollte man sich prinzipiell nie bei Personalvermnittlern bewerben, weil denen immer dann, wenn sie ein Profil weiter leiten eine Aufwandsentschädigung zusteht?

Bist du Rechtsexperte?? Jura studiert? Bist du Anwalt?

LG Jasmin

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Ist Person A der Personalvermittlungsagentur irged etwas
schuldig, falls es hier zu einer direkten Einstellung bei Firma Mayer kommen sollte?

Wurde die PVA im Auftrag von A oder von Fa. Meyer tätig ? Im ersten Fall hängt das von dem Vertrag ab, den A und PVA geschlossen haben. Dort wird vermutlich geregelt sein, dass bei Abschluß eines Arbeitsvertrag ein Honorar verdient und fällig ist.

Im zweiten Fall kann A sich entspannt zurücklehnen, dann ist er/sie der PVA nichts schuldig.

Nein, ich bin weder Anwalt, noch Jursit.