Hallo
Wenn ein Unternehmen ein Darlehen aufnimmt, welches ein Disagio enthält, in welcher Höhe wird dieser dann in der Gewerbesteuerermittlung angegeben?
Ist es abhängig davon, ob das Unternehmen den Disagio vorab komplett als Zinsaufwand gebucht hat?
Wenn nicht und der Disagio abgeschrieben wird, wird dann nur der jeweilige Abschreibungsbetrag hinzugerechnet?
Wenn mir das jemand verständlich erklären könnte, wäre ich wirklich dankbar.