Disagio in der Gewerbesteuer

Hallo :slight_smile:

Wenn ein Unternehmen ein Darlehen aufnimmt, welches ein Disagio enthält, in welcher Höhe wird dieser dann in der Gewerbesteuerermittlung angegeben?

Ist es abhängig davon, ob das Unternehmen den Disagio vorab komplett als Zinsaufwand gebucht hat?
Wenn nicht und der Disagio abgeschrieben wird, wird dann nur der jeweilige Abschreibungsbetrag hinzugerechnet?

Wenn mir das jemand verständlich erklären könnte, wäre ich wirklich dankbar. :blush:

Servus,

die Option betreffend Aktivierung des Disagios gibt es nur in der Handelsbilanz. Steuerrechtlich muss ein Disagio immer aktiviert und auf die Laufzeit des Darlehens verteilt werden - H 6.10 EStH.

Zurechnung gem. § 8 Nr. 1a GewStG ist ein Viertel der Entgelte für Schulden, soweit sie bei der Ermittlung des Gewinns abgesetzt worden sind, d.h. u.a. ein Viertel des Betrags, der aus dem steuerlich immer aktiv abgegrenzten Disagio im jeweiligen Jahr in den Aufwand gebucht worden ist:

https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__8.html

Schöne Grüße

MM

soweit die Summe den Betrag von 100 000 Euro übersteigt;
GewStG § 8 Abs.1

Leider stehe ich aber vor 2 Problemen:
Die Hinzurechnungen sind im Gesamten weniger als 100.000 und: Ich brauche immer noch die Summe, mit der der Disagio in der Hinzurechnung auftaucht. :confused: