Hallo zusammen,
ich weiss nicht ob mich meine Erinnerung trübt… aber ich meine in einer Bauzeitung in den letzten Monaten gelesen zu haben das es wieder die Möglichkeit der steuerlich Absetzbarkeit des Disagios gibt.
Trüben mich jetzt meine Sinne oder gibt es Konstellationen unter denen das zulässig ist?
Gruss Klaus K