Disagio von der Steuer absetzten

Hallo zusammen,

ich weiss nicht ob mich meine Erinnerung trübt… aber ich meine in einer Bauzeitung in den letzten Monaten gelesen zu haben das es wieder die Möglichkeit der steuerlich Absetzbarkeit des Disagios gibt.

Trüben mich jetzt meine Sinne oder gibt es Konstellationen unter denen das zulässig ist?

Gruss Klaus K

Servus,

gibt es Konstellationen unter denen das zulässig ist?

die gabs ohne Unterbrechung: Immer dann, wenn das finanzierte Objekt zur Erzielung von Einkünften (z.B. Vermietung) dient.

Einzelheiten, Besonderheiten etc. diskutieren wir gerne im Steuerbrett.

Schöne Grüße

MM