immer öfter lese ich in Emails folgenden Disclaimer:
„Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und loeschen Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.“
Angenommen, jemand erhielte tatsächlich mal fälschlicherweise solch eine Mail - wie rechtlich bindend wäre der Disclaimer in dem Fall eigenlich?
immer öfter lese ich in Emails folgenden Disclaimer:
„Diese E-Mail enthaelt vertrauliche und/oder rechtlich
geschuetzte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige
Adressat sind oder diese E-Mail irrtuemlich erhalten haben,
informieren Sie bitte sofort den Absender und loeschen Sie
diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte
Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.“
Jaja, dieser Text bläht die Grösse einer email noch unnötig auf
Angenommen, jemand erhielte tatsächlich mal fälschlicherweise
solch eine Mail - wie rechtlich bindend wäre der Disclaimer in
dem Fall eigenlich?
Stammt zwar nicht aus dem Rechtslexikon, aber dennoch:
"Rechtliche Bewertung
Allerdings dürften solche E-Mail-Disclaimer nach überwiegender Ansicht unter Juristen unwirksam sein, was sie jedoch nicht daran hindert, sie selbst einzusetzen.
Die Unwirksamkeit begründet sich aus zwei Umständen: Einmal ist es unmöglich, einen Dritten dazu zu bringen, etwas zu vergessen. Zweitens würde es sich bei diesen Disclaimern nach überwiegender Ansicht um AGB handeln. Allerdings müssten die vor dem Öffnen der E-Mail dem Adressaten zugänglich geworden sein, ansonsten sind sie kein Vertragsbestandteil." Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Disclaimer
HTH
mfg M.L.
***englische Version davon***
This e-mail may contain confidential and/or privileged information. If
you
are not the intended recipient, or, if you have received this e-mail in
error, please notify the sender immediately and destroy this e-mail.
Any
unauthorised copying, disclosure or distribution of the material in
this
e-mail is strictly forbidden!
diese Dinger sind so überflüssige wie ein Kropf. Einerseits nennen sie Allgemeinplätze, die ohnehin nicht privat zu regeln sind, andererseits wollen sie einseitig einem vollkommen unbekannten und zufälligen Dritten irgendwelche Pflichten auferlegen, die nur im Rahmen eines Vertrages zu vereinbaren wären. Zum Vertragsschluss würden aber immer noch zwei gehören. D.h. es kann ja auch niemand ungefragt bei Dir klingeln und € 10.000,-- von Dir verlangen, weil er Dir dafür sein Auto verkaufen will. Solange Du nicht sagst, dass Du das Auto haben willst und hierüber dann einen Vertrag schließt, kann der potentielle Verkäufer machen was er will, er kann Dich zu nichts zwingen.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
in Ergänzung zu den bisherigen - richtigen - Antworten: Warst
Du schon mal von dem Spruch „wer das liest, ist doof“
beeindruckt?
Nicht wirklich *g*. Der Disclaimer hat mich bisher eigentlich auch nicht beeindruckt. Ich war jetzt bloß neugierig, da sich die Unsitte, diese Disclaimer (am besten noch in Deutsch und Englisch) unter jede Mail zu packen, immer weiter umsich greift.
Privatrechtlich kann der Absender einer solchen Email dich schon binden
damit,denn nach BGB sind privatrechtliche Vereinbarungen „Formfrei“.
D.h. auch mit einer Email kann ein Wirksamer Vertrag zwischen zwei
Parteien geschlossen werden.
Praktisch gesehen sind allerdings folgende Probleme:
Nachweis des Zuganges
Authentifizierung
Normale Emails sind halt wie früher Postkarten…
jeder kann sie Lesen und ankommen beim richtigen Empfänger ist auch nicht immer…
natürlich kann der Absender dich Binden durch das Empfangen und Lesen der Email…privatrechtlich meine ich…
wenn auch der Nachweis relativ aufwendig zu führen währe…
Beim Kauf von Brötchen oder Zigaretten z.B. schließt du ja auch „Verträge“ ohne dir dessen „bewußt“ zu sein…
natürlich kann der Absender dich Binden durch das Empfangen
und Lesen der Email…privatrechtlich meine ich…
Kannst DU mir irgendein Gesetz dazu nennen?
Das ist einfach nur hahnebüchen!
Dann machen wir es demnächst so, daß ich Dir einen Zettel hinschiebe, Du liest ihn und schon hast Du eine Waschmaschine gekauft. Oder Du schuldest mir nach dem lesen automatisch 10€. Oder was auch immer.
Am Zustandekommen eines Vertrages fehlt es bei einer einfachen Email nun wirklich an ALLEN Ecken und Enden.
Oder glaubst Du auch / kannst auch beweisen, daß Spams Vertragliche Bindungen erzeugen, indem man sie liest? Dann gib mir doch mal schnell Deine Mailadresse - ach nee, hab ich ja schon. Also: schau mal in Dein Email-Postfach…
wenn auch der Nachweis relativ aufwendig zu führen währe…
Das wäre ein so großer Aufwand, daß Du bis nach der nächsten passenden Gesetzesänderung damit zu tun hättest.
Beim Kauf von Brötchen oder Zigaretten z.B. schließt du ja
auch „Verträge“ ohne dir dessen „bewußt“ zu sein…
Wie kommst Du darauf, daß ich mir dessen da nicht bewußt bin?
darf ich dich einmal daran erinnern,das nach dem BGB nur bestimmte
Rechtsgeschäfte „Formgebunden“ sind…
Ansonsten kannst du durchaus auch „Rein Mündlich“ (wie z.B. in bestimmten Branchen auch heute noch üblich) ein wirksames Rechtsgeschäft abschließen.
Die Problematik ist halt ebend die Beweisbarkeit…daher hat ja auch der Gesetzgeber mittlerweile viele Dinge der „Formvorschrift“ unterworfen (also der schriftlichen Dokumentation) bzw. die Tarifvertragsparteien (bei Arbeitsverhältnissen) sehen die Schriftform
explizit vor…
es erstaunt mich schon,das ich dir als Dipl.-Ing. der Nachrichtentechnik
die Probleme des „elektronischen Briefverkehres“ erklären muß…
Mit der „Normalen Post“ schicke ich dir ein „Einschreiben-Rückschein“
und habe damit eine von dir unterschrieben Quittung über den Erhalt meines Briefes in den Händen…wenn du dann nicht antwortest,wird jedes Gericht das als „Stillschweigende Duldung“ werten…
Diese Möglichkeit bieten ja nur wenige Email-Provider…
von daher fehlt es einfach nur an der „Beweiskraft“…
das ändert aber nichts an der Grundlegenden Tatsache,das man „Verträge“
auch ohne ein besonderes „Formverhältnis“ schließen kann…
(siehe hierzu auch das Urteil des OLG Köln:
Urteil vom 1. Dezember 1989 - 6 U 10/89
(Vorinstanz LG Aachen: 43 O 65/88)
Wer mit modernen Kommunikationssystemen arbeitet, mit denen er nicht vertraut ist, trägt das Risiko, daß ihm Willenserklärungen nicht rechtzeitig zur Kenntnis gelangen.
Eine Erklärung geht in dem Augenblick zu, in dem sie theoretisch hätte abgerufen werden können. )
Merkt Ihr eigentlich nicht, dass Ihr völlig aneinander vorbei redet?
Levay meint, dass ein Vertragsschluss nicht durch das Zusenden und die Kenntnisnahme einer E-Mail zustande kommen kann, da für ein Rechtsgeschäft eine mit dem WIllen des Absenders übereinstimmende Willenserklärung des Empfängers notwenidg ist und diese nicht in der reinen Kenntnisnahme des Inhalts der E-Mail zu sehen ist. Das trifft zu. Frank geht von einem solchen Vertragsschluss aus und stellt allein auf die Formbedürftigkeit ab, die hier, was zutrifft, nicht gegeben sei. Mit Beweisbarkeit hat das alles rein gar nichts zu tun, da ein entsprechender Rechtsvortrag vor Gericht bereits mangels Schlüssigkeit keinen Erfolg hätte (das Gericht würde erst gar nicht davon ausgehen, dass die Zusendung einer E-Mail eine den Empfänger verpflichtende rechtliche Wirksamkeit hat), so dass es auf die erst dann folgende Frage der Beweisbarkeit überhaupt nicht mehr ankäme.
Gruß,
Dea
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Frank,
also, da Du es behauptest, aber offensichtlich doch nicht weißt, hier die Erklärung meiner Rückfrage:
ein Vertrag ist eine BEIDERSEITIGE Willenserklärung. Kannst Du mir mal verraten, wodurch der Empfänger einer Email seinen Willen erklärt haben soll? Seit wann ist ignorieren das gleiche wie ‚Ja, will ich auch‘?
Vielleicht solltest Du doch nochmal nachdenken, bevor Du hier kompletten Unfug von Dir gibst. Du könntest Dich wirklich blamieren, wenn Du Dein Halb- und Nichtwissen so laut verbreitest…
Gruß
Axel
Btw., wo bleibt das Geld? Ich hab’ Dir doch eine Zahlungsaufforderung per Email geschickt, und Du hast sie nicht abgelehnt!