Disclaimer in geschäftlichen e-mails

Hallo,

laut folgender Nachricht der Computerwoche müssen geschäftliche e-mails laut beschluss vom 15. Nov 06 ab 01.01.07 einige Informationen der Firma enthalten (Registergericht, Geschäftsführer etc).

Quelle:
http://www.computerwoche.de/job_karriere/personal_ma…

Die Gesetzsänderung ist z.B. im GmbH-Gesetz §35a Absatz 1 nachzulesen wo hinter „geschäftsbriefen“ „gleichviel welcher Form“ eingefügt wurde…selbiges im genossenschafts-, AG- etc Gesetz (siehe auch Bundesgesetzblatt)

Quelle: http://www.gmbh-gesetz.de/paragraphen/035agmbhg.htm


Wenn das wirklich so sein sollte, warum findet man so gut wie nirgendwo irgendwelche Informationen hierzu?

Grüße
Patrick

Auch hallo.

Wenn das wirklich so sein sollte, warum findet man so gut wie
nirgendwo irgendwelche Informationen hierzu?

In dem Bericht unter http://www.tecchannel.de/news/themen/telko/459991/ findet sich hierzu jedenfalls die folgende Formulierung: „(…)Offenbar kennen oft nur Eingeweihte die neue Regelung. „Der Sachverhalt ist in der Öffentlichkeit nicht bekannt, da der Hauptzweck des Gesetzes die Errichtung eines zentralen Unternehmensregisters betraf“,(…)“

mfg M.L.

Wenn das wirklich so sein sollte, warum findet man so gut wie
nirgendwo irgendwelche Informationen hierzu?

Wenn ich den Kern Deiner Frage richtig verstanden habe:

Weil dieser Staat genauso überfordert ist wie seine Bürger. Er hälkelt seit Jahren an einem gigantischen Grodischen Knoten aus praxisfernen, wiklichkeitsfremden, verwirrenden und widersprüchlichen
Vorschriften, Verordnungen und Gesetzen, die nicht selten in sich fehlerhaft sind und zunehmend mit ihresgleichen kollidieren.
Kurz: die Bürokratie hat sich verselbständigt und eine nicht mehr beherrschbare Eigendynamik entwickelt.

Die Interpretation des Gesetzes bzgl. geschäftlicher eMails ist m.E. zulässig, war aber sicherlich vom Gesetzgeber so weder bedacht worden noch gewollt. Sie kann aber sinnvoll angewandt werden: Ungewollte eMails ohne die nunmehr erforderlichen Angaben (Inlands- bzw. Europa-Spam) zwecks Rückverfolgung mit vollständigem Header an einen Anwalt weitergeben, der sich auf diesbezügliche Abmahnungen ‚spezialisiert‘ hat. Unsere immer unqualifizierter werdenden Medien werden bald solche Kanzleien namentlich nennen. So könntnen Abmahnkanzleien mal was sinnvolles tun: den Spammern ein’s auf die Nase geben.

Übrigens: Als „Disclaimer“ bezeichnet man eine sog. Ausschlußklausel - darum handelt es sich hier nicht.

scope

Disclaimer: Bei diesem Posting handelt es sich weder um ein geschäftliches Dokument eines Kaufmanns noch um eine Rechstberatung.
:wink:

Hallöchen,

Die Interpretation des Gesetzes bzgl. geschäftlicher eMails
ist m.E. zulässig, war aber sicherlich vom Gesetzgeber so
weder bedacht worden noch gewollt.

wie kommst Du darauf? Die betreffenden Gesetze wurden extra um die Worte „[Geschäftsbriefe] gleichviel welcher Form“ ergänzt. Was wohl sollte das bedeuten haben, wenn man nicht die Ausdehnung auf elektronische Post gewollt hätte?

Gruß,
Christian

wie kommst Du darauf? Die betreffenden Gesetze wurden extra um
die Worte „[Geschäftsbriefe] gleichviel welcher Form“ ergänzt.
Was wohl sollte das bedeuten haben, wenn man nicht die
Ausdehnung auf elektronische Post gewollt hätte?

Guter Einwand, der aber nichts an meiner Ansicht zu ändern vermag: es geht ja eben darum, was gewollt bzw. nötig ist im Vergleich zu dem, was letztlich rauskommt…

Es ist dabei herausgekommen, was man wollte, nämlich daß geschäftliche Emails den gleichen Vorschriften unterliegen wie Geschäftsbriefe. Ob das irgendwelche Mehrarbeit verursacht (warum eigentlich? Einen Standardtext anzuhängen dürfte wohl das geringste Problem sein.), ist dabei irrelevant. Eine Email, die im Geschäftsverkehr versandt wird, ist genauso Teil des Geschäftsverkehrs wie ein Brief oder Fax.

Im übrigen wird die neue Vorschrift von vielen schon länger so gelebt.

Gruß,
Christian

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

wie kommst Du darauf? Die betreffenden Gesetze wurden extra um
die Worte „[Geschäftsbriefe] gleichviel welcher Form“ ergänzt.
Was wohl sollte das bedeuten haben, wenn man nicht die
Ausdehnung auf elektronische Post gewollt hätte?

Guter Einwand, der aber nichts an meiner Ansicht zu ändern
vermag: es geht ja eben darum, was gewollt bzw. nötig ist im
Vergleich zu dem, was letztlich rauskommt…

Es ist dabei herausgekommen, was man wollte, nämlich daß
geschäftliche Emails den gleichen Vorschriften unterliegen wie
Geschäftsbriefe. Ob das irgendwelche Mehrarbeit verursacht
(warum eigentlich? Einen Standardtext anzuhängen dürfte wohl
das geringste Problem sein.), ist dabei irrelevant. Eine
Email, die im Geschäftsverkehr versandt wird, ist genauso Teil
des Geschäftsverkehrs wie ein Brief oder Fax.

Im übrigen wird die neue Vorschrift von vielen schon länger so
gelebt.

Ein besseres Beispiel gibt es nicht für das, was ich zeigen will:

  1. wir tanzen hier auf der falschen Hochzeit; unser Thread gehört ins Brett für politische Diskussionen
  2. wir verteilen beide unseren Senf zu Dingen, zu denen wir nur unzureichend informiert sind
  3. es werden Nebenkriegsschauplätze errichtet, die Energien kosten und Synergien verhindern
  4. es kommen Argumente ins Spiel, die rein gar nichts mit der ursprünglichen Aufgabe zu tun haben und zu Themen, die gar nicht aufgeworfen wurden
  5. es würde sich, völlig unbeachtlich der Qualifikation und des Wertes seines Beitrags zur Sache, derjenige profilieren, der den längeren Atem hat

usw., usw.

Ich bleibe dabei, daß der Gesetzgeber sich ursächlich nicht um Formerfordernisse von geschäftlichen eMails kümmern wollte (Gesetzesvorlage: Brüsseldiktat - Globalisierung - Euroauster), es schon gar nicht im Sinn hatte, Abmahn-Kanzleien ein neues Betätigungsfeld zu eröffnen und letztlich sich der Auswirkungen des Endergebnisses (Kleingewerbetreibende usw.) wieder mal nicht im Klaren war.
Ferner ist die Kritik des Threadführers mehr als berechtigt, denn der Verbotsirrtum zieht bei Abmahnungen nicht.

Ich hoffe, Du nimmst mir nicht übel, wenn ich die Diskussion hier abbreche, um mich wieder meinem Tagesgeschäft widmen zu können.

Freundliche Grüße aus München
scope

  1. wir verteilen beide unseren Senf zu Dingen, zu denen wir
    nur unzureichend informiert sind

Ich denke, Du solltest nur für Dich selber sprechen.

Ich bleibe dabei, daß der Gesetzgeber sich ursächlich nicht um
Formerfordernisse von geschäftlichen eMails kümmern wollte
(Gesetzesvorlage: Brüsseldiktat - Globalisierung -
Euroauster),

Und so schön kann man sich mit seiner Wortwahl selbst ins Abseits stellen: Deine Meinung zu dem Thema ist nicht sach- sondern ideologiebezogen. Deine Meinung zu Europa trübt offensichtlich den klaren Blick auf den offensichtlichen Umstand ein, daß Emails auch zur geschäftlichen Korrespondenz gehören und aus diesem Grunde die gleichen Formerfordernisse erfüllen müssen. Daß der Gesetzgeber ein paar Jahre hinter der Realität hinterherhinkt, ist nun auch nichts neues.

es schon gar nicht im Sinn hatte,
Abmahn-Kanzleien ein neues Betätigungsfeld zu eröffnen und
letztlich sich der Auswirkungen des Endergebnisses
(Kleingewerbetreibende usw.) wieder mal nicht im Klaren war.

Auch hier wieder: Unsachlich weil zielorientiert. Selbst im beschissensten Email-Programm der Welt ist eine Signatur in wenigen Sekunden angelegt bzw. erweitert.

Im übrigen ist die Argumentation mit dem Kleingewerbetreibenden Käse, denn dieser verfügt im allgemeinen weder über eine Handelsregistereintragung noch über Vorstand bzw. Geschäftsführer noch über einen Aufsichtsrat. Der Sitz des Unternehmens sollte ohnehin in jeder Email stehen ebenso wie die Rechtsform. Der Kleingewerbetreibende kann also auch weiterhin in ruhe seinem kleinen Gewerbe nachgehen.

C.