Hallo,
ich bin verwirrt. Bislang war meine Meinung zu den massenhaften Disclaimer zum Urteil 312 O 85/98 des LG Hamburg diese:
Das Urteil sagt doch, dass ein allgemeiner Hinweis „Ich hafte nicht für die Links, da die verlinkten Inhalte nicht in meinen Verantwortungsbereich fallen“ einen NICHT von Schadenersatz oder anderen Ansprüchen freistellt, wenn man Links veröffenlticht, die z.B. diffamierende Inhalte haben.
Der Schlüsselsatz in diesem Urteil ist dieser:
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert.
OK, also kann ich mich doch mit nem Disclaimer freikaufen?
Nein, denn so geht es weiter:
Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
Eine hinreichende Distanzierung würde meines Erachtens dann bestehen, wenn ich in erkennbarem Zusammenhang, direkt neben dem Link, erläutere, dass dieser Link zu einer Aussage führt, deren Inhalt ich nicht teile.
Etwa so:
Wer klickt, sieht, dass es immer noch Leute gibt, die Firma X als Betrügerfirma darstellen. Dem ist nicht so. Ich habe gute Erfahrungen mit Firma X gemacht.
Soweit war mein Weltbild in Ordnung. Da gab es Disclaimer-Abschreiber und eben solche, die nicht ohne Verstand Müll abtippen.
Doch heute war ich auf einer Homepage eines Rechtsanwalts, der Folgendes über sich selber sagt:
„Unsere Kanzlei ist insbesondere auch im Bereich der neuen Medien tätig (Onlinerecht, IT- und Medienrecht).“
Und was steht da auf der Seite „Impressum“?
Ja, genau:
Mit Urteil vom 12.05.1998 -312 O85/98 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch einen Link auf eine andere Homepage deren Inhalte ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann laut LG nur verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von den Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller von uns per Link angebotenen Seiten.
Nun gehe ich davon aus, dass ich das Urteil wohl falsch interpretiere.
Oder sollte der Rechtsanwalt einem populären Irrtum aufgesessen sein?
Oder seine Homepage nach Erstellung nicht auf juristische Richtigkeit untersucht haben?
Ich bitte um Aufklärung!
(FAQ:1129 Disclaimer:
Ich habe selber eine gewerbliche Homepage. Ich verlinke da aber keine Seiten. Ich hab keinen Disclaimer. Ich brauch den auch nicht.)