Hallo ich habe Fragen bezüglich meines Unfalls in einer Disco.
Alter 20 Jahre
Kurze Zusammenfassung zum Unfall:
Zuerst mal Ich war Alkoholisiert.
Ich bin in der Disco auf einer Glasscherbe ausgerutscht und bin auf eine andere Glasscherbe mit der linken Hand ungünstig hingefallen. Dabei habe Ich wichtige Nerven durchtrennt außerdem ein Blutgefäß und musste mit mit einem RTW ins Krankenhaus gefahren werden weil es in strömen blutete, dabei würde ich Ohnmächtig. Am Dienstag werde ich nun operiert und die Nerven werden genäht weil ich kein Gefühl in den Fingern habe. Eventuell habe Ich dauerhaft kein Gefühl in drei Fingern.
Hallo Daniel,
zunächst einmal kommt die Krankenkasse für alle notwendigen Kosten Deiner Behandlung auf. d.h., was nicht notwendig ist (z.B. kosmetische OP, Transport mit Taxi und solche Mätzchen) bezahlst Du selbst. Was Deine Unfall-Versicherung übernimmt, musst Du den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGB), die Dir beim Versicherungsabschluss ausgehändigt wurden, entnehmen. Hier ist festgelegt, inwieweit grobe Fahrlässigkeit (Trunkenheit) zum Versicherungsausschluss führt oder auch nicht.
Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld gegenüber dem Betreiber der Disco kannst Du nur geltend machen, wenn Du nachweisen kannst, dass dieser seiner Verkehrssicherungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist. In dem Fall musst Du nachweisen, dass die Glasscherben z.B. schon sehr lange im Zuständigkeitsbereich der Disco herum gelegen haben oder dass die Disco Schuld daran hat, dass Du hingefallen bist. Wird allerdings schwer werden, wir sind schließlich nicht in den USA:frowning:
Gruß
Die HRANKENVERSICHERUNG BEZAHLT alle Krankentransport und Krankenhauskosten, sowie Krankengeld und REHA.
Die UNFALLVERSICHERUNG nur, sofern keine Bewustsensstörung eingetreten ist. Ob der DIKOBETREIBER Schadenersatz leisten muss, FRAGE dazu einen Rechtsanwalt. OK ?
Hallo, welche Leistungen anstehen, ergibt sich aus dem Inhalt der bestehneden Verträge, wobei Haftpflicht zunächst nicht relevant ist. Je nach Rechtsschutzdeckung könnte man einen Experten direkt dazu befragen, wenn der Versicherungsmann (Frau) vor Ort nicht zur Verfügung stehen sollte.
Ob alkoholisiert eine Rolle spielt, ist aus den bekannt gegebenen Angaben auch nicht ersichtlich; so gibt es Unfallversicherer, die bis z.B. 1,1 promille leisten, andere nicht. Ob eine „Invalidität“ verbleibt, kann so zeitnah nicht seriös vorhergesagt werden.
Alles Gute.
ich weiß nicht in welchem Grad Du alkoholisiert warst, allerdins wird Die Unfallversicherung der Du es melden solltest sich den Unfallbericht vom Krankenhaus holen, Du solltest hierbei auch ehrlich antworten. Da ich den Aktuellen Tarif der Achenmünchenener z.Z nicht kenne aber noch aus Erfahrung weiß dass die im Regelfall Zahlen Wenn WSchäden zurück bleiben) sage trotzdem den Unfall melden. Abhängig der Alkohol beim Schaden. Einige Gesellschafften entziehen sich der Leistug mit der Begründung der Bewusstseinsstöhrung duch Alkohol. Die Krankenversicherung sollte die Leistung auch Bezahlen. wie gesagt meißt abhängig vom Promillestand. Viel Glück
Hallo,
erst mal zahlt die Krankenkasse die Transport- und Arztrechnungen. Du wirst allerdings höchstwahrscheinlich von denen eine Fragebogen erhalten, den du bitte korrekt ausfüllst. Die KK prüft dann, ob Ansprüche gegen andere bestehen und holt sich das Geld dort zurück.
Deiner privaten Unfallversicherung und dem Krankenschutz (was immer das ist) würde ich den Vorfall auch mitteilen. Ob wg. Alkohol da Ausschlüsse bestehen, kann ein Blick in die Versicherungsbedingungen klären - ich würds melden, streichen kann die Versicherung. Auch hier: alle Formulare, die da kommen, ordnungsgemäß ausfüllen.
Ob du einen Schmerzensgeldanspruch gegen den Diskobetreiber hast, kann evtl. ein Anwalt klären - da würd ich die Rechtsschutz um Kostenübernahme bitten (das macht auch der Anwalt)
Deine Krankenkasse bezahlt den Arzt, das Krankenhaus die Medikamente.
Deine private Unfallversicherung kann sich streitig stellen. ( Unfälle die aufgrund einer Bewustseinsstörung geschehen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.)
Der Betreiber kann möglicherweise zur Haftung herangezogen werden, wenn ihn ein Verschulden trifft.
Melde das Deiner Rechtsschutzversicherung.
Meine Rat: Man sollt halt nicht mehr saufen, als in einem hineinpasst!
Also , das trifft nicht mein Fach aber ich sag einfach mal was ich darüber so denke:
Nun meine Fragen:
Zahlt die Krankenkasse den Rettungswagen und die ganze Behandlung auch OP?
-> Na klar, zumindest solang es nicht um Schönheitsgeschichten geht sondern das medizinisch notwendige sollten die das zahlen.
Kann ich erwarten von der Privaten Unfallversicherung Geld zu bekommen? schließlich kann das auch Nüchtern Passieren?
-> Möglicherweise, hier würd ich mal die Police lesen.
Wenn nicht Was kommen für Kosten auf mich zu?
->Kosten seh ich auf den ersten Blick nicht… falls private KV besteht müßten Beträge unter Umständen ganz oder teilweise vorgeschossen werden. Kosmetische Behandlungen (Vielleicht störende Narben die der Krankenkasse egal sind)müßten unter Umständen selbst getragen werden.
Hab ich Anspruch auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld vom Disco Betreiber?
-> Probieren kann man einiges (hast ja ne Rechtschutz),Erfolg is aber eher unwahrscheinlich wenn die Disco nicht nachweisbar wirklich grob geschlampt hat
und Allgemeine Ratschläge was soll Ich tun?
->
Zuerst mit dem Rechtsbeistand reden den die Rechtschutz zahlt, dann mit der Unfallversicherung um Geld streiten. Und natürlich Krankenkassenkarte beim Arzt vorzeigen und operieren lassen:smile: