Hallo,
darf jemand der krankgeschrieben aber nicht bettlägerig ist z.B. für kurze Zeit eine Disco/Kneipe besuchen oder ist dieses ein Kündigungsgrund?
Wie ist die Beweislasst wenn ein nicht wohlgesinnter Kollge einem dabei zufällig sieht? -könnte ja sonst jeder behaupten
Danke im Voraus!
Hallo.
darf jemand der krankgeschrieben aber nicht bettlägerig ist
Grundsätzlich sei gesagt, dass niemand „krank“ oder gar „gesund geschrieben“ wird. Der Gelbe Schein bescheinigt, dass der Betroffene für eine Zeit von a bis b krankheitsbedingt voraussichtlich arbeitsunfähig ist. Der Montagearbeiter am Fließband ist das z.B., wenn er sich das Knie prellt und dadurch Bewegungsschwierigkeiten bekommt; ich als Sesselfurzer dagegen habe dann zwar auch Aua, bin aber noch nicht arbeitsunfähig.
z.B. für kurze Zeit eine Disco/Kneipe besuchen oder ist dieses
ein Kündigungsgrund?
Es kann ein Kündigungsgrund sein. Nämlich dann, wenn die Handlung die Genesung beeinträchtigt. Mit angeblicher Lungenentzündung in die Disco zu rennen, dürfte ein solcher Fall sein. Der Staplerfahrer, der wg. Gipsarm seine Tätigkeit nicht ausüben kann, ist das klassische Gegenbeispiel. Es kommt also auf die Art der Tätigkeit und der Erkrankung an. Da aber keine Verpflichtung besteht, den AG über die Art der Erkrankung zu informieren, wird letzterer bei Missbrauchsverdacht den betroffenen Arbeitnehmer sinnvollerweise zum Medizinischen Dienst, vulgo Vertrauensarzt, schicken. Im obigen Fall des Staplerfahrers wird der Fall relativ rasch zu klären sein …
Wie ist die Beweislasst wenn ein nicht wohlgesinnter Kollge
einem dabei zufällig sieht? -könnte ja sonst jeder behaupten
Natürlich steht hier zunächst Aussage gegen Aussage. Wenn es aber zutrifft, dass der AN in der Disco war (z.B. im oben aufgeführten Fall), ist es unkritisch. Unrichtige Tatsachenbehauptungen seitens des lieben Kollegen dagegen sind
Beides nicht empfehlenswert für brave Staatsbürger.
Gruß kw
Moien,
kommt drauf an was man hat…
Gruß
Bernd
Natürlich steht hier zunächst Aussage gegen Aussage. Wenn es
aber zutrifft, dass der AN in der Disco war (z.B. im oben
aufgeführten Fall), ist es unkritisch.
unkritisch für den kranken Arbeitnehmer oder für den Kollegen der die Behauptung aufstellt?
Unrichtige
Tatsachenbehauptungen seitens des lieben Kollegen dagegen
sind
Nachrede bzw. Verleumdung.
Beides nicht
empfehlenswert für brave Staatsbürger.
Gruß kw
aber solche redseligen Staatsbürger soll es ja geben.