Diskothek zu laut, Ordnungsamt untätig

Ich wohne seit Dezember 2008 in einer Mietwohnung im 4. Stock in einem dicht bevölkerten Wohngebiet. Im Sommer 2009 zog im Nachbarhaus befindlichen leerstehenden Kneipenbau ein Diskothekenbetreiber ein, der seitdem Freitags und Samstags das Haus beschallt und seine Bewohner zur Weißglut treibt.
Nachdem jegliche Versuche, die Angelegenheit diplomatisch zu lösen, scheiterten, griff zeitweise das Ordnungsamt ein und veranlasste eine Einpegelung, die jedoch nicht den erwünschten Erfolg erzielte.
Noch immer beklagen die Mieter schlaflsoe Nächte.
Ein von 7 Mietparteien unterschriebener Beschwerdebrief ließ das Ordnungsamt kalt, das sich darauf beruft, erfahrene Akustiklaboranten hätten bereits die bestmöglichste Einpegelung erzielt.
Dass die Diskothek die Besucher dazu animiert, vor die Wohnungstür zu pinkeln, rumzugröhlen oder zu randalieren, sei hierbei außer Acht gelassen.
Dass aber das Ordnungsamt, wobei hier ein einzelner Bürokrat den Fall bearbeitet, bei der Sicherstellung der gestzlichen Nachtruhe die Unterstützung verweigert, ist für die Bewohner nicht hinnehmbar.

Was ist jetzt noch zu tun?

Wer ist der Vorgesetzte der Ordnungsbeamten?

Auf Wunsch kann ich den Antwortenden den gesamten Schriftverkehr mit den Ordnungsamt zukommen lassen

Ich bitte zu bedenken, dass mit dem Rat, auszuziehen, den Bewohnern nicht geholfen ist.

Hallo!

Also Ordnungsamter a.D. kenn ich das -untätig ist das Amt jedoch meist nicht, nur der Efrfekt den der Bürgee will lässt sich nicht immer erzielen.

Erster Rat: Amt für Immissionsschutz bzw. Landesumweltamt, je nach Name im Buhndeslan. Die sind für sowas aus Gewerbe zuständig. Es ist aber schwierig etwas zu erreichen, denn Gewerbe schliessen dauert und heisst meist auch Klage mit aufschiebender Wirkung und dann geht es weiter.

Sprachen Sie dort vor und danach kann es weitergehen.

MfG
A. Trenn

Hallo,

zunächst einmal ist der Vorgesetzte des Ordnungsamtes der Landrat oder der Bürgermeister, je nach Größe der Gemeinde/Stadt.

Aber dennoch können sie jeder Zeit eine Dienstaufsichtsbeschwerde einrechen.

Diese per Einschreiben direkt an den Landrat/Bürgermeister.

Jedoch kann es schwer werden, wenn bereits durch ein amtliches Gutachten festgestellt wurde, dass der Lärm nicht die gesetzlichen Grenzen überschreitet.

Ein Anwalt könnte in diesem Fall auch weiterhelfen, um Kosten zu sparen wäre wohl eine Sammelklage ratsam.

Gruß

Hallo R.Schmidt,

erstaunlich, dass man in einem Wohngebiet überhaupt eine DIsco eröffnen darf oO.

Es gibt Ruhezeiten die auch eine Disco einzuhalten hat, wenn sie sich im WOhngebiet gefindet. wenn sie spät zu laut sind, ruft die Polizei, erstellt Lärmprodokolle, macht Druck aufs Ordnungsamt, kürze die Miete.

Gibt es eine besonderen Klausel in euerem Mietvertrag bezüglich der gewerblichen Fläche in euere Nachbarschaft?

Ansonsten kannst denke ich leider nur noch wegziehen oder eine persönliche Klage bei Gericht einreichen, ob und was diese dann aber bewirken kann weiß ich nicht. Hierfür wäre es denke ich sinnvoll einen Anwalt hinzuzuziehen. Wart ihr schon beim Mieterschutzbund und habt da mal nachtgefragt? ggf. ein offner Leserbrief in der Regionalen Zeitung? Eine Bügerinitiative, gegen die Disco???

Das Ordnungsamt gehört zum „Amt für öffentliche Ordnung“ bei dem auch die Polizei angesiedelt ist. Diese haben eine Amtsleitung und diese wiederrum ist einem Bürgermeister unterstellt. Leider weiß ich nicht, wie groß der Ort ist in dem du Lebst. Dieses Organigramm bezieht sich auf größere Städte, bei kleineren dürfte es aber ähnlich sein.

LIebe Grüße und viel Erfolg