Hallo, Wohne 4 Stockwerke über einer Disco ,
die Donnerstags bis Freitags Nachts mich und
meine Nachbarn bedröhnt . Wir waren schon im
intensiven Gespräch und die Diskothek führte
bereits Änderungen an den Anlagen durch, bis
Sie laut Ordnungsamt genehmigt wurden . Jetzt
dröhnt es zwar nicht mehr so sehr, aber
schlafen geht Samstags immer noch nicht. Auf
Anfrage , was man jetzt noch dagegen tun wird ,
schrieben mir die Diskobeteriber :
„Nun kam es zu der Pegelung , die uns ja auch
Zeit und Geld gekostet hat , weshalb wir nun
innerhalb unserer erlaubten Lautstärke fahren
und keine Rücksicht auf die Hausbewohner
nehmen müssen.“
und
". …die Pegelung muss nicht gleich Ruhe
bedeuten. "
Nach Drohung mit dem Anwalt ging ich nun zum Ordnungsamt, das mir mitteilte, dass sie eine zweite Pegelung aus Kostengründen nicht veranlassen würden. Dass in der falschen Wohnung gemessen wurde, interessiert da keinen.
Was bleibt mir jetzt noch? Ausziehen kommt für mich nicht in Frage, da mir dafür die finanziellen Mittel fehlen. Bitte um schnellen Rat, sonst besuch ich pauschal einen Anwalt.
Nein, das können Sie vergessen, das ist albern und führt zu nichts… Eher die Aufsichtsbehörde einschalten, Ministerium oder was immer das in Ihrem Bundesland ist, Regierungspräsidium oder oder oder…
Das würde ich jetzt so ohne Weiteres nicht behaupten.
Man hat die Möglichkeit sich einen Anwalt zu nehmen und die Gemeinde durch sog. Untätigkeitsklage zum Tätigwerden zu bringen. Da dies wohl zu sehr in eine Rechtsfrage abgeleitet, suche ich alsbald besser gleich einen Anwalt auf.
Hallo,
zunächst erstmal mein Beileid, dauerhaft an bestimmten Tagen nicht richtig schlafen zu können, ist eine erhebliche Einschränkung im Alltagsleben.
Wohnen Sie zur Miete oder in einem Eigentum ?? Wenn Sie zur Miete wohnen, würde ich den Vermieter mit einbeziehen und eine Mietminderung aufgrund Lärmbelästigung ankündigen (man darf nicht einfach so die Miete mindern, das muss schriftlich fixiert sein).
Wenn Sie in einem Eigentum wohnen, empfehle ich den Gang zum Anwalt, weil von Seiten der Disco keine weitere Rücksichtnahme zu erwarten ist.
Falls Sie tatsächlich zur Miete wohnen und im Zweifelsfall eine Lärmbelästigung nachweisen können (dann wird auch nur in Ihrer Wohnung gemessen) wäre zumindest eine Mietminderung sicher möglich.
Ich wohne zur Miete in der Wohnung. Mit dem Vermieter habe ich bereits über eine Mietminderung debattiert, da der Lärm vom anliegenden Gebäude ausgehe, habe er eine Ruhestörung demnach auch nicht zu verantworten. Eine Mietminderung käme daher nicht in Frage.
Aber wie soll ich bitte die Lärmbelästigung nachweisen, wenn sich keiner dazu bereit erklärt, einen Pegeltest durchzuführen?
der Vermieter ist ja echt lustig, zu behaupten, das kommt von woanders und er hat nix zu veranworten. So ein Unsinn. Lärm kommt ja meistens nicht aus dem eigenen Haus.
Ich kann natürlich den genauen Lärmpegel nicht beeinflussen und weiß auch nicht ob da eine Passage in eurem Mietvertrag steht (so nach dem Motto Lärm aus der Umgebung muss geduldet werden).
Meines Erachtens macht es Sinn, hier schriftlich eine Mietminderung (die Höhe müsstet ihr erfragen) dem Vermieter anzudrohen und eine Frist zu setzen, bis Anhilfe geschaffen ist. Wenn bis dahin nix passiert, macht ihr ein zweites Anschreiben fertig, in dem ihr ihm eure Höhe der Minderung mitteilt und dann stellt ihr eure Dauerzahlungsanweisung an den Vermieter um.
Inwieweit der Pegeltest notwendig ist, erschließt sich uns leider nicht.
Einziges Problem: ihr spart dann zwar Geld, aber die Lebensqualität bleibt unvermindert miserabel.