Hallo Rechtsgelehrte
Anhand eines aktuellen Falles betreffend eine Firma die Provisionen
an Ärzte ausbezahlt (hat), würde mich interessieren, wie es dazu
kommen kann, dass zwei Generalstaatsanwälte völlig unterschiedliche
Auffassungen über die Rechtslage haben.
Ist das eine Diskussion unter Rechtsgelehrten „auf höchstem Niveau“
oder müssen wir von einem anderen Hintergrund ausgehen (den ich hier
nicht breitschlagen möchte)?
Mich interessiert Eure Meinung als Experten. Darum habe ich diese
Anfage nicht in ein anderes Brett gesetzt.
Gruss
Heinz
Hallo,
ich kann zu der Rechtslage selbst nichts sagen. Aus der Begründung des Bundesgerichtshofs und den Ergebnissen des ersten Verfahrens, weiß ich nur, dass diese Rechtsfrage in der Tat umstritten ist und es daher hierzu stark divergierende Meinungen gibt.
Das liegt insb. daran, dass der Tatbestand der Untreue recht allgemein gefasst ist. Man muss hier also sehr viel mit Gesetzesauslegung und der Frage von Sinn und Zweck der Norm arbeiten. Und das kann natürlich zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Es gibt hier kein offizielles „richtiges Ergebnis“, dass in den Lehrbüchern steht. Und die Frage muss (jedenfalls in diesem Zusammenhang) zudem juristisch und nicht ethisch behandelt werden.
Ob das eine Diskussion „auf höchstem Niveau“ ist, vermag ich nicht zu beurteilen, aber es ist zumindest ein typischer sogenannter „Meinungsstreit“ in der Rechtswissenschaft.
Gruß,
Dea
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Moin, Heinz,
soweit ich mich erinnere, ist der eine Interviepartner Richter(?) in Ulm und der andere Generalstaatsanwalt in Koblenz. Von höchstem Niveau kann da wohl keine Rede sein, zumal der Richter ein Urteil verteidigt und der Generalstaatsanwalt seine Meinung dazu geäußert hat.
Offensichtlich ist wohl nur, dass es zu dieser Art von Wirtschaftskriminalität keine griffigen Paragraphen gibt, die das Kind beim Namen nennen. Mal sehen, was noch dabei herumkommt. Die Kassen werden das Urteil so wohl nicht hinnehmen.
Gruß Ralf
Ups, meinte ein anderes Urteil…
…muss doch genauer nachlesen…
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Hallo Ralf
hier ein Zitat aus der Welt (Namen/Orte von mir weggelassen:
Kurz vor Weihnachten hatte die … Staatsanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren gegen … wegen des Verdachts des Betruges, der
Untreue und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr mangels
Tatverdacht eingestellt
Es geht hier offensichtlich nicht um ein Urteil, sondern um
widersprechende Rechtsauffassungen von Generalstaatsanwälten.
Gruss
Heinz
In der MONITOR-Sendung gestern…
hatte der stellvertr. Generalstaatsanwalt gesagt, daß der BGH in den letzten Jahren ständig einen Untreuetatbestand in ähnlichen Fällen bejaht hat.
Die örtlich für Ratiopharm zuständigen Ankläger wußten das wohl nicht. Oder wollten nicht wissen…
Gruß Ralf
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Hi Heinz,
Kurz vor Weihnachten hatte die … Staatsanwaltschaft das
Ermittlungsverfahren gegen … wegen des Verdachts des Betruges,
der Untreue und der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
mangels Tatverdacht eingestellt
wir sprechen vom selben Thema.
Es geht hier offensichtlich nicht um ein Urteil, sondern um
widersprechende Rechtsauffassungen von Generalstaatsanwälten.
General war nur einer der beiden, und dieser hat auch nur als Privatmann gesprochen. Viel interessanter wäre aber, die Entscheidungsgründe zu beleuchten: Ärzte sind demnach keine Treuhänder, obwohl sie ganz wesentlich über die Ausgaben der Krankenkassen mitbestimmen bzw. sich hier am Eigentum der Kassen vergriffen haben. Die Ulmer Staatsanwaltschaft hingegen sieht den Arzt offensichtlich als freien Unternehmer, der sich seine Rabatte besorgen kann, wo immer er sie kriegt - und sei es zu Lasten der doofen Beitragszahler. Vielleicht kommen wir irgendwann an den Urteilstext.
Gruß Ralf