Hallo,
eine knifflige Sache?.. Die Situation: Die verbliebene Spanische Familie besteht nur noch aus einer Mutter und deren drei voll erwachsenen Kindern. Die Mutter überschreibt einem der Kinder ihre Eigentumswohnung (und behält das Wohnrecht). Darüber sind die anderen beiden Kinder nicht informiert. Daraus entstehen die folgenden Fragen:
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Wurden in diesem Fall die zwei nicht informierten Kinder um Ihre Pflichterbteile hintergangen? (Es gilt Spanisches Recht!) Beziehungsweise, können die nicht informierten Kinder ihre Erbpflichtanteile rückwirkend erstreiten? Und wie?
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Kann in der Folge das mit der überschriebenen Immobilie bedachte Kind seinerseits Erblasser gegenüber nur einem Geschwisterteil werden? Das heißt, läßt sich auf diesem Wege eines der Kinder letztlich vollständig um jedweden Erbanspruch (oder auch nicht Erbanspruch) bringen?
Lieben Gruß
[EDIT by Team: Name entfernt]