Ich schreibe derzeit an einer Ausarbeitung über Minderheitendiskrimierung in Deutschland.
In diesem Sinne habe ich bereits öfters davon gehört, daß es z. B. Banken und Versicherungen geben soll, die Anträge von Kunden mit dunkler Hautfarbe und ausländischen Namen (Namen, die nach bestimmten Regionen klingen) pauschal erstmal an einen hauseigenen „Betrugssachbearbeiter“ weiterleiten, der sich dann bestimmter Kanäle bedient, sich über den Kunden zu informieren.
Meiner Meinung nach ist sowas die Hochkultur der Diskriminierung. Aber das nur am Rande. Meine Frage ist vielmehr, ob Ihr mir da ggf. einen Link zu entsprechenden Urteilen (z. B. BGH) geben könntet?
ich bin froh über meine Versicherung, wenn sie versucht Risikogruppen zu ermitteln (z.B. private KV) die Einfluß auf meine Beitragshöhe haben.
Bei einer KFz Kaskoversicherung zahlen Fahranfänger ja auch mehr (höheres Risiko!) als ältere Fahrer.
Darüber hinaus freue ich mich als Aktionär, wenn meine Bank, von der ich Aktien besitze, mit „meinem Geld“ als Aktionär, verantwortungsvoll umgeht und nur nach Prüfung des Keditnehmers einen Kredit bewilligt oder sogar für „Risikokunden“ einen Antrag ablehnt.
Wenn da eine Gruppe besonders „aufällt“, egal ob dunkelhäutig oder blonder Dackelbesitzer, bin ich froh, diese Risikogruppe, egal ob als Mitglied der Versicherung oder Bankaktionär, nicht mitfinanzieren zu müssen.
Wenn bestimmte Personen oder Gruppen bei Versicherungen oder Banken auffällig werden, heißt das ja, dass ihr Risiko über dem Durchschnitt liegt.
Daher erscheint es mir im Sinne aller Beitragszahler sinnvoll, diese Risikogruppen näher zu betrachen.
Gruß
Karl-Heinz
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nur ist das in Deutschland ein heißes Eisen, weil man hier ja immer gleich in den Ruf des Rechtsradikalen gerückt wird.
Deinen Ausführungen kann ich folgen, allerdings ist der Grad zwischen berechtigtem nachfragen - weil eine bestimmte Gruppe auffällig ist - und pauschaler Diskriminierung sehr eng.
Vor kurzem habe ich im Fernsehen einen Bericht darüber gesehen daß z. B. eine Autoversicherung sämtlichen Kunden mit ausländisch klingendem Namen den Vertrag gekündigt hat.
Betroffen war von dieser Maßnahme unter anderem auch ein Rechtsanwalt, der für seinen Porsche seit Jahren sehr hohe Prämien einzahlt, aber noch nie eine Versicherungsleistung in Anspruch genommen hat. Weitere Beispiele dieser oder ähnlicher Art wurden vorgestellt.
Da drängt sich dann eben schon der Eindruck auf daß hier selbst langjährigen, treuen Kunden allein wegen ihrer Herkunft oder dem Klang ihres Namens gekündigt wird - und nicht etwa weil sie sich etwas zu schulden kommen liessen oder vor Vertragsabschluß Auffälligkeiten da waren.
Ein solches Verhalten kann man sicher nicht mehr als berechtigte Maßnahme zum Schutz der Interessengemeinschaft verstehen, sondern hier handelt es sich um eine definitive Diskriminierung.
Ich denke daß es in der ursprünglichen Frage um derartige Fälle geht…
Ja, lieber Himmel, meine Vorfahren sind im Mittelalter aus Flamen eingewandert ( wo mein eigentlicher Nachname hindeutet ), hoffentlich muss ich nicht bald mit einer weißen Armbinde rumlaufen oder so.
Im Übrigen gibt es einen Regensburger Call-Center -Betreiber, der auf den Arbeitsamt-Seiten ausdrücklich keine „Bewerber aus den neuen Bundesländern“ suchte. Er meinte damit aber Dialektfreiheit, für ein Callcenter sicher nicht so ganz unverständlich. Er hat sich unglücklich ausgedrückt, und den Stempel hat er jetzt.
Gruß
HM
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man muss hier ganz klar unterscheiden, zwischen zusätzlichen Prüfungen aufgrund bestimmter Merkmale, die dann zu nachvollziehbaren Ergebnissen führen, und pauschaler Ablehnung oder Vergabe schlechterer Konditionen nur aufgrund der Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder sonstig abgrenzbaren Gruppe.
Gegen die Thematik der besonderen Prüfung ist meiner Meinung nach überhaupt nichts einzuwenden. Jeder von uns muss ständig Entscheidungen treffen, bei denen er sich zunächst von augenfälligen Merkmalen leiten lässt, und dies ist auch der einzige Weg, gerade im Massengeschäft effektive Kontrollsysteme zu integrieren. Wenn die aufgrund einer ersten Auffälligkeit dann zusätzlich herangezogenen Prüfungen sachlich verlaufen und nicht direkt und schon alleine und ohne kausalen Risikozusammenhagn zu einer entsprechenden negativen Einstufung führen, ist alles OK.
Ganz anders sieht es aus, wie in dem geschilderten Versicherungsfall, wenn pauschal aufgrund eines besonderen Merkmals, das nichts mit dem Schadensrisiko zu tun hat, Verträge gekündigt werden. Dies ist eine ganz üble Form der Diskriminierung, und und muss bekämpft werden.
Ich denke also, die Unterscheidung zwischen zulässiger Risikoabschätzung und Diskriminierung lässt sich schon deutlich treffen. Problematisch wird es höchstens da, wo durch die zusätzlichen Kontrollmaßnahmen in der Öffentlichkeit ein entsprechendes Labeling erfolgt. Dies ist für die Betroffenen sicher nicht angenehm. Allerdings gibt es hierzu auch keine Lösung. Wenn man nach einem Schwarzafrikaner fahndet, dann macht es eben nur Sinn, die Pässe von Menschen mit dunkler Hautfarbe zu kontrollieren. Hier nur aus Gründen der „political correctness“ auch Menschen mit heller Hautfarbe zu filzen, wäre sogar unzulässig, weil man ja wüsste, dass ein Gesuchter sich gar nicht in dieser Gruppe befinden könnte.
Gruß vom Wiz
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Aus rechtlicher Sicht scheint es mir wichtig, zu unterscheiden zwischen Diskriminierung im normalen zivilrechtlichen Bereich und Diskriminierung in der staatlichen Verwaltung. In der staatlichen Verwaltung (sowohl Hoheitsverwaltung, als auch privatrechtliche Verwaltung) ist jede rassische Diskriminierung verboten und das muss auch so sein. In normalen zivilrechtlichen Angelegenheiten ist es schwieriger, denn grundsätzlich gelten da die Grundrechte nicht direkt, es ist sogar so, dass aus dem Grundrecht auf Eigentum (Absolute Herrschaft über seine Sachen + freie Verfügbarkeit, d.h. Vertragsfreiheit) gerade das Recht resultiert, zu diskriminieren, was aber jetzt nicht heissen soll, dass das aus moralischer oder gesellschaftspolitischer Sicht immer in Ordnung ist - wenn man aber über Diskriminierung nachdenkt, muss man diese Unterscheidung machen, was leider viele vergessen.