Diskriminierung - Arbeitgeber

Hallo, an alle, ich hoffe jemand kennt sich mit dem folgenden Sachverhalt aus:

Fall:

2 Arbeiter (englische Mitbürger) unterhalten sich im Außendienst auf Englisch (deren Muttersprache) weil gerade während der Arbeit Leerlauf ist. Ein anderer Mitarbeiter ist zufällig in der Nähe und berichtet dem Arbeitsgeber hinterher dass sich die Kollegen auf Englisch unterhalten haben. Der Arbeitgeber verwarnt die Kollegen dass Sie sich auf Deutsch unterhalten sollen und verbietet Ihnen sich in ihrer Muttersprache während der Arbeit zu unterhalten.

Ist das Verbot zulässig oder trifft das auf Diskriminierung zu?
Wenn möglich bitte auch den §§ nennen.

Falls es Diskriminierung ist, gibt es da Unterschiede ob während der Arbeitszeit, privat oder als Selbständiger vom Auftraggeber?

Danke im Voraus.

Meinungen
Guten Tag Paul,

zunächst meine ganz persönliche Meinung: Dies ist ein klassischer Fall von Alpha-Männchen-Gehabe; Hauptsache mal das Beinchen gehoben und seine Duftmarke hinterlassen. Ein Machtspielchen.

Von daher eher ein Fall für’s Psycho-Brett.

Rechtlich kann ich auch nur eine Meinung äußern und nur eine mögliche Richtung der Recherche andeuten:

Die Vorgabe eine einzige Sprache innnerbetrieblich zu nutzen (speziell zur Dokumentation von Vorgängen) betreffen das Direktionsrecht und möglicherweise die Loyalitätsverplichtung des Mitarbeiters. Stellt sich die Frage, ob dies für nicht-schriftliche tête-à-tête-Kommunikation zutrifft, und wenn ja, ob diese im Gegenzug mit dem AGG kollidiert. Das Wort „Sprache“ findet sich nicht im AGG: http://www.gesetze-im-internet.de/agg/BJNR189710006…

Nichtsdestotrotz ist meine Meinung, dass diese Anweisung großzügig ignoriert werden kann, eben bis auf schriftliche Dokumente (E-Mail, Papier, …).

Gruß

Stefan