Diskriminierung bei der Einstellung

Hallo,

in diesem Artikel geht es um die Zulassung ausländischer Fußballspieler in nationalen Mannschaften:

http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,336542,00.html

Mir geht es aber nicht um Fußball, von dem ich ohnehin wenig verstehe. Wenn aber beispielsweise Deutschland gegen Frankreich spielt, hier kein Spieler deutsch und dort keiner französisch ist, dann ist das kein Länderspiel mehr. Ich denke, es ist weder rassistisch noch nationalistisch, wenn man das ablehnt.

Aber mich erinnert dies an etwas, das ich schon seit Langem fragen wollte:

Es darf doch auch wegen Religion oder Geschlecht niemand diskriminiert werden. Wie verhindert denn eine Kirchengemeinde, dass Küster, Gemeindeamtsangestellte oder Totengräber am konfesssionseigenen Fiedhof der jeweils anderen Konfession angehören - oder gar Moslems, Juden, oder sonstwas sind?

Wie kann ein Frauenhaus, sofern es bezahlte Angestellte hat, bei der Einstellung einer Hausmeisterin o. ä. vermeiden, den sich bewerbenden Hausmeister zu diskriminieren?

Gruß
Peter

Hallo,

in diesem Artikel geht es um die Zulassung ausländischer
Fußballspieler in nationalen Mannschaften:

http://www.spiegel.de/sport/sonst/0,1518,336542,00.html

Mir geht es aber nicht um Fußball, von dem ich ohnehin wenig
verstehe. Wenn aber beispielsweise Deutschland gegen
Frankreich spielt, hier kein Spieler deutsch und dort keiner
französisch ist, dann ist das kein Länderspiel mehr. Ich
denke, es ist weder rassistisch noch nationalistisch, wenn man
das ablehnt.

Aber mich erinnert dies an etwas, das ich schon seit Langem
fragen wollte:

Es darf doch auch wegen Religion oder Geschlecht niemand
diskriminiert werden. Wie verhindert denn eine
Kirchengemeinde, dass Küster, Gemeindeamtsangestellte oder
Totengräber am konfesssionseigenen Fiedhof der jeweils anderen
Konfession angehören - oder gar Moslems, Juden, oder sonstwas
sind?

Kirchen und politische Parteien haben Sonderrechte.

Wie kann ein Frauenhaus, sofern es bezahlte Angestellte hat,
bei der Einstellung einer Hausmeisterin o. ä. vermeiden, den
sich bewerbenden Hausmeister zu diskriminieren?

Das ist schon schwieriger. Da solltest Du Dich an den einzigen männlichen Frauenbeauftragten wenden. Der hat das mal mit - oder besser gegen - seine eigene Partei durchexerziert. Aber soviel ich weiss geht das bei diesen Berufen auch.

Gruß

Peter

Gruß
Peter

Hallo Namensvetter,

Kirchen und politische Parteien haben Sonderrechte.

Ist sicher durchaus sinnvoll. Aber: Wo stehen die denn?

Gruß
Peter

Hi!

Kirchen und politische Parteien haben Sonderrechte.

Ist sicher durchaus sinnvoll. Aber: Wo stehen die denn?

Naja - ob das immer so sinnvoll ist, lasse ich mal dahingestellt…

Ich bin mir jetzt nicht sicher, könnte mir aber vorstellen, dass diese Ansprüche aus dem § 118 BetrVerfG abgeleitet sein könnten.

Google doch einfach mal nach „Tendenzbetrieben“ (so heißen diese zusammmengefasst) und Arbeitsrecht oder Gleichberechtigung oder so!
Mir ist es jetzt zu spät :wink:

LG und gute Nacht
Guido

Hallo

Wie kann ein Frauenhaus, sofern es bezahlte Angestellte hat,
bei der Einstellung einer Hausmeisterin o. ä. vermeiden, den
sich bewerbenden Hausmeister zu diskriminieren?

Wenn man schon von vorneherein überlegt, was man machen muß, um den männlichen Bewerber nicht zu diskriminieren, diskriminiert man ihn schon, denn er scheidet ja offensichtlich von Anfang an wegen seines Geschlechts als ernsthafter Kandidat aus und der Grund für die Nichteinstellung ist nicht rein sachlich begründet.
Sonst wäre die Frage eher: „Wenn sich der männliche Bewerber als ungeeignet erweist, wie kann man dem Vorwurf der Diskrimiierung entgegentreten?“

Um Deine Frage pauschal zu beantworten: Dem Vorwurf der Diskriminierung entgeht man nur dadurch, daß man neutral allen Bewerbern die gleiche Chance gibt und niemanden wegen (hier) seines Geschlechts im Vorfeld schon gedanklich aussortiert oder erst gar nicht die Möglichkeit der Bewerbung gibt.

Unten im link (§§ 611a/b BGB) siehst Du mal zwei süße Paragraphen, die das ganze ein wenig „griffiger“ gestalten. Insbesondere BGB § 611a Absatz 1, Satz 2 wäre hier zu beachten:
Eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts ist jedoch zulässig, soweit eine Vereinbarung oder eine Maßnahme die Art der vom Arbeitnehmer auszuübenden Tätigkeit zum Gegenstand hat und ein bestimmtes Geschlecht unverzichtbare Voraussetzung für diese Tätigkeit ist.

Dazu mal:

http://dejure.org/gesetze/BGB/611a.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/611b.html

Gruß,
LeoLo

Hallo Peter,

der Begriff „Tendenzbetrieb“ ist ja schon gefallen und es ist in der Tat so, dass alle Arbeitgeber, die nicht hauptsächlich Arbeitgeber in einem wirtschaftlichen Sinne sind, sondern die Arbeitgeberfunktion nur „notgedrungen“ spielen um dadurch eine weltanschauliche oder politische, … Position zu unterstützen, ohne zu diskriminieren, Mitarbeiter bevorzugen dürfen, die der eigenen politischen oder weltanschaulichen Richtung zuzurechnen sind. D.h. es wäre der SPD wohl kaum zuzumuten ein aktives CDU-Mitglied zu beschäftigen und umgekehrt, weil eben die Tätigkeit auch als Hausmeister eben immer Tätigkeit für eine Partei ist, und man erwarten darf, dass jeder der dort arbeitet, sich mit den Zielen seines Arbeitgebers identifiziert.

Die Kirchen sehen die Sache üblicherweise ziemlich locker und legen strenge Maßstäbe nur bei Positionen mit einer gewissen Außenwirkung an, wobei man zwischen den diversen christlichen Konfessionen selbst da recht offen ist. D.h. katholische Lehrer an evangelischen Bekenntnisschulen und umgekehrt hat es eigentlich immer schon gegeben. Und auch bei Angehörigen anderer Religionen gibt es normalerweise keine Probleme, wenn diese mit Toleranz gegenüber christlichen Werten gelebt wird, bzw. ohnehin oft weitreichend gleiche Werte vermitteln.
Auf Probleme stoßen da eher „Ungläubige“, also Menschen, die mit Religion gar nichts anfangen können (und dies ggf. auch noch jedem ungefragt erzählen wollen).

Wie im Arbeitsrecht üblich, findet man hierzu weniger gesetzliche Regelungen, als vielmehr Richterrecht. D.h. es gibt zu bestimmten Fragen eine über Jahrzehnte gefestigte Rechtsprechung, Grundsatzentscheidungen, …

Bei den Fußballern liegt die Sache allerdings anders. Hier geht es weniger um die Frage der Beschäftigung an sich, sondern vielmehr um die Regularien der entsprechenden Verbände, die die Spiele ausrichten. D.h. der Verein XY kann durchaus im Rahmen unseres nationalen Rechts Verträge mit jedem x-beliebigen Spieler schließen, wird dann aber ggf. international einfach nicht mehr zu bestimmten Spielen zugelassen. Will der Verein diese Zulassung aber haben, dann bleibt ihm ja gar nichts anderes übrig, als seine Spieler so auszuwählen, dass sie diesen Regularien entsprechen.

BTW: Ich kann mit diesem ganzen Profisport, der inzwischen weit überwiegend rein wirtschaftlichen Interessen dient auch nichts anfangen und halte die gesamten noch bestehenden Beschränkungen für nichts als Feigenblätter, mit denen man dem dummen Volk noch Emotionen verkaufen will.

Gruß vom Wiz

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