Laut mehrere Zeitungsberichte habe ich nun erfahren, dass die Diskriminierung von Ausländer bei der Wohnungssuche kein Einzelfall ist. Das musste ein Bekannter von mir am eigenen Leib erfahren. Er sucht seit über 3 Monate vergeblich nach einer Wohnung. Er darf zwar die Wohnung besichtigen, nur den „Zuschlag“ erhält immer jemand anders, und das obwohl er sich sehr wohl die Wohnung leisten kann ( Miete unter ¼ seines Gehalts, den u.a. Angaben bei der Besichtigung angeben musste ). Die Alternative eine Wohnung über einen Makler zu suchen lehnt er ab, da er es nicht einsieht als Ausländer mit hoher Provision bestraft werden zu müssen, weil es auf normalen Wege erfolglos ist.
Nun meine Frage : Kann mein Bekannter gegen diese Diskriminierung, die er leider nicht nachweisen kann, rechtlich vorgehen ? Und wenn ja, wie ?
…hallo…vorgehen kann man gegen alles…man darf in Deutschland auch jeden anmachen…auch wenn die Sache nachher im Sande verläuft. Bedenke aber…jeder Vermieter einer Wohnung darf sich den Mieter frei aussuchen…es gibt nu mal Menschen, die haben etwas gegen Ausländer…auch ich wurde schon widerholt im Ausland als „Deutscher Nazi“ bezeichnet. ich darf dazu sagen…die meisten meiner Freunde sind Ausländer…und ich habe eine iranische Familie als Mieter (politischer Flüchtling) und zwei holländische Familien…man sollte also mit Verallgemeinerungen vorsichtig sein.
mfG liebertee
…jeder Vermieter einer Wohnung darf sich den Mieter frei aussuchen…
…man sollte also mit Verallgemeinerungen vorsichtig sein.
Du hast meinen Link nicht wirklich gelesen? Dort steht, dass ein Vermieter der mehr als 50 Wohnungen vermietet bei der Wahl seiner Mieter gewissen Zwängen unterliegt.
der Hinweis von „von-nix-ahnung“ ist eigentlich vielsagend. Wenn ein Mietinteressent „abgelehnt“ wird, muss dies nicht unbedingt mit seiner Hautfarbe, erkennbarer religiöser Zugehörigkeit oder sonstiger „diskriminierender“ Gründe zu tun haben.
Der Vermieter sollte darauf achten, dass ein Mietinteressent in die bereits bestehende Mietergemeinschaft aufgenommen werden könnte und dies unter dem Blickwinkel seiner Mieter.
Die Tatsache, dass der Bekannte angeblich nur über Makler eine Wohnung vermittelt bekommt, ist nicht stichhaltig, denn nicht der Makler entscheidet über ein Mietverhältnis sondern der Vermieter.