Diskriminierung und Recht

Hallo,

wenn jemand von Deutschland aus über das spanische Immobilienportal „tucasa“ eine Wohnung in Spanien sucht und ein Exposé anfordert, schickt das Portal eine Info an den Anbieter, und der Anfragende erhält eine Kopie davon. Darin steht in der Mitte der Seite auffällig rotgedruckt in dem sonst schwarzen Text eine Bemerkung, die ist ein Hammer, denn übersetzt lautet sie:

„Laut unserer Datenbasis ist diese Anfrage in DEUTSCHLAND abgeschickt worden. Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit Ausländern, tucasa bemerkt viele Gaunereien im Netz.“

Das Wort DEUTSCHLAND ist fettgedruckt, weil vermutlich der Name des nichtspanischen Landes des jeweiligen Anfragers automatisch eingesetzt wird.

Ist solch Diskriminierung nicht nach EU-Recht, oder gar nach der UN-Charta, verboten?

Grüße
Carsten

Hallo,

Ist solch Diskriminierung nicht nach EU-Recht, oder gar nach
der UN-Charta, verboten?

ein Hinweis ist doch keine Diskriminierung.

Gruß
Christian

Nanu, Christian,

natürlich gibt es Gaunereien im Netz, und das nicht zu knapp. Aber warum muss man bei „Ausländern“, in diesem Fall sind Nichtspanier gemeint, vorsichtig sein? Betrügen die mehr oder öfter als Spanier?

Grüße
Carsten

PS
Wenn jemand schreiben würde: „Seien Sie vorsichtig bei Geschäften mit Juden, die sind geldgierig und ziehen jeden über den Tisch!“ Wäre das Deiner Meinung nach auch nur ein „Hinweis“?

natürlich gibt es Gaunereien im Netz, und das nicht zu knapp.
Aber warum muss man bei „Ausländern“, in diesem Fall sind
Nichtspanier gemeint, vorsichtig sein? Betrügen die mehr oder
öfter als Spanier?

Grenzüberschreitende Geschäfte sind nun einmal risikoreichere als solche, die sich innerhalb des heimischen Rechtsraumes abspielen.

Wenn jemand schreiben würde: „Seien Sie vorsichtig bei
Geschäften mit Juden, die sind geldgierig und ziehen jeden
über den Tisch!“ Wäre das Deiner Meinung nach auch nur ein
„Hinweis“?

Eine sehr befremdliche Bemerkung.

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Es handelt sich nicht über ein „grenzüberschreitendes“ Geschäft. Der Anfrager befindet sich zwar im Moment der Anfrage nicht in Spanien, würde aber den Vertrag, falls es dazu kommt, zwangsläufig nach spanischem Recht abschließen.

Mein Vergleich mit einem Juden ist absolut nicht befremdlich, sondern überträgt nur das Wort „Ausländer“ auf „Jude“. Zwar gibt es inländische Juden, aber die Art der Diskriminierung ist die gleiche.

Aber wir kommen vom Thema ab, ich würde mich über Antworten freuen, die sich mit EU- oder UN- Recht auskennen.

Hallo,

Es handelt sich nicht über ein „grenzüberschreitendes“
Geschäft.

Das kann doch derjenige, der diesen automatisch generierten Hinweis programmiert hat, nicht wissen. Die Programmierung läuft eben darauf hinaus, dass er bei Anfragen aus dem Ausland erscheint.

Der Anfrager befindet sich zwar im Moment der Anfrage nicht in Spanien, würde aber den Vertrag, falls es dazu kommt, zwangsläufig nach spanischem Recht abschließen.

Na auf was anderes wird sich wohl ein Immobilienverkäufer in Spanien auch nur selten einlassen.

Mein Vergleich mit einem Juden ist absolut nicht befremdlich, sondern überträgt nur das Wort „Ausländer“ auf „Jude“. Zwar gibt es inländische Juden, aber die Art der Diskriminierung ist die gleiche.

Nein, nicht alles was hinkt, ist schon ein Vergleich.

Aber wir kommen vom Thema ab, ich würde mich über Antworten freuen, die sich mit EU- oder UN- Recht auskennen.

Genau. An wen ist den der Hinweis überhaupt gerichtet? Es war leider nicht ganz deutlich geworden, wen dieser Hinweis warnt. Warnt es hier Deutsche vor Spaniern oder den Spanier vor Deutschen? Na egal. Da es wohl schon häufiger bei Geschäften, an denen Ausländer beteiligt waren, zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist, dürfte das ein legitimer Hinweis sein.
Eine Diskriminierung kann das noch nicht sein, da ja keine Geschäftsabschlüsse verhindert werden. Dies wäre vielleicht der Fall, wenn Anfrage aus dem Ausland grundsätzlich abgewiesen würden oder wenn der Anfrager eben keine spanische Staatsangehörigkeit besitzt. Oder wenn der Hinweis ungefähr darauf hinausliefe: Kauft/verkauft nicht bei/an Ausländer/n.
Ansonsten liest man solche oder ähnliche Hinweise, die sich auf die Art der Geschäftsanbahnung und/oder -abwicklung beziehen, auch auf anderen Portalen.

Grüße

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Mein Vergleich mit einem Juden ist absolut nicht befremdlich,
sondern überträgt nur das Wort „Ausländer“ auf „Jude“. Zwar
gibt es inländische Juden, aber die Art der Diskriminierung
ist die gleiche.

Jude verhält sich zu Deutscher wie rund zu rot. Schon alleine das gleichzusetzen ist Diskriminierung.

Hallo!

Die Formulierung ist meiner Meinung nach tatsächlich sehr unglücklich gewählt und sollte geändert werden. Aber es ist zur Beurteilung trotzdem notwendig, in welchem Zusammenhang diese steht.

Als jemand, der seit mehr als 10 Jahren Antirassismusarbeit betreibt, sage ich immer wieder (auch wenn ich mich damit unbeliebt mache): das undifferenzierte Schwingen der Antirassismuskeule ist falsch und schadet der Sache - und ganz schlimm ist es, wenn das mit Realitätsverweigerung zusammentrifft.

Eines ist nämlich schon klar: eine Grenzüberschreitung erhöht das Geschäftsrisiko, vor allem im Internet, wenn die Leute nicht vor Ort sind. Immobiliengeschäfte mit Spaniern im Zusammenhang haben eine hohe Betrugsquote. Und genau die Internationalität des Internets kombiniert mit schwerer Rechtsdurchsetzung im Ausland wird oft für Betrügereien genutzt.

Gruß
Tom

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Es handelt sich nicht über ein „grenzüberschreitendes“
Geschäft. Der Anfrager befindet sich zwar im Moment der
Anfrage nicht in Spanien, würde aber den Vertrag, falls es
dazu kommt, zwangsläufig nach spanischem Recht abschließen.

Also grenzüberschreitend. Die Wahrscheinlichkeit, als Deutscher mit einem Immobiliengeschäft auf die Nase zu fallen, ist nicht gering und deutlich höher als für einen Spanier, der entweder die Maschen schon kennt oder zumindest die Spezialitäten des spanischen Rechts.

Dazu gehört unter anderem, daß ein Grundstückskäufer für unbezahlte Strom- und Gasrechnungen des Vorbesitzers haftet, daß in Spanien nicht zwangsläufig jede Immobilie im Grundbuch steht, so daß auch gerne mal jemand als Verkäufer auftritt, dem weder Hütte noch Grundstück gehört, daß Gemeinden illegale Baulizenzen vergeben haben und daß auf den Balearen und den Kanaren Grundstücke als Baugrundstücke verkauft werden, auf denen gar nicht mehr gebaut werden darf (was aber im Grundbuch nicht zu erkennen ist).

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