Eine Eigentümerversammlung beschloss (2009 ./. x Jahre), dass Eigentümer die in ihrer eigenen Wohnung wohnen Hunde halten dürfen.
Vermietet hingegen ein Eigentümer seine Wohnung, soll es dem Mieter grds. nicht gestattet sein einen Hund zu halten.
Auch wenn das Einverständis des entsprechenden Eigentümers bestünde, dass seine Mieter einen Hund halten dürfen, soll es laut Eigentümerversammlung nicht gestattet sein.
Wie würden Sie eine Entsprechende Gestaltung einschätzen?
Bestünden Gestaltungsmöglichkeiten (ggf. Treuhandverträge) die es möglich machen ein solches Verbot, zu „umgehen“?
Ich bin Rechtsreferendar und musste vor kurzem eine siebenbändige Akte bearbeiten, die mich wirklich gequält hat. In ihr ging es um die Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung. Denn man höre und staune: Viele Beschlüsse sind anfechtbar, andere sogar nichtig.
Wenn das stimmen würde, was du hier schreibst, hätte ich diese schreckliche Akte nicht bearbeiten müssen. Das hätte mir zwei Wochen Kummer erspart.