in jeder öffentlichen Stellenausschreibung steht:
Behinderte werden bevorzugt.
wir begrüßen die bewerbung von Frauen
Bewerber für diese Laufbahn müssen jünger als 30 Jahre sein.
weiter dürfen nur Deutsche auch deutsche Beamte werden und der dritte Sohn einer Familie braucht keinen Wehrdienst zu leisten.
Verstößt der Staat somit nicht vehement gegen seine den Firmen aufgepreßte Anti-Dikriminierungsgesetze und riskiert somit millionenfach auf Schadensersatz verklagt zu werden?
nö, 95% aller Klagen gegen den Staat verliert der Kläger, 3%enden mit Vergleich und 2 % werden gewonnen, wobei die Schadenersatzfrage, wieder eine ganz andere ist. Hat mal ein renomierter Verwaltungsrechter aus Hamburg gesagt.
LG
Der Mikesch
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Hallo,
nein, es liegt hier überwiegend kein Verstoß vor. Relevant ist hier übrigens nicht das Antidiskriminierungsgesetz, sondern Art. 3 GG oder Art. 33 GG (bei Beamten).
Der Grund liegt darin, dass sowohl das Antidiskriminierungsgesetz als auch der Gleichheitsgrundsatz Ungleichbehandlungen und somit auch solche Differenzierungen keineswegs untersagen. Es besteht einzig die Notwendigkeit, dass ein vernünftiger Grund für eine solche Auswahl vorliegt.
Die Bevorzugung von Behinderten dient deren Integration in die Gesellschaft. Alterbeschränkungen sind hinsichtlich der zu erwartenden Arbeitszeit zulässig, die Anknüpfung an die Staatsbürgerschaft für das Beamtentum dient der Identifikation des Beamten mit dem Staat.
Einzig die Bevorzugung von Frauen bei gleicher Qualifikation ist wohl rechtswdidrig. Hier ist aber noch keine Klage bis zum BVerwG gekommen, da die Kläger zuvor doch befördert wurden.
Und zu den unten genannten Zahlen: Dass 95 % (oder so) der Klagen gegen den Staat verloren gehen, ist absolut falsch. Behörden machen genauso Fehler wie jeder andere. Hier wird nur zuvor meist die Anordnung zurück genommen und das Verfahren ist erledigt.
Gruß
Dea
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