Diskrimminierung?>ungleiche Behandlung>Zulassung

Hallo,

erst mal Danke für Alles bisherige …

Folgernder Sachverhalt:

Person 1: Hat Abi und noch nix geschafft …
Person 2: Hat abgeschlossene Ausbildung und dazugehörige Meisterprüfung

Zulassung zur Prüfung z.B. Steuerberater:

Person 1 muss z.B. 4 Jahre studieren und etwas Berufspraxis und bekommt dann die Zulassung zur Prüfung

Person 2 hat für Ausbildung und Meisterprüfung auch schon sein 4 Jahre hingelegt und muss aber 7 ! Jahre Berufspraxis vorweisen.

Das ist schon mal ein Punkt an dem das Hier, entscheidend auseinanderklafft, mal abgesehen von Fragen der Bildungsqualität …

Würde Person 2 jetzt die Prüfung früher machen wollen, soll er nach mal 4 Jahre studieren und Berufpraxis vorbringen und das obwohl es überwiegend derselbe Mist ist, denn Person 2 schon in Ausbildung und Meisterprüfung gelernt hat.
Man könnte ja meinen, dass man diese Zeit irgendwie angerechnet bekommt, sodass hier vielleicht ein Studium von 1 Jahr ausreicht, was aber angeblich nicht der Fall ist.

Mit anderen Worten, Person 2 die schon soviel geleistet hat und vorzuweisen wird so gestellt und betrachtet wie Person 1, der noch garnix geleistet hat.

Da stellen sich die Fragen:

Wie kann das hier in Deutschland sein, einem Land das doch so Fortschrittlich und Sozial Gerecht sein will ?

Ist das nicht eine Form von Diskriminierung ?

Verstößt das nicht gegen das Grundgesetzt bzw. entsprechnend zuständige Gesetze ?

Ein jeder der eine Ausbildung hat und die Meisterprüfung gemacht hat und was auch im Vergleich zum Studium nicht ohne ist, und um einiges teuer und das in kürzerer Zeit fällig als ein Studium ist, muss sich doch verarscht und diskriminiert vorkommen. Von gleichen Chancen kann auch nicht mehr die Rede sein …

Ich denke das ist ein ziemlich starkes Stück …
Wie sieht es tatsächlich aus ?

Grüße

WerWeissWas2

das was du geschrieben hast, muss ich jetzt nicht wirklich verstehen?

vnA

Hallo,

Hallo auch!

erst mal Danke für Alles bisherige …

Gerne geschehen!

Würde Person 2 jetzt die Prüfung früher machen wollen, soll er
nach mal 4 Jahre studieren und Berufpraxis vorbringen und das
obwohl es überwiegend derselbe Mist ist, denn Person 2 schon
in Ausbildung und Meisterprüfung gelernt hat.

Ich bin nicht sicher, ob man im Studium überwiegend denselben „Mist“ lernt, den man in Ausbildung und Meisterprüfung lernt, insbesondere auch, weil eine Meisterprüfung nicht in einem kaufmännischen Beruf abgelegt werden kann. Für eine Steuerberaterprüfung wäre ein BWL- oder Jurastudium die Voraussetzung der Wahl.

Man könnte ja meinen, dass man diese Zeit irgendwie
angerechnet bekommt, sodass hier vielleicht ein Studium von 1
Jahr ausreicht, was aber angeblich nicht der Fall ist.

Es muss ein abgeschlossenes Studium sein, meist ist dafür eine Regelstudienzeit notwendig.

Da stellen sich die Fragen:

Wie kann das hier in Deutschland sein, einem Land das doch so
Fortschrittlich und Sozial Gerecht sein will ?

Es ist auf jeden Fall skandalös! Kämpfe dagegen an, z.B. mit einer Petition beim Hessischen Landtag!

Ist das nicht eine Form von Diskriminierung ?

Ja, schon, aber keine Diskriminierung nach dem Antidiskriminierungsgesetz.

Verstößt das nicht gegen das Grundgesetzt bzw. entsprechnend
zuständige Gesetze ?

Möglicherweise verstößt das gegen das Grundrecht auf freie Berufsausübung. Du kannst Dich auf das Grundgesetz direkt berufen und Klage einreichen. Eventuell bleibst Du aber auf Gerichts- und Anwaltskosten sitzen…

Ein jeder der eine Ausbildung hat und die Meisterprüfung
gemacht hat und was auch im Vergleich zum Studium nicht ohne
ist, und um einiges teuer und das in kürzerer Zeit fällig als
ein Studium ist, muss sich doch verarscht und diskriminiert
vorkommen. Von gleichen Chancen kann auch nicht mehr die Rede
sein …

Es ist tatsächlich ein Skandal, dass ein abgeschlossenes Studium in einigen Bereichen als höherwertiger angesehen wird, als eine Meisterprüfung. Auch diesbezüglich würde ich eine Petition empfehlen, aber diesmal eher beim Landtag des Saarlandes.

Ich denke das ist ein ziemlich starkes Stück …

Stimmt.

Wie sieht es tatsächlich aus ?

Hierzu wären weitere Nachforschungen notwendig. http://lmgtfy.com/?q=Steuerberater+Zulassung

Grüße

WerWeissWas2

Gruß, Bernd

Hallo,

Person 1: Hat Abi und noch nix geschafft …

Na Abi ist doch schon mal was, das nicht jeder schafft. Außer vielleicht in Bremen. :o)

Person 2: Hat abgeschlossene Ausbildung und dazugehörige
Meisterprüfung
Zulassung zur Prüfung z.B. Steuerberater:
Person 1 muss z.B. 4 Jahre studieren und etwas Berufspraxis
und bekommt dann die Zulassung zur Prüfung

Also 4 Jahre Studium der Altägytologie reicht z.B. nicht. Nicht mal wenn man es erfolgreich abgeschlossen hat, was erstmal die notwendige Bedingung wäre.

Person 2 hat für Ausbildung und Meisterprüfung auch schon sein
4 Jahre hingelegt und muss aber 7 ! Jahre Berufspraxis
vorweisen.
Das ist schon mal ein Punkt an dem das Hier, entscheidend
auseinanderklafft, mal abgesehen von Fragen der
Bildungsqualität …

Also was hier auseinander klafft, sind wohl die unterschiedlichen Bildungsinhalte. Ausbildung und Meister klingt für mich tatsächlich stark nach Handwerk und reicht niemals zur Zulassung zur Steuerberaterprüfung. Für einen Steuerberater, wären da wohl sowas wie Steuerfachangestellter und anschließend geprüfter Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt eher die Ausbildungsabschlüsse der Wahl.

Würde Person 2 jetzt die Prüfung früher machen wollen, soll er
nach mal 4 Jahre studieren und Berufpraxis vorbringen und das
obwohl es überwiegend derselbe Mist ist, denn Person 2 schon
in Ausbildung und Meisterprüfung gelernt hat.

Das könnte man vielleicht noch bei einem Metzger annehmen, der Medizin studieren möchte. Ist aber auch schon sehr weit hergeholt. Bei welchem Handwerk ist man denn mindestens so nah an der Steuerberatung dran, wie ein Metzger am Chirurgen? Na oder wohl eher am Pathologen.

Man könnte ja meinen, dass man diese Zeit irgendwie
angerechnet bekommt, sodass hier vielleicht ein Studium von 1
Jahr ausreicht, was aber angeblich nicht der Fall ist.

Welchen Abschluss kann man denn nach einem Jahr bekommen?

Mit anderen Worten, Person 2 die schon soviel geleistet hat
und vorzuweisen wird so gestellt und betrachtet wie Person 1,
der noch garnix geleistet hat.

Also Person 1 muss, um zur Prüfung zugelassen zu werden

  1. zwei bis drei Jahre Schule mehr vorweisen
  2. mindestens 8 Semester Studium (erfolgreich abgeschlossen und im richtigen Fach)
    und 3. noch 2 Jahre einschlägige Berufspraxis nachweisen.
    Macht insgesamt mindestens 8 Jahre, wenn alles optimal läuft und nahtlos aufeinander folgt.

Wie kann das hier in Deutschland sein, einem Land das doch so fortschrittlich und sozial gerecht sein will ?

Was ist daran ungerecht?

Ist das nicht eine Form von Diskriminierung ?

Ja. Wenn man Ungleiches unterscheidet, nennt man das auch Diskriminierung. Diese eigentliche Bedeutung kann einem Abiturienten oder Studenten wirtschafts-/ingenieurwissenschaftlicher Fächer eigentlich nicht verborgen bleiben. Das könnte somit schon mal ein Beleg dafür sein, dass man da doch nicht überall den gleichen Mist lernt.

Verstößt das nicht gegen das Grundgesetzt bzw. entsprechnend
zuständige Gesetze ?

Nein.

Ein jeder der eine Ausbildung hat und die Meisterprüfung
gemacht hat und was auch im Vergleich zum Studium nicht ohne
ist, und um einiges teuer und das in kürzerer Zeit fällig als
ein Studium ist, muss sich doch verarscht und diskriminiert
vorkommen. Von gleichen Chancen kann auch nicht mehr die Rede
sein …

Es wird doch sicher auch nicht jeder Hauptschüler einfach so zur Meisterprüfung zugelassen?

Ich denke das ist ein ziemlich starkes Stück …
Wie sieht es tatsächlich aus ?

Also tatsächlich liegen die Durchfallquoten meist über 50%, bezogen auf diejenigen, die überhaupt zur Prüfung antreten. Meist treten ca. 20% die die Zulassung nicht haben gar nicht erst an.
Bei einer weiteren Differzierung fällt jedoch auf, dass eine positive Korrelation zwischen Berufspraxis und Bestehensquote besteht. Allerdings muss man allein davon wiederum auch nicht zwangsläufig eine allgeingültige Bewertung ableiten können.

Grüße

Mit anderen Worten, Person 2 die schon soviel geleistet hat
und vorzuweisen wird so gestellt und betrachtet wie Person 1,
der noch garnix geleistet hat.

Dein Denkfehler liegt darin, dass du Leistung mit Erwerbsarbeit gleichsetzt.

Gruß

Einige scheinen hier wirklich ein Problem zu haben
Hallo,

einige scheinen hier wirklich ein Problem zu haben. Im Grunde hatte ich mich verständlich ausgedrückt, aber dennoch sind manche nicht in der Lage richtig zu lesen, geschweige haben etwas brauchbares beizutragen. Was diese Leute anbelangt, legt euren Salat woanders ab …

Ausbildung --> z.B Steuerfachangestellter
Meisterprüfung --> z.B Bilanzbuchhalter --> ja das ist hier die Meisterprüfung, was denn bitte sonst, wer will auch von einem Metzger diesbezglich brauchbare …
–> entpricht vom Bildungsniveau Stufe 6 --> vergleichbarer Bachlorstudiengang …
s. u.a. http://www.rechnungswesen-portal.de/News/Zugang-zum-…

Und was muss man jetzt auf dem Leistungsbegriff bitte so rumhacken ?

Auch jemand der SFA-Ausbildung und die passende Meisterprüfung (Bilanzbuchhalter) gemacht hat, kann Abitur haben und brauch hier nicht reingezogen zu werden.

Ist das so schwer ?

a) Ausbildung und Meisterprüfung --> ist bezogen auf die rein berufliche Qualifikation eine Leistung !

b) Einfach nur Abitur haben --> ist in dem Zusammenhang noch keine Leistung !

Wie kann es dann sein das hier a) und b) hier gleichgestellt werden und gewissermaßen behauptet das diese Abschlüsse von a) nix Wert sind … , im bezug auf die Zulassung ?

Daraus resultiert die Ungleichbehandlung und damit ist es Diskriminierung die möglicherweise gegen das Gesetz verstößt und sich ggf. aus dem AGG ableitet. !

Die Frage ist auch ob eine solche Angelegenheit, mit entsprechender Argumentation, nicht auch ein Fall für das Bundesverfassungsgericht sein könnte ?

So gut kenne ich mich mit den Gesetzen nicht aus, daher hat es mich einfach mal interessiert.

Und Bitte, keine haltlosen Kommentare mehr von Flamern, geht woanders spielen.

VG

werweisswas2

‚Einige scheinen hier wirklich ein Problem zu haben‘
Stimmt

vnA