Hallo
Was wir nicht brauchen muss weg. Das ist wie beim Aufräumen des Kellers, da kommt auch alles zum Müll, was wir nicht brauchen.
Meiner Meinung nach ist dieser Satz äusserst geschmacklos. Ich
frage mich dabei aber auch, ob solch eine Aussage bereits eine
Volksverhetzung darstellen würde?
Nein, nicht jede Geschmacklosigkeit in Bezug auf andere Personengruppen ist eine Volksverhetzung.
Vorliegend wäre § 130 II StGB zu prüfen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Absatz 3), die zum Hass gegen eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder ihre Menschenwürde dadurch angreifen, dass sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
Ich sehe das Problem darin, dass er nicht zum Hass aufruft, sondern seine Meinung kundtut, dass die Moslems ausgewiesen werden sollten. Dass dies rechtsstaatlich zu geschehen hätte, stellt er nicht infrage. Somit fehlen neben Hass auch Gewalt und Willkür. Und die Sache mit dem Müll war ein Beispiel, kein Vergleich. Aber man wundert sich, auf welch schmalem Grat manche Zeitgenossen wandeln, ohne es zu merken.
Gruß
smalbop