Diskussion zur steuerlichen Erfassung

Hallo zusammen!

Gerne würde ich mit euch eine hypothetische GmbH Gründung durchsprechen. In einem solchen Falle würde man ja den folgenden Fragebogen vom Finanzamt erhalten, auf welchen sich diese Diskussion stützen soll: https://www.formulare-bfinv.de/ffw/catalog/openForm…

Nehmen wir ferner an, dass sich die GmbH dem Zweck der privaten Vermögensverwaltung widmet und Ihren Sitz in Deutschland hat. Der Geschäftsführer dagegen arbeitet hauptberuflich in der Schweiz, ist dort steuerpflichtig und alleiniger Gesellschafter der GmbH.

Folgende Fragen seien mit diesen Hintergrundinformationen in den Raum gestellt:

Zeile 84: Die Erstellung einer Eröffnungsbilanz wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden. Könnte man in diesem Zusammenhang auch das Einnahmen/Überschussverfahren wählen?

Hat diese Wahl möglicherweise einen Einfluss auf die Finanzamt-Einschätzung zum Anlageverhalten der GmbH? Bei dieser Frage sei auf folgenden Sachverhalt verwiesen: http://www.deloitte-tax-news.de/steuern/unternehmens…
Eine Klassifizierung als Finanzunternehmen sollte in diesem Fall vermieden werden.

Zeile 97: Ist hier die hauptberufliche Tätigkeit gemeint oder die Tätigkeit, die der Anteilseigner in Bezug auf die Gesellschaft ausführt (e.g. Geschäftsführer)?

Die folgenden Punkte beziehen sich auf die finanziellen Rahmenbedingungen der GmbH. Da sich die Tätigkeit der GmbH am „Spardosen“-Modell orientiert und komplett auf die langfristige Kapitalanlage in Form von Wertpapieren abzielt, stellt sich die Frage inwieweit die folgenden Angaben gemacht werden können. Gehen wir vom Ziel einer 10%igen Rendite p.a. aus und das sich das Eigenkapital zusätzlich in unregelmäßigen Abständen durch Einzahlungen erhöht.

Zeile 200: Wird der Gewinn mit 10% (angenommene Rendite) auf das Anfangskapital oder geschätztes „Durchschnitts“-Kapital für 2012 errechnet?

Zeile 201: 5% des Gewinns in 200 (nach § 8b KStG); Dividenden werden bei 203 berücksichtigt.

Zeile 202: Könnten hier die Gründungskosten und Transaktionskosten der Wertpapier(ver)kaufaufträge angerechnet werden, d.h. ca. 500 EUR + 1-2% des Kapitals (aus 200).

Zeile 203: Wie wird der Gewerbeertrag genau berechnet? Wird dieser ebenfalls auf die 5% steuerbares Einkommen verrechnet (also ca. 15% mal 5% des Kapitals) oder sind Aktiengewinne freigestellt und nur vereinnahmte Dividenden sind Gewerbesteuerpflichtig?

Zeile 211-228: Wäre der Umsatzsteuer-Abschnitt überhaupt relevant, wenn die Geschäftstätigkeit der GmbH keinen Austausch von Waren vorsieht? Ich nehme an, dass hier lediglich bei 213 ein Häkchen gemacht werden sollte – die Kleinunternehmer-Regelung sollte hier zum tragen kommen.

Ich würde mich über eine rege Teilnahme an dieser Diskussion freuen.

Beste Grüsse

Hallo,

dafür kann ich Ihnen nur einen Steuerberater empfehlen!

Gruß Merger

dafür kann ich Ihnen nur einen Steuerberater empfehlen!

Gruß Merger

Dieser Antwort kann ich mich nur anschließen und ergänzen, daß z. B. eine Einnahme-Überschuß-Rechnung keine (Eröffnungs-) Bilanz sein kann.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald