‚Zivil‘ heisst…
Hallo Mirko
„Civis“ ist ein lateinisches Wort wird mit „Bürger“(-in) übersetzt.
„Zivil“ ist nichtmilitärisch im weitesten Sinn.
Im Zusammenhang mit dem Krieg meine ich damit Leute ohne Uniform, die sich selber nicht tätig am Krieg beteiligen und gar nicht beteiligen können, d. h. keine Waffen besitzen (z. B. auch keine Handfeuerwaffe zur „Selbsthilfe“ zu Hause haben), nicht Kriegspartei spielen (z. B. nicht freiwillig Partisanen beherbergen), nicht wesentlich für die Kriegswirtschaft arbeiten (wer bspw. in einer Munitionsfabrik arbeitet, ist höchstens am Feierabend als Zivilist zu betrachten, aber was soll man von der Arbeitszeit sagen?) und Ähnliches.
Wenn Zivilisten nun ihre Soldaten aufstacheln gegen den Feind, sie anspornen zu Krieg und Grausamkeit, können sie allerdings doch immer noch als nichtmilitärisch gelten. Selbst wenn ganze Städte mit brennender Überzeugung eine kriegstreiberische Führung wählen und ihr huldigen, sind die Leute in diesen Städten dennoch deswegen nicht militärisch handelnde Personen. Eine Anstiftung ist eben nicht Freibrief zum Kampf wie die Tat.
Wenn Soldaten anlässlich von Kampfhandlungen „nebenbei“ ein Vorratslager dort wohnender Bürgerinnen und Bürger eines Landes leeren, kommt es auf die Lage der Betroffenen an.
Wenn Angriffe sich nicht gegen Leib und Leben der Zivilbevölkerung, sondern allein gegen die Versorgung oder gegen Mahn- und Denkmäler richten, kann man darin meistens einen Zusammenhang zur Schwächung des Feindes erblicken.
Damit ist zwar noch nicht gesagt, was erlaubt ist, wenn es sich nur um Stärkung der eigenen Moral handelt. Es stellt sich jedoch auch hier die Frage nach der Verhältnismässigkeit: Ist es verhältnismässig, zur Hebung der Moral von sagen wir tausend Soldaten (=etwa einem Regiment oder grossen Bataillon) ein für diese nicht überlebenswichtiges Vorratslager, das hundert Zivilisten gehört, zu plündern? Ein Kommandant, der sich dafür entscheidet, hat noch nicht unbedingt gegen Leib und Leben der Bevölkerung gehandelt.
Er hat aber eine Verantwortung auf sich geladen: Wenn die Bevölkerung an Leib und Leben Schaden nimmt, hat er eine gewisse Schuldigkeit, diesen Schaden zu begrenzen, denn er hat ja bewusst am Schaden mitgewirkt, d. h. er sollte bestraft werden, wenn sich herausstellt, dass die Bevölkerung massiven Schaden davongetragen hat und er nichts dagegen getan hat, obwohl er vorher den Befehl oder die Erlaubnis zur Plünderung gab und den Schaden vielleicht gar kommen sah.
Gruss
Mike