Der Disporahmen liegt im Ermessensspielraum der Bank. Wie die Aussage der Berterin zu verstehen ist, fragst Du Sie am besten selbst. Grundsätzlich sollte Dir aber klar sein, daß der Disporahmen an einen regelmäßigen Gehaltseingang und eine ordentliche Kontoführung gebunden ist. Zu einer ordentlichen Kontoführung gehört es, daß man Überziehungen des Dispos vorher abspricht. Mal angenommen wir wären Freunde und Du bräuchtest Geld, dann würdest Du ja auch nicht an meinen Geldbeutel gehen und Dir einfach das Geld nehmen, sondern vorher fragen und mir gleich mitteilen wofür es ist und wann ich es wieder bekomme. Genauso soll es auch bei der Bank laufen. Geh zur Beraterin und besprich mit Ihr die Lage. Auf jedenfall ist zu klären, wie der weitere Kreditbedarf aussieht und wie sich die Rückführung gestaltet. Reicht das Arbeitslosengeld aus? sind Nebenjobs für Sondertilgungen möglich? Kannst Du Dein Konsumverhalten vorübergehend einschränken, damit Rechnungen kurz- bis mittelfristig reduziert werden? Gibt es eventuell einen Bürgen, der bei einem Totalausfall für Dich einspringen kann? Wie sieht die Arbeitssuche aus? … Zeig der Beraterin, daß Du selbst an der Rückführung interessiert bist. Und am Ende noch ein Tipp: Wenn Du mit der Bank die Dispoüberziehung im Vorfeld absprichst, dann bitte doch auch gleich darum, daß für diese Überziehung der normale Sollzinssatz und nicht noch der Überziehungszinssatz gilt. Ich habe das bei meinen Kunden gerne als „Belohnung“ für deren Mühen zur Rückführung gemacht. Schließlich hatte ich bei einem Kunden, der sich bemüht hat und mich auf dem Laufenden hielt weniger arbeit
.
Ach ja, nicht zu vergessen sind die Folgen, wenn die Bank die unabgesprochene Überziehung nicht genehmigt und Lastschriften zurückgibt. Deine Bank nimmt in der Regel eine Rückgabegebühr von 5-15 €, die Bank des Lastschrifteinreichers hat auch nochmal einen Betrag in ähnlicher Höhe drauf und der Lastschrifteinreicher belastet Dich am Ende auch noch mit seinen Kosten der Rücklastschriftbearbeitung. Da kommen mal schnell Kosten von 20-30 € für eine zurückgegeben Lastschrift zu Stande. Die kannst Du vermeiden, wenn Du Dich vorher meldest und das Vorgehen absprichst.