Liebe/-r Experte/-in,
mich würdeIhre Meinung bzw. Informationen zu folgendem sachverhalt interessieren:
Eine Bekannte von mir hat vor einigen Jahren ihrer Mutter einen Gefallen getan und dieser, da ALG II Empfänger, ein Unterkonto auf Ihrem Girokonto eingerichtet. Im Nachgang wurde dann durch die Bank, ohne Wissen meiner Bekannten, deren Mutter ein Dispositionskredit eingeräumt, der mittlerweile nicht unerheblich in Anspruch genommen wurde. Nunmehr informierte die Bank meine Bekannte über die Inanspruchnahme des Dispos, dessen Höhe und (!!!) dass sie ggf. für die Inanspruchnahme haften könne.
Nunmehr würde mich interessieren, inwieweit dies rechtens ist und wie sie sich ggf. gegen den Haftungsanspruch wehren könnte.
Vielen Dank für Eure freundliche Hilfe,
Axel
hi axel,
ergänzende frage mal vorab:
was bitte ist denn unter einem „unterkonto“ eines girokontos zu verstehen? hat die mutter ein „eigenes“ konto auf den namen der tochter bekommen (also konto läuft auf tochter, aber die mutter verfügt fleißig darüber)? oder hat die mutter vollmacht bekommen?
so ganz blick ich´s noch nicht…
gruß, boris
Hallo,
wenn das KOnto auf Deine Bekannte läuft und die Mutter nur Bevollmächtigte ist, dann haftet Deine Bekannte der Bank gegenüber für alle Transaktionen Deiner Mutter, also auch für negative Salden - einer der Gründe warum man sich genau aussuchen sollte, wem man solche Vollmachten einräumt.
Auf zivilrechtlichem Wege kann sich die Bekannte das Geld dann von der Mutter zurück erstreiten, aber Geschäftspartner der Bank aus den Kontverträgen ist nur der Kontoinhaber, nicht der Bevollmächtigte.
Grüße
Uwe
Nunmehr würde mich interessieren, inwieweit dies rechtens ist
und wie sie sich ggf. gegen den Haftungsanspruch wehren könnte.
Die Frage ist eher: Wie kannst Du Dich gegen die berechtigten Ansprüche der Bank wehren?
Du hast nämlich bei Kontoeröffnung unterschrieben, daß das Konto auf eigene Rechnung geführt wird. Geldtransfere an Dritte sind eine Kontonutzung, die nicht vereinbart wurde! Lies einfach mal in den AGB’s nach.
Die Bank hat in jedem Fall einen Anspruch auf Rückzahlung des Dispos gegenüber Dir, und wird Dir eventuell bei schlecht gelauntem Sachbearbeiter (und wenn sie Dich nicht als Kunde behalten möchte), falls Du wegen dem Dispo irgendwie meckern solltest, das Konto kündigen.
An Deiner Stelle würde ich den Ball gaaanz flach halten.
Hallo,
Du hast nämlich bei Kontoeröffnung unterschrieben, daß das
Konto auf eigene Rechnung geführt wird. Geldtransfere an
Dritte sind eine Kontonutzung, die nicht vereinbart wurde!
Lies einfach mal in den AGB’s nach.
das steht nicht in den AGB, sondern in den Kontoeröffnungsunterlagen, von denen „die Bekannte“ eine Kopie haben sollte.
Rest richtig.
Gruß
Christian
Hallo Axel,
grundsätzlich werden Dispositionskredite relativ formlos eingerichtet, d.h. es ist kein Vertrag dazu erforderlich. Aufgrund eingehender Gehälter kann die Bank im Interesse des Kundne eine Dispositionsgrenze (Limit) einrichten, bis zu der sie eine (vorbergehende) Kontoüberziehung toleriert. Diese Einräumung wird dem Kontoinhaber immer schriftlich mitgeteilt. Möchte er diese Linie nihct nutzen, kann er widersprechen- oder sie später verändern bzw. löschen lassen.
Gefallen in Gelddingen sollte man sich selbstredend genau überlegen. Es gibt schon Gründe, warum Sozalleistungen wie z.B. Hartz IV-Gelder, nicht bevorschusst werden dürfen. Der eindeutige Verstoß gegen das Geldwäschegesetz ist auch nicht unproblematisch. Daher: Hände weg von solchen „Gefallen“.
LG
Ute