Hallo,
gibt es so etws wie eine Regel bei Banken, das wievielfache der monatlichen Eingänge sie als Dispo erlauben?
Grüße
Carsten
Hallo,
gibt es so etws wie eine Regel bei Banken, das wievielfache der monatlichen Eingänge sie als Dispo erlauben?
Grüße
Carsten
Hallo!
Naja, das ist bestimmt überall unterschiedlich, der Normalfall ist das zwei- oder dreifache des Gehalteingangs. Aber es macht auch einen Unterschied, ob jemand ein Gehalt von 800 EUR oder 3000 EUR hat. Das liegt dann im Ermessen des Beraters, und der Kunde sollte bei mehr auch erklären können, wofür er so viel Limit benötigt… schließlich ist der Dispo zur kurzfristigen Überziehung gedacht…
Grüße
Deli
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Hallo Deli,
das ist bestimmt gut gemeint, aber nicht ganz richtig.
Pauschale Regeln gibt es definitiv nicht. Wichtig ist für die Bank, welche Einnahmen und welche Ausgaben vorliegen, welche Schulden und Vermögen vorhanden sind. Darüber hinaus ziehen viele Banken noch verschiedene andere Kriterien zu Rate (das kann vieles sein, vom Geburtsjahr über die Dauer der Beschäftigung beim Arbeitgeber, den Schufa-Score, die Dauer der Kundenbeziehung etc.).
Errechnet wird normalerweise die Gesamtbonität des Kunden. Passt der gewünschte Dispo in diese Berechnungen, wird die Bank ihn wahrscheinlich gewähren. Die Frage nach der Verwendung ist insbesondere bei einer Dispolinie höchstens Small-Talk, sollte aber normalerweise gar nicht auftauchen.
Gruß
Ramona
Hallo nochmal,
der Normalfall
ist das zwei- oder dreifache des Gehalteingangs. Aber es macht
auch einen Unterschied, ob jemand ein Gehalt von 800 EUR oder
3000 EUR hat. Das liegt dann im Ermessen des Beraters, und
der Kunde sollte bei mehr auch erklären können, wofür er so
viel Limit benötigt… schließlich ist der Dispo zur
kurzfristigen Überziehung gedacht…
ich sehe gerade, dass Du Bankkauffrau „mit Zusatzquali“ bist - erstaunt mich schon, dass Du dann so etwas schreibst.
Gruß
Ramona
Hallo,
ich sehe gerade, dass Du Bankkauffrau „mit Zusatzquali“ bist -
erstaunt mich schon, dass Du dann so etwas schreibst.
mich nicht, weil sie recht hat. Ein Dispo wird in der Tat ohne Prüfung der Vermögensverhältnisse vergeben, sondern lediglich auf Basis des Nettogehalts - geordnete Kontoführung vorausgesetzt.
Was Du schriebst gilt für die Vergabe eines „normalen“ Kredites wie Ratenkredit o.ä.
Gruß
Christian
Hallo Christian,
mir fallen auf Anhieb drei national tätige Banken ein, die die Dispolinie als Teil des Gesamtengagements betrachten und auch entsprechend prüfen. Natürlich muss das nicht für „alle“ gelten.
Was Du schriebst gilt für die Vergabe eines „normalen“
Kredites wie Ratenkredit o.ä.
Gruß
Ramona
Hallo,
mir fallen auf Anhieb drei national tätige Banken ein, die die
Dispolinie als Teil des Gesamtengagements betrachten und auch
entsprechend prüfen.
natürlich wird eine Dispolinie als Teil des Gesamtengagements betrachtet, wenn es denn aus mehr als nur der Dispolinie besteht, und natürlich findet dann auch im Rahmen der internen und externen Regularien bei Einräumung und dann auch periodisch eine Kreditprüfung statt. Wird aber nur eine Dispolinie eingeräumt, bleibt es bei der von mir und Deli geschilderten Vorgehensweise.
Eine genaue Einzelfallprüfung wie etwa bei einer Baufinanzierung wäre angesichts der geringen Volumina, der breiten Streuung und der vergleichsweise hohen Verzinsung auch absoluter Hirnriß und würde sich zu dem noch nicht rechnen, weil die Personalkosten höher wären als das entgangene Risiko. Im übrigen erlauben die MARisk explizit einen vereinfachten Kreditprozeß im nicht-risikorelevanten Kreditgeschäft (vgl. BTO 1.1. bzw. Erläuterungen dazu) und mir ist kein Institut bekannt, daß einen noch größeren Aufstand betreiben würde, als die MARisk ohnehin schon vorgeben.
Gruß
Christian
Wird aber nur eine
Dispolinie eingeräumt, bleibt es bei der von mir und Deli
geschilderten Vorgehensweise.
Die von Deli geschilderte Verfahrensweise wäre Einräumen des dreifachen Nettoeinkommens nach Ermessen des Bearbeiters, insbesondere unter kritischer Würdigung des vom Kunden darzustellenden Verwendungszwecks.
Ohne E&A, ohne Schufa, ohne Scoring. Wenn Du das wirklich so siehst, glaube ich Dir (ernsthaft!) und bin erstaunt, wieviel sich in zwei Jahren (NB: im Retail!) geändert hat.
Gruß
Ramona
Wird aber nur eine
Dispolinie eingeräumt, bleibt es bei der von mir und Deli
geschilderten Vorgehensweise.Die von Deli geschilderte Verfahrensweise wäre Einräumen des
dreifachen Nettoeinkommens nach Ermessen des Bearbeiters,
insbesondere unter kritischer Würdigung des vom Kunden
darzustellenden Verwendungszwecks.
Der Verwendungszweck wird erst dann interessant, wenn der gewünschte Betrag den üblichen Rahmen (Faktor 2-3 zum Nettoeinkommen) übersteigt, was Deli auch so geschrieben hatte. Im Normalfall wird man, sofern es tatsächlich einen konkreten Verwendungszweck gibt, ohnehin eher zu einem anderen Produkt greifen als ausgerechnet zum Dispo.
Gruß
Christian
ich sehe gerade, dass Du Bankkauffrau „mit Zusatzquali“ bist -
erstaunt mich schon, dass Du dann so etwas schreibst.Gruß
Ramona
Wow, du kannst lesen, herzlichen Glückwunsch. Und was willst du mit diesem unqualifizierten Statement aussagen?
Hallo Deli,
das ist bestimmt gut gemeint, aber nicht ganz richtig.
Gut gemeint war gar nichts, ich spreche aus Erfahrung.
Pauschale Regeln gibt es definitiv nicht.
Hab ich nie behauptet.
Wichtig ist für die Bank, welche Einnahmen und welche Ausgaben vorliegen, welche
Schulden und Vermögen vorhanden sind. Darüber hinaus ziehen
viele Banken noch verschiedene andere Kriterien zu Rate (das
kann vieles sein, vom Geburtsjahr über die Dauer der
Beschäftigung beim Arbeitgeber, den Schufa-Score, die Dauer
der Kundenbeziehung etc.).
Errechnet wird normalerweise die Gesamtbonität des Kunden.
Passt der gewünschte Dispo in diese Berechnungen, wird die
Bank ihn wahrscheinlich gewähren.
Errechnet eben nicht, eine Haushaltsrechnung etc. macht man bei einem „richtigen“ Kredit.
Die Frage nach der
Verwendung ist insbesondere bei einer Dispolinie höchstens
Small-Talk, sollte aber normalerweise gar nicht auftauchen.
Lies doch mal im Zusammenhang!!! Wenn ein Kunde mit Netto 1.500,- einen Dispo von 8.000,- möchte, frag ich ihn schon, warum er so viel zu denken braucht! Würde dir das nicht seltsam vorkommen?
Hallo Christian,
was den Verwendungszweck angeht, gebe ich dir gerne recht.
Auch das von dir beschriebene Verfahren, wird durchaus noch von einem Grossteil der Banken angewandt.
3 Netto Gehälter war im übrigen früher eine Grenze, bei der sich die Banken über die Hermes (?) versichern konnten (ist das nohc so? Ich weiss es nicht) und so theoretisch keinem Ausfallrisiko unterlagen.
Immer mehr Banken gehen jedoch dazu über nicht so ohne weiteres einen Dispokredit zu vergeben, sondern zsätzliche Bonitätsrüfungen vor zu nehmen-
Wie du allerdings richtig feststellst, ist die gegebene Beschreibung die eines Kleinkredites/Konsumkredites/Verbraucherkredites kaum auf den Dispokredit zutrifft.
Vielleicht könnte uns Uwe ja verraten wie es seine Sparkasse handhabt?
Gruss Ivo
Na, meine Liebe, dann zieh Dir den Schuh doch einfach nicht an!
Ich habe den Bankfachwirt schon immer für eine ganz großartige Ausbildung mit einem wahnsinnigen Karrierepotential und einer hochtalentierten Teilnehmerschaft gehalten. Schön, dass Du das bestätigst.
Wow, du kannst lesen, herzlichen Glückwunsch. Und was willst
du mit diesem unqualifizierten Statement aussagen?
Na, meine Liebe, dann zieh Dir den Schuh doch einfach nicht
an!
Ich habe den Bankfachwirt schon immer für eine ganz großartige
Ausbildung mit einem wahnsinnigen Karrierepotential und einer
hochtalentierten Teilnehmerschaft gehalten. Schön, dass Du das
bestätigst.
Ich finde auch, dass der Bankfachwirt nicht mit einem Hochschulstudium vergleichbar ist.
hm, beim letzten Mal warst du noch Diplom-Betriebswirtin, jetzt nur noch Kauffrau…
also mal ganz im Ernst: Ich habe nichts falsches geschrieben, nur wenn du nicht lesen kannst oder nicht verstehst, was der Poster fragen will, kann ich dir auch nicht helfen.
Ob eine Fortbildung als Fachwirt oder über eine Hochschule besser/ qualifizierter ist, steht hier nicht zur Debatte. Aber dein Posting zeigt mir, dass du keins von beiden vorweisen kannst.
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