Hi,
es wurde schon gesagt. Es gibt eine Vereinbarung aller Banken über sogenannte Textschlüssel (TS). Eine Auflistung findest Du z.B. hier :
http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/textslbelege.html
Als früher der Zahlungsverkehr noch beleghaft war, standen diese Schlüssel auf jedem Vordruck. Auf den ganz alten mit zwei Teilen stand auf dem Sollbeleg TS 20 und auf dem Habenbeleg TS 51.
Heute findest Du z.B. auf einer Scheckeinreichung immer noch den Textschlüssel 50 oder 70. Dieser Schlüssel wird auch in der Buchung mit verarbeitet, damit auf Deinem Auszug dann auch „Scheckeinreichung“ steht und nicht „Überweisung“ - das wäre die 51.
Es gibt in der Tat für Gehaltsüberweisungen und VL-Zahlungen separate Schlüssel (53 bzw. 54). Bei VL macht das auch Sinn, weil da sichergestellt werden muss, dass die nicht einfach so verfügt werden können.
In Deinem Fall würde ich zunächst mit der Bank sprechen. Es ist eine nette Idee, über den Habenumsatz aus „53er-Überweisungen“ gleich das Limit festzulegen, denn dann braucht man ja nicht mehr in die Verwendungszwecktexte gucken. Damit macht es sich die Bank aber etwas einfach. Geh hin und sage, dass Dein Gehalt leider mit dem Tetschlüssel 51 kommt, Du aber darum bittest, trotzdem den Dispo zu behalten. Die werden dann (wenn sie vernünftig sind) das prüfen und das so umsetzen. Wenn nicht, ist es entweder Zeit, die Bank zu wechseln, oder (wenn Du das nicht willst) solltest Du mal Dein Lohnbüro bitten, auf den Tetschlüssel 53 zu achten.
Gruss Hans-Jürgen
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