Dispositionsasssistent soll putzen

Wenn ich als Arbeitnehmer nachts in einer Firma die Verantwortung trage und den LKW nachts die Ware bereit stelle und ein Auge auf alles haben muss, z.b LKW Fahrer, Büro, Lager usw. Kann dann mein Vorgesetzter von mir verlangen das Lager zu putzen um Geld bei der reinigungsfirma zu sparen?
Muss ich das obwohl ich mit Lebensmittel arbeite mit aggressiven Reinigungsmitteln hantieren? Was sagt ihr? Im Arbeitsvertrag steht davon nichts. Welche Gründe könnte ich nennen die Sinn machen dieses nicht zu tun zu müssen.

Hi Tina,

wie ist denn eigentlich Deine Tätigkeit definiert ?
Mädchen für alles mit allen Konsequenzen ???
Oder Lademeister ? Kennst Du die rechtlichen Hintergründe ?
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag ?
MfG
Harley

Sehr geehrte Anfragende,

ich muss vorab darauf hinweisen, dass ich hier keine anwaltliche Beratung vollführe und meine Meinung diese Rechtliche Einschätzung auch nicht ersetzt.
Grundsätzlich ist Grundlage ihrer Tätigkeit, welche sie im Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers erfüllen müssen, im Arbeitsvertrag geregelt. Alle anderen Tätigkeiten „können“ sie erfüllen; oder auch nicht. Es obliegt Ihnen.
Wenn sie sich gegen diese artfremde Tätigkeiten wehren wollen, sollten sie sich mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt in Verbindung setzen.

Gründe für die Nichtausführung kann ich nicht nennen, da die Tätigkeit an sich schon rechtswidrig und vertraglich nicht vereinbart sind.

Grüße

Ich lese gerade in meinem Arbeitsvertrag das die Tätigkeit so definiert wird : Bereichsaufsicht Nachtbelader.So jetzt steht im Paragraf 2 2.2 unter Berücksichtigungen der geschäftlichen Erfordernissen eine andere oder zusätzliche Tätigkeit zuzuweisen .

Darf mein Arbeitgeber mich zum täglichen putzen verdonnern. Dazu kommt das,das putzen eine groß Aktion ist jeden Lagerplatz frei zumachen ist und zu reinigen mit saugen Staub wischen usw. Das muss doch von einer Reinigungs Firma gemacht sein die sich auskennt mit Putzmittel putzmaschienen usw. Außerdem hab ich nicht die benötigte zeit soll das nebenbei zu meiner arbeit machen. Was bedeutet geschäftliches Erfordernisse
Sehr geehrte Anfragende,

ich muss vorab darauf hinweisen, dass ich hier keine
anwaltliche Beratung vollführe und meine Meinung diese
Rechtliche Einschätzung auch nicht ersetzt.
Grundsätzlich ist Grundlage ihrer Tätigkeit, welche sie im
Rahmen des Direktionsrechtes des Arbeitgebers erfüllen müssen,
im Arbeitsvertrag geregelt. Alle anderen Tätigkeiten „können“
sie erfüllen; oder auch nicht. Es obliegt Ihnen.
Wenn sie sich gegen diese artfremde Tätigkeiten wehren wollen,
sollten sie sich mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt in
Verbindung setzen.

Gründe für die Nichtausführung kann ich nicht nennen, da die
Tätigkeit an sich schon rechtswidrig und vertraglich nicht
vereinbart sind.

Grüße

Das kann ich Ihnen auch nicht beantworten, was ihr Arbeitgeber mit ´geschäftlichen Erfordernissen´ meint. Ggf. ist auch bewusst ein solcher „Schwamm-Begriff“ benutzt worden, um solche derartige Aufträge zum Putzen ausgeben zu können.
Ich kann Ihnen nur raten, wenn sie diese Art von Aufgaben nicht übernehmen können/wollen, sich erst(!) mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt zusammenzusetzen und sich beraten zu lassen. Erst danach sollten sie sich mit Ihrem Arbeitgeber zusammensetzen und versuchen, die Angelegenheit zu klären. Denn es kann gut sein, dass sie gerichtlich gegen Ihren Arbeitgeber vorgehen müssen; sei es wegen der unangemessenen Tätigkeit oder ggf. eine vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung anzufechten.

Grüße

Vielen dank für die rasche Antwort. Ich war gestern beim Betriebsrat
Und habe die Sachlage wie hier geschildert. Die werden sich jetzt schlau machen
Und dann gebe ich hier Bescheid. Auf bald.

hallo tina
gegen eine reinigung kann man sich nicht wehren. wenn dei ag der meinung ist das die AN reinigen müssen, wird gereinigt. beim reinigen kann man persönliche schutzausrüstung tragen, so das es keine probleme gibt.
gruß paule

Hallo,
es ist nicht zumutbar als Reinigungskraft zu arbeiten, wenn diese Aufgaben nicht im Arbeitsvertrg mit aufgenommen sind. Sie können auf Ihren Arbeitsvertrag verweisen.

Grüße
gorbes