Hallo,
ich lese gerade, dass es sich bei z.B. den § 377 HGB „Untersuchungs- und Rügepflicht“ um ein dispositives Recht handelt, dessen Vorschrift durch individuelle Vereinbarung modifiziert oder ganz abbedungen werden kann. Wie erkennt man als Laie ob es sich bei einer Vorschrift um ein dispositives oder zwingendes nicht abänderbares Recht handelt?
Vielen Dank
Martin Unterholzner