Dispositives Recht

Hallo,

ich lese gerade, dass es sich bei z.B. den § 377 HGB „Untersuchungs- und Rügepflicht“ um ein dispositives Recht handelt, dessen Vorschrift durch individuelle Vereinbarung modifiziert oder ganz abbedungen werden kann. Wie erkennt man als Laie ob es sich bei einer Vorschrift um ein dispositives oder zwingendes nicht abänderbares Recht handelt?

Vielen Dank
Martin Unterholzner

Das erkennt man als Laie genauso wie als Jurist nur durch Auslegung, die manchmal - viel zu selten aber - durch den eindeutigen Wortlaut erleichtert wird.

Im Zweifel hilft ein Blick in einen Gesetzeskommentar.

Eine Faust-Regel wäre, dass schuldrechtliche Normen eher dispositiv sind und sachenrechtliche eher nicht. Die goldene Regel ist das aber auch nicht.

Levay