Liebe KollegInnen,
folgende Konstellation:
Eine M.A.-Arbeit ist von Ansatz und Themenwahl her tendenziell eher eine Promotion (kann aber leider nicht zur Direktpromotion ausgebaut werden). Entsprechend wird sie recht gut bewertet, und die Verfasserin plant – weil das Thema es auch hergibt -, mittels Erweiterung von Untersuchungsgrundlage und Fragestellung daraus eine Dissertation zu machen.
Inwiefern darf die bereits als Prüfungsleistung anerkannte M.A.-Arbeit in der Dissertation verwertet werden?
Einerseits soll natürlich nicht einfach die Dissertation aus M.A.-Arbeit + 50 Seiten Mehrtext bestehen, das versteht sich von selbst. Andererseits wäre es nicht themengerecht, die Inhalte der M.A.-Arbeit auszuklammern.
Hat jemand Erfahrungen mit dieser Problemkonstellation?
Danke vorab
i.A. Pengoblin
Hallo Pengoblin
Inwiefern darf die bereits als Prüfungsleistung anerkannte
M.A.-Arbeit in der Dissertation verwertet werden?
Das war und ist durcuas üblich und legal.
Zum Beispiel hat Carlos Castaneda mit seinen „Lehren des Don Juan“ zunächst seine Diplom-Arbeit in Anthropologie mit dem Thema estritten, und dann mit dem nöchsten Buch darüber propmoviuert, soweit ich weiß.
Auch hier in D habe ich sowas vernommen.
Einerseits soll natürlich nicht einfach die Dissertation aus
M.A.-Arbeit + 50 Seiten Mehrtext bestehen, das versteht sich
von selbst. Andererseits wäre es nicht themengerecht, die
Inhalte der M.A.-Arbeit auszuklammern.
Man müsste wohl die Thematik etwas „auffächern“. Eine Promotiion soll halt etwas mehr sein als ne Diplom-Arbeit. Ähnlich verhält es sich ja mit der Habilitationsschrift. Die muss auch „mehr Gewicht haben“ als ne Dissertation (mal abgesehen von den weiteren zusätzlichen Veröffentlichungen).
Gruß,
Branden
Hi Pengoblin,
es ist zumindest in den Sozialwissenschaften, für die ich sprechen kann, durchaus gängig, dass herausragende Magisterarbeiten zu einer Dissertation ausgeweitet werden. Allerdings wird dies an vielen Fachbereichen nicht sehr gerne gesehen, wenn weite Teile der Magisterarbeit ohne Kennzeichnung in die Dissertation übernommen werden. Ich meine mich zu erinnern, dass Spiegel-Online kürzlich über einen solchen Fall berichtete, wo eine ostdeutsche Fakultät eine Dissertation nachträglich aberkennen wollte, weil der Doktorand dies nicht offen gelegt hat. In jedem Falle dürfte Dir ein Blick in die Promotionsordnung weiterhelfen. Wenn dort ausdrücklich aufgeführt ist, dass bereits vorgelegte Prüfungsleistungen nicht verwendet werden dürfen, hast Du schlechte Karten.
Ansonsten würde ich vorschlagen, gleich bei Beginn der Dissertation mit offenen Karten zu spielen, d.h. im Fachbereich eine Anfrage zu stellen, ob Du Deine Dissertation auf Deiner Magisterarbeit aufbauen darfst und auf Teile daraus zurückgreifen kannst. Unter Umständen empfiehlt es sich, die Anfrage mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin zu stellen. So bist Du auf der ganz sicheren Seite.
Im Übrigen kann ich mir keine Magisterarbeit vorstellen, die die Anforderungen an eine Dissertation erfüllt. Von ihrem Anspruch her muss sie ja eine eigenständige Forschungsarbeit sein. Selbst eine lange Magisterarbeit dürfte kaum in der Lage sein, dies zu leisten. Natürlich kommt es sehr auf das Fach an, aber da Magisterarbeiten typischerweise in den Geistes- oder Sozialwissenschaften angefertigt werden, dürfte eine Dissertation in diesen Wissenschaften selten in weniger als mindestens zwei Jahren zu schaffen sein. In so fern dürfte es als kein Problem sein, wenn Du Bausteine Deine Magisterarbeit in Deine Dissertation einbaust.
Grüße,
Matthias
Und hier noch der Link zu besagtem Spiegel-Online Beitrag:
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,4158…
Kostenpflichtig ist leider der Beitrag, in dem im Detail beschrieben wird, wie der Kommilitone seine Magisterarbeit ausbaute.
Grüße,
Matt
Danke! (& Anmerkung)
Hallo Matthias -
ich danke für die ausführliche Antwort. Ich hatte gedacht, es gebe vielleicht eine Standardvorgehensweise für solche Fälle, die man bei der Erstellung eines Exposés gleich berücksichtigen kann.
Ein ‚verstecktes‘ Verarbeiten der M.A.-Arbeit wäre in diesem Fall schon deswegen nicht möglich, weil der Betreuer der Doktorarbeit mutmaßlich auch der Korrektor der M.A.-Arbeit sein wird.
Die Arbeit (leider nicht meine…) selbst war - gemäß der Anmerkungen zur Benotung, ich habe von dem Thema nicht genug Ahnung, um das einschätzen zu können - wohl durchaus eine eigenständige Forschungsarbeit, da sie sich auf ein bis dato fast völlig unbeackertes Themenfeld (ja, es gibt sowas noch, selbst in den Sozialwissenschaften!) bezog. Es war schon deswegen zwangsläufig eine kaum reproduktive Arbeit, weil es nur wenig verwertbares bzw. zitierfähiges Material gab.
Natürlich wird ohnehin noch eine genauere Absprache mit dem entsprechenden Professor erfolgen. Allerdings ist es ja erfahrungsgemäß sinnvoll, vorab eine recht klare Vorstellung vom Konzept des Geplanten zu haben.
Es dankt & grüßt
der Pengoblin
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