Dissoziative Amnesie

Halle ich leide unter Dissozaitoven Amnesie und vergesse alles was ich mir nicht aufschreibe. Da die Ärzte nicht mehr weiter wissen wolle sie das ich jetzt in die Karl Bonhoeffer Nerbenheilanstalt gehe. Aber wenn ich das tue dann gebe ich alle meine Rechte also ich werde für die Zeit des Aufenthaltes entmündigt. Das ich das aber nicht möchte und ich weiß das man aus dieser Situation nicht wieder so einfach herraus kommt bitte ich auf diesem Weg um hilfe von euch. Vielleicht kann mir Jermand von euch noch einige Ratschläge geben was ich machen kann, damit ich mein Wissen wieder bekomme???

Danke im vorraus
Torsten

[MOD Volker] Titel korrigiert

Leider habe ich keine Ahnung, was man anderes tun könnte. Aber gibt es vielleicht die Möglichkeit, dass du unter das Kuratel einer Person gestellt wirst, der du vertraust? Also dass du dich zwar vorübergehend entmündigen lässt, aber dein Vormund eben eine Person deines Vertrauens ist?
Nur so eine Idee. Keine Ahnung, ob und wie das ginge und ob du eine solche Person hast.
Ich hoffe, es finden sich noch hilfreichere Hinweise.
Livia

Die dissoziative Amnesie ist eher eine Art Persönlichkeitsstörung (Erinnerungen zur eigenen Geschichte fehlen, ausgelöst eher durch ein psychisches Trauma) als ein Problem des Gedächtnisses (Zettel helfen, damit man weiß, was man sich vorgenommen hat oder wie die Dinge/Leute heißen, eher durch ein körperliches Trauma, also eine Hirnverletzung). Daher bin ich mir nicht ganz sicher in welcher Art du dir mit Zetteln aushilfst. Das kann immer nur eine Krücke sein.
Deine Geschichte mit psychologischer und Psychiatrischer Hilfe aufzuarbeiten ist sicher richtig, bei manchen Kliniken gehört auch eine Entmündigung dazu, da du während der Therapie in psychische Krisen kommen kannst (man muss ja an das auslösende Trauma herankommen, das du sicher aus gutem Grund jetzt noch verdrängst) und die Klinik sich in diesem Fall eventuell über deinen Willen hinwegsetzen muss (dir zum Beispiel auch gegen deinen Willen ein bestimmtes Medikament geben oder eine andere Therapie).

Du könntest mit dem psychosozialen Dienst deiner Stadt sprechen und dort fragen, was du konkret im Falle einer freiwilligen Entmündigung
ermöglichst und wozu eine Klinik soetwas fordert. Auch könntest du dort nachfragen welche Möglichkeiten es gibt, diese Entmündigung auf Zeiträume festzulegen (also lieber Quartalsweise anstatt pauschal für die Dauer des Aufenthaltes, die Länge steht vermutlich noch nicht fest.) und sie auf bestimmte Lebensbereiche einzuschränken.
Auch wäre evtuell für die Abwicklung der Entmündigung ein Anwalt hilfreich, der dafür sorgt, dass dir ein Betreuer zur Seite gestellt wird, evtl der Anwalt oder eine medizinisch/psychologisch halbwegs kundige Person aus deiner Familie oder Bekanntenkreis, eventuell auch dein Hausarzt oder jemand der mit ihm guten Kontakt pflegt oder eben ein Berufsbetreuer mit guten Referenzen (auch da gibts schwarze Schafe).
Dann wäre zumindest noch eine dritte Person zwischen dir und der Klinik, der sich für dich einsetzen kann. Das sollte zumindest für deine rein privaten Angelegenheiten gehen, fürs Finanzielle, für deine Post, als Ansprechpartner für jeden der während des Aufenthaltes etwas von dir will (Vermieter, Behörden, etc.)
Evtl kann dieser auch zumindest ein gewisses Mitsprachrecht bekommen für Gesundheitsliche Angelegenheiten, zumindest dass er die Möglichkeit erhält, über deine Behandlung informiert zu werden und in deinem Namen Protest einzulegen, wenn die Behandlung eine falsche Richtung zu nehmen scheint. Allerdings muss die Klinik noch soweit handlungsfähig bleiben dir zB. Ausgangs- oder Kontaksperren aufzuerlegen, dir Spritzen zu geben (gegen deinen Willen, sofern du mündig wärst, wäre eine ungewollte Spritze sonst Körperverletzung) oder in der Gesprächstherapie auch mal unangenehme Situationen zu erzeugen, aus denen du dann nicht fliehen kannst, da sowas therapeutisch nötig sein kann.
Denke immer daran, die Klinik ist nicht nur für Leute wie dich, sondern auch für andere psychische Krankheiten zuständig, die Formulare gelten für alle. Auch wenn du eigentlich ganz nett bist und dir sicher bist, dass du den Ärzten alles erlauben wirst, was dir helfen kann; es gibt dort auch andere, wirklich durchgeknallte, die evtl auch mal fixiert oder betäubt werden müssen, solche die nicht einsehen, dass sie krank sind, oder zu deren Krankheit dazugehört, niemandem zu vertrauen. Für solche Fälle muss sich die Klinik in vielerlei Hinsicht absichern, auch wenn dir das jetzt erst mal Angst macht. Vermutlich wird es bei dir eine reine Formsache sein, aber da keiner, nicht mal du, weißt, was konkret in der Therapie aufgedeckt wird, kann auch keiner sagen, ob du während der Behandlung immer noch an dein verlorenes Wissen herankommen willst. Wie schon gesagt, es muss einen Grund geben weshalb du derzeit Teile deiner eigenen Biographie oder Geschichte verdrängst, und es kann sehr schmerzhaft sein sich wieder daran zu erinnern und diese Teile deines Selbst in dein neues Leben zu integrieren.
Aber das ist ein langer Weg und gerade wenn es am schlimmsten zu sein scheint, so dass man abbrechen möchte, ist es wichtig dass man weitermacht, um diese neu zurückgewonnenen Erinnerungen quasi im 2. Anlauf zu verarbeiten.(1. Versuch führte zur Verdrängung, 2. Anlauf unter Therapie). Sonst kann das ganze wieder in die Hose gehen, mit nicht absehbaren Folgen für dich.
Daher ist es nötig, dass du im Vorfeld der Klinik die Möglichkeit gibst, dich auch gegen deinen Willen weiterzubehandeln.
Viel Glück
B

Aber wenn ich das tue dann gebe ich
alle meine Rechte also ich werde für die Zeit des Aufenthaltes
entmündigt. Das ich das aber nicht möchte und ich weiß das man
aus dieser Situation nicht wieder so einfach herraus kommt
bitte ich auf diesem Weg um hilfe von euch.

Jetzt mal immer langsam mit den jungen Pferden.
Ich kenne diese Nervenheilanstalt nicht, daher ein paar Fragen:

  • Handelt es sich hierbei um eine geschlossene oder eine offene Station?
  • Ist von dir eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu erwarten?
  • Bist du nach StbG strafmündig geworden, insbesondere §63 und 64?
  • Stehst du laut BGB §1906 unter Betreuung?

„Entmündigt“, sowas gibt es eigentlich nicht. Solange du deinen Kram noch selber auf die Reihe kriegst, solange sich niemand um deine Gesundheit und deine Finanzen kümmert, bist du nicht entmündig, auch nicht, wenn du in eine Nervenheilanstalt kommst.

Klassisches Beispiel einer „entmündigen“ wären Demenzerkankte Menschen, die es nicht mehr geregelt kriegen, ihren Alltag zu organisieren. Aber du da anscheinend „nur“ an einer Gedächnisdysfunktion leidest, wird du nicht wie Hannibal Lector hinter einer dicken Stahltür weggeschlossen.

Also bitte nochmal gründliche Recherchen anstellen, wie der Aufenthalt in dieser Nervenheilanstalt aussieht. Mal da anrufen und die Formalitäten klären, ich bin mir sicher, dass sich das dann von ganz alleine löst.

Hm, aber ich weiß nicht wie ich es denn sonst nennen soll??? Denn wenn ich in die KBoN gehe dann unterschreibe ich das ich mich vollenz in die Behandlung dort begeb und sie sich um meine ganzen Sachen kümmern. Es kommt mir dann schon wie ein Entmündigung vor, denn ich könnte nicht mal diese Therapie dann von selbst abbrechen, wenn icb merken sollte das sich meine Situation verschlechtern würde. Und das macht mir dann schon etwas sehr grosse Angst !!!

Torsten

Geht es, gerade bei so einem Thema, etwas fundierter?

Die dissoziative Amnesie ist keine Persönlichkeitsstörung! Was den Rest deiner Ausführungen zum nicht existierenden Vorgang der " Entmündigung" angeht, verweise ich auf die Ausführungen von GDA. So, wie du das beschreibst, aber auch so, wie der Fragesteller das befürchtet, gibt es das nicht. Abgesehen davon, dass ich mich frage, was deine Verlaufsbeschreibungen mit eine dissoziativen Amnesie zu tun haben.

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Beantworte doch mal die Fragen, die dir GDA gestellt hat.

Wenn du jetzt nicht entmündigt bist (um bei dem umgangssprachlichen Begriff zu bleiben, den es so nicht gibt!), dann wirst du es auch nicht, wenn du in eine Klinik gehst. Wer hat dir denn gesagt, dass du entmündigt werden würdest? Kann es sein, dass da der - alte - Ruf einer Nervenheilanstalt mitschwingt? Auch die gibt es übrigens nicht mehr :wink:

Ergänzend zu GDAs Fragen habe ich auch noch welche:

Wer hat die dissoziative Amnesie diagnostiziert?
Aus was für einer Fachgruppe kommen „die Ärzte“, von denen du redest?

Es scheint, dass du mit deinem Problem recht alleine auf weiter Flur stehst. Vielleicht ist es da besser, du suchst dir Hilfe und Rat vor Ort. Du kommst aus Berlin? Du kannst den berliner-krisendienst.de kontaktieren. Die können dir entweder schon direkt deine Fragen beantworten oder dich an geeignete Beratungsstellen vermitteln. Das hat gleich mehrere Vorteile: Die können besser auf deine individuelle Situation eingehen, als ein Internetforum es kann, man kennt das Angebot vor Ort und du kannst dort auch Personen finden, die du immer wieder kontaktieren kannst, wenn du Rat brauchst.

Patientenverfügung Psychiatrie
Du kannst dir vorsichtshalber eine Patientenverfügung ausstellen. Speziell für Psychiatrie.
Vordruck gibts hier:
http://www.antipsychiatrieverlag.de/info1/stattpsych…