Hi,
konkrete frage zum bereich Online-Handel:
Wie verhält es sich wenn man einen Online Shop eröffnen möchte, welcher Kunstprodukte von Privatherstellern (z. B. Künstler im Nebenerwerb) verkaufen möchte. Da ich keinen großen Kostenaufwand haben möchte, indem ich die Produkte in rauhen Mengen selber aufkaufe und lagere und auch keine Vermittlerfunktion einnehmen möchte indem ich Provision für die Vermittlung verlange, habe ich angedacht die Künstlerprodukte (z. B. selbsthergestellte Ledergürtel, Holzrahmen, etc…) einzeln nur dann selber anzukaufen, wenn Sie bereits vom Kunden über den Shp bestellt wurden. Da ich maximal 15 Künstler habe die Online verkaufen wollten, wäre das trotz des enormen Versandweges und allgemeinen Aufwands durchaus möglich. Doch, ist das rechtlich möglich? Ein Produkt als Online-Shop-Betreiber erst dann einkaufen, wenn es bestellt wurde? Vielleicht mittels Gutschriftsanzeige zum Produzenten hin? Sozusagen „Just in Time“, Just in Sequenz"? Ich danke Euch ganz herzlich für hoffentlich zahlreiche Antworten. Herliche grüße