Distributionsweg Online Handel, Just in Time bei Künstlerprodukten

Hi,
konkrete frage zum bereich Online-Handel:

Wie verhält es sich wenn man einen Online Shop eröffnen möchte, welcher Kunstprodukte von Privatherstellern (z. B. Künstler im Nebenerwerb) verkaufen möchte. Da ich keinen großen Kostenaufwand haben möchte, indem ich die Produkte in rauhen Mengen selber aufkaufe und lagere und auch keine Vermittlerfunktion einnehmen möchte indem ich Provision für die Vermittlung verlange, habe ich angedacht die Künstlerprodukte (z. B. selbsthergestellte Ledergürtel, Holzrahmen, etc…) einzeln nur dann selber anzukaufen, wenn Sie bereits vom Kunden über den Shp bestellt wurden. Da ich maximal 15 Künstler habe die Online verkaufen wollten, wäre das trotz des enormen Versandweges und allgemeinen Aufwands durchaus möglich. Doch, ist das rechtlich möglich? Ein Produkt als Online-Shop-Betreiber erst dann einkaufen, wenn es bestellt wurde? Vielleicht mittels Gutschriftsanzeige zum Produzenten hin? Sozusagen „Just in Time“, Just in Sequenz"? Ich danke Euch ganz herzlich für hoffentlich zahlreiche Antworten. Herliche grüße

Ich danke Euch ganz herzlich für hoffentlich zahlreiche
Antworten.

Ein etwas absonderlicher Wunsch. Solche Fragen sind in Deutschland im BGB recht eindeutig kodifiziert, und so können ‚zahlreiche‘ Antworten doch immer nur entweder gleichlautend sein - oder die Antwortenden Stümper!

Darüber hinaus handelt es sich hier um eine ganz klassische Rechtsfrage - die nach den wer-weiss-was-Regeln ausschließlich im Rechtsbrett und auch dort nur in allgemeiner Form beantwortet werden darf.

Dort solltest du dann vielleicht noch näher darauf eingehen, ober hier Kunstwerke - also von ihrer Natur her Einzelstücke - gehandelt werden sollen, oder kunstgewerbliche, im Grunde beliebig vervielfachbare Produkte.

Gruß