Liebe/-r Experte/-in,
Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim FA
über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige wg.
Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde vom
Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.
Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet werden
wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist
dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit garantiert
werden und das Verfahren wird eingestellt werden. Danach
wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und eine
Rückerstattung wird erwartet.
Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land BW
überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?
Hallo Harald,
das ist leider nicht mein Gebiet, das hat in erster
Linie mit dem Strafrecht zu tun und ich weiß nicht ob
in einem solchen Fall automatisch der AG über ein
Strafverfahren informiert wird. Ich kann es mir so
recht nicht vorstellen, weil ein Verfahren kann ja auch
als unbegründet eingestellt werden, da kann man ja
nicht jemanden vorverurteilen. Eine qualifizierte
Antwort kann Dir nur jemand geben, der genau dieses
Thema kennt, es sollte ein Jurist sein…
Wünsche Dir Erfolg und dass die Nachzahlung nicht zu
saftig wird…
Gruß
Sim
Liebe/-r Experte/-in,
Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim
FA
über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige
wg.
Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde
vom
Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.
Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet
werden
wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser
ist
dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit
garantiert
werden und das Verfahren wird eingestellt werden.
Danach
wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und
eine
Rückerstattung wird erwartet.
Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land
BW
überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?
Danke,
a bissl hilfreich wars doch, danke!
Da kann ich Dir leider nicht helfen
Gruß
Eberhard