Disziplinarrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim FA
über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige wg.
Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde vom
Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.

Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet werden
wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist
dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit garantiert
werden und das Verfahren wird eingestellt werden. Danach
wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und eine
Rückerstattung wird erwartet.

Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land BW
überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?

Hallo Harald,

das ist leider nicht mein Gebiet, das hat in erster
Linie mit dem Strafrecht zu tun und ich weiß nicht ob
in einem solchen Fall automatisch der AG über ein
Strafverfahren informiert wird. Ich kann es mir so
recht nicht vorstellen, weil ein Verfahren kann ja auch
als unbegründet eingestellt werden, da kann man ja
nicht jemanden vorverurteilen. Eine qualifizierte
Antwort kann Dir nur jemand geben, der genau dieses
Thema kennt, es sollte ein Jurist sein…
Wünsche Dir Erfolg und dass die Nachzahlung nicht zu
saftig wird…
Gruß
Sim

Liebe/-r Experte/-in,

Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim

FA

über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige

wg.

Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde

vom

Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.

Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet

werden

wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser

ist

dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit

garantiert

werden und das Verfahren wird eingestellt werden.

Danach

wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und

eine

Rückerstattung wird erwartet.

Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land

BW

überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?

Danke,

a bissl hilfreich wars doch, danke!

Da kann ich Dir leider nicht helfen
Gruß
Eberhard

Da kann ich Dir leider nicht helfen
Gruß
Eberhard

ok