Hallo liebe Wissende,
welche Strafen können bei einem solchen Vefahren beim Verstoss z.B. des Rauchens (unter 18) an Klassenfahrten anwendet werden?
Wie bereitet man sich am besten darauf vor, wenn schon zwei Verweise wegen anderen „kleineren Vorfällen“ hat.
Kann ein Ausschluss von der Abschlussklasse erfolgen und wie umgeht man dem am besten?
Danke für die Antworten
evifrog
Hallo
welche Strafen können bei einem solchen Vefahren beim
Verstoss z.B. des Rauchens (unter 18) an Klassenfahrten
anwendet werden?
Das regelt die Schulordnung. Und Landesgesetze.
Wie bereitet man sich am besten darauf vor, wenn schon zwei
Verweise wegen anderen „kleineren Vorfällen“ hat.
Überhaupt nicht. Allenfalls besucht man vorher einen Knigge-Kurs und lernt dort zwischenmenschliche Rücksichtnahme und Einhaltung von Regeln als Grundlage eines erträglichen Zusammenlebens kennen.
Kann ein Ausschluss von der Abschlussklasse erfolgen
Ein Ausschluss kann jederzeit erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Fortführung des Schulbetriebs dies erfordert. Beinahe-Absolventen genießen weder Narrenfreiheit noch Immunität, eher im Gegenteil.
und wie umgeht man dem am besten?
Indem man sich von vornherein an die allseits bekannten Regeln hält.
Gruß
smalbop
Indem man sich von vornherein an die allseits bekannten Regeln hält
.
ist schon klar, das Regeln zum Einhalten sind, aber das hilft uns jetzt nicht weiter - schön, wenn alle ganz brav sind und artig alle Regeln einhalten, aber man kann auch mit Kanonen auf Spatzen schießen - Rauchen, ist nicht ok., aber rechtfertigt das ein Diszipinarverfahren?
Vielleicht gibt es da noch andere Tipps - das betrifft nicht den laufenden Schulbetrieb- war Abschlussfahrt!
Danke!
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Hallo,
das Rauchen allein vielleicht nicht, aber der Schüler schein verhaltensauffällig zu sein und schon vorher aufgefallen, daher sollte das Verfahren und der wohl relativ sichere Rauswurf begründbar sein.
Gruß
Hallo,
; sollte das Verfahren und der wohl relativ sichere
Rauswurf begründbar sein.
hoffentlich kommt es nicht dazu… aber ich dachte man kann in diesem Brett, Tipps bekommen, wie man auf korrekter Weise, sich auf ein solches Verfahren vorbereitet und wie so etwas abläuft, weil man bislang nicht mit solchen Dingen konfrontiert worden ist…
Leider findet man im Internet nicht so viel darüber, deshalb hatte ich mich hilfesuchend hier hergewendet,nicht um „das-kommt-davon“ zu hören. Das etwas falsch gemacht wurde, ist eingesehen worden. Zwischenzeitlich habe ich den Rat bekommen, dass man sich auch an den Elternbeirat wenden kann!
Danke evifrog
hallo,
nein dies ist kein forum für leute, die sich vor dem folgen ihres handels drücken wollen und schon gar nicht für einen direkte rechtsberatung. hätte man aber auch rausfinden können, wenn man mal den text lesen würde, den man vor dem abschicken des textes wegklicken muss
gruss