Disziplinarverfahren für Beamte bei Nebentätigkeit

Hallo,
gehen wir mal davon aus, dass ein Beamter einer 400,00 EUR-Nebentätigkeit nachgeht, und zwar seit 07/08-2003, dieser dachte, dass er diese nicht genehmigen lassen muss, da er sie nur freitags und samstags nachgeht. Durch Nachfragen des Personalamtes teilt derjenige dann nun mit, dass er nebenbei arbeiten geht, aber dachte, dass er die Nebentätigkeit aus o.g. Grund nicht anmelden muss!
Nun wird der Antrag auf Genehmigung gestellt, erfährt aber vom Personalamt, dass disziplinarrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden sollen.
Es stellt sich nun die Frage, welche dies sein können?!
Vielen Dank, für die Antwort und Grüße aus Mönchengladbach!
Phlippo!

Hallo,

Was für eine Nebentätigkeit?
Was für ein Beamter?
Was hat man genau zum Diziplinarverfahrengesagt?

Grundsätzlich ist ein Diziplinarverfahren noch keine Veruteilung, jedoch wird hier geprüft, in wie fern gegen Dienstvorschriften verstoßen wurde.
Höchstwahrscheinlich wegen der nicht genehmigten Nebentätigkeit.
Schlimmer wird´s, wenn diese Nebentätigkeit eventuell im Zusammenhang mit dem Beruf gebracht wird und/oder Arbeitszeiten überschritten worden sind.

Gruß Grüne

Rehi!

Was für eine Nebentätigkeit?

Tätigkeit in einem privaten Theater als Beleuchter

Was für ein Beamter?

städtischer Beamter im mittl. Dienst

Was hat man genau zum Diziplinarverfahrengesagt?

Nur, dass Lohnabrechnungen von der Nebentätigkeit nachgereicht werden sollen, um das Disziplinarverfahren einzuleiten, nicht mehr

Also, die Nebentätigkeit ist fast ausnahmslos freitags und samstags, und zwar in den Abendstunden jeweils 3 Stunden, soll heißen max. 6 Std./Woche.
Gruß und DANKE!

Rerehi,

das ist weiter nicht tragisch.
Aber es ist ein Dienstvergehen und kann geahndet werden. Wie konservativ die dort sind kann man nicht sagen, mit einer kleinen Geldstrafe und einem Aktenvermerk kann er rechnen, vielleicht auch nur ein "Dudu, mach das nicht nochmal.

Gruß Grüne