Disziplinarverfahren zu erwarten?

Liebe/-r Experte/-in,

Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim FA
über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige wg.
Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde vom
Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.

Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet werden
wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist
dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit garantiert
werden und das Verfahren wird eingestellt werden. Danach
wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und eine
Rückerstattung wird erwartet.

Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land BW
überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?

Hallo,

wenn das Strafverfahren eingestellt wird (egal, ob nach § 170 II, 153 oder 153a StPO) ist der Betroffene nicht verurteilt. Insofern verstehe ich nicht, daß ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden soll, da eben keine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.

Die Frage geht aber eher ins Beamtenrecht, und das ist nicht meine Baustelle…

Gruß

IWC

Hallo,

bin sehr spät mit meiner Antwort und wahrscheinlich ist dieses Thema für Sie schon gar nicht mehr aktuell. Leider habe ich mich bei den Fragen bezüglich der Steuern zu weit herrausgelehnt also ich kann Ihnen keine fundierte Auskunft zu dieser Situation geben. Entschuldigung.
MfG Ch. B.