Liebe/-r Experte/-in,
Ein Landesbeamter in BW erstattete Selbstanzeige beim FA
über einen Steuerberater mit Fachgebiet Selbstanzeige wg.
Steuerhinterziehung. Die Steuererklärung hierzu wurde vom
Steuerberater beim FA zunächst (sehr hoch) geschätzt
abgegeben.
Nun wird die Finanzverwaltung noch mitteilen, dass ein
Strafverfahrens wg. Steuerhinterziehung eröffnet werden
wird und es ergeht ein Bescheid vom Finanzamt. Dieser ist
dann zu bezahlen und danach wird Straffreiheit garantiert
werden und das Verfahren wird eingestellt werden. Danach
wird die detaillierte Steuererklärung abgegeben und eine
Rückerstattung wird erwartet.
Ist hier trotz Einstellung des Strafverfahrens wg.
Steuerhinterziehung die Eröffnung eines
Disziplinarverfahrens zu erwarten? Erfährt der AG Land BW
überhaupt von Eröffnung und Einstellung des
Strafverfahrens?