Div. Fragen zu problematischer Gründung

Hallo, liebes Forum!

Wir benennen folgendes Fallbespiel:

Hr. X hatte vor einigen Jahren gemeinam mit einer anderen Person ein Gewerbe (z.B. Gaststätte) in Stadt A. Hier folgte eine Pleite und daraus resultierend eine private Verbraucherinsolvenz. Daher befindet sich Hr. X seit einigen Jahren in der Wohlverhaltensperiode. Nun lebt Hr. X in Stadt B. Er möchte seine sozialversichungspflichtige Beschäftigung aufgeben und sich erneut als Einzelunternehmer selbstständig machen.

Frage 1
Wird er nun, trotz bestehender Insolvenz, ein Gewerbe in Stadt B anmelden können, sofern er sich mit seinem Insolvenzverwalter über alle Rahmenbedingungen einig ist?

Frage 2
Herr X möchte ein Gewerbe anmelden, das einen strickten Branchenwechsel bedeuten wird. Er ist nun z.B. Hotelfachmann und möchte „Dienstleistungen aller Art“, vornehmlich Ab-, Um-, Aufbau von Ladengeschäften, aber auch diverse Montagearbeiten anbieten, ohne mit der HWK oder anderen Stellen in Konflikt zu geraten. Wie kann er dies beim Ausfüllen der Gewerbeanmeldung umsetzen?

Vielen Dank für Antworten!

MacCorsa

Kann man nicht schlüssig beantworten!
Hallo …

man kann nur die erste Frage beantworten, weil aus der zweiten Frage nicht hervorgeht, ob es sich nicht um meisterpflichtige Gewerke handeln könnte, die eine Eintragung in die Handwerkerrolle erforderlich machen.

Zur ersten Frage:
Wenn die Modalitäten mit dem Treuhänder geklärt sind und keine generelle Gewerbeuntersagung vorliegt, dann sollte kein Problem bestehen.

MfG
MGB-Consulting